Altaktionär
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Als Altaktionär werden diejenigen Aktionäre bezeichnet, die vor einer Kapitalerhöhung oder der Ausgabe von Jungen Aktien bereits alte Aktien besessen haben.
Hintergründe [Bearbeiten]
Altaktionäre haben bei einer Kapitalerhöhung grundsätzlich Anspruch auf einen relativen Bezug der neuen Aktien, was als Bezugsrecht bezeichnet wird.
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