Altarist
Ein Altarist (auch Vikar) war ein Angehöriger des katholischen Klerus, dem die ausschließliche Aufgabe übertragen wurde, die mit einer Altarstiftung verbundenen Verrichtungen vorzunehmen, insbesondere das Feiern der heiligen Messe zum Seelenheil des Stifters (und ggf. seiner Familie).
Der Altarist war bei dieser Aufgabe Stellvertreter eines Pfarrers oder in einem Stift Stellvertreter eines Kanonikers und wurde von diesem aus den Pfründen, das heißt, den mit der Altarstiftung verbundenen Erlösen, bezahlt.
Mit der Reformation und der damit verbundenen Abschaffung der Altarstiftungen nahm die Bedeutung des Altaristen ab.
Siehe auch
Literatur
- Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801, S. 236, online