Vikar
Der Titel Vikar leitet sich von lateinischen vicarius „Statthalter, Stellvertreter“ ab und bezeichnet in den christlichen Kirchen eine Reihe von unterschiedlichen klerikalen Ämtern.
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Evangelische Kirchen[Bearbeiten]
In der evangelischen Kirche in Deutschland bezieht sich der Begriff dabei ausschließlich auf Theologinnen und Theologen in der praktischen Ausbildung nach dem 1. Theologischen Examen. Diese praktische Ausbildung wird mit dem 2. Theologischen Examen abgeschlossen und ist Voraussetzung zur Ordination in den Pfarrdienst. Das evangelische Vikariat entspricht als Ausbildungsphase dem Referendariat bei Juristen und Pädagogen. In der Evangelischen Kirche A. B. und H. B. in Österreich bezieht sich der Begriff auf die ersten beiden Jahre der praktischen Ausbildung zum Pfarrdienst. Um das Vikariat zu absolvieren, ist ein akademischer Abschluss notwendig.
Römisch-katholische Kirche[Bearbeiten]
In der römisch-katholischen Kirche bezeichnet der Begriff Vikar den Inhaber eines Hilfsamtes, welchem durch Delegation bestimmte Befugnisse übertragen worden sind. Das Hilfsamt des Vikars kann dauerhaft oder vorübergehend (interimistisch) verfasst sein. Vikariate wurden im Mittelalter häufig von Privatpersonen gestiftet und konnten sich auf einen einzelnen der in der Regel dutzenden Altäre einer Stadtkirche beziehen, an welchem der so finanzierte Vikar „auf ewige Zeit“ Seelenmessen für den Stifter oder dessen Familie zu halten hatte.
Der Papst versteht sich seit Leo dem Großen als Vicarius Christi (Latein für: Stellvertreter Christi).
Im Kirchenrecht unterscheidet man dann folgende Vikare:
- Kardinalvikar: Der Kardinalvikar ist der Vertreter des Papstes bei der Leitung der Diözese Rom.
- Apostolischer Vikar: Vorsteher eines Apostolischen Vikariats, einer für Missionsgebiete errichteten bistumsähnlichen Gebietskörperschaft. Die Apostolischen Vikare üben an Stelle des Papstes, der als Universalhirte die eigentliche Gewalt innehat, in den ihnen zugewiesenen Gebieten die Jurisdiktion aus.
- Bischofsvikar: Der Bischofsvikar ist der Vertreter des Diözesanbischofs für einen bestimmten Bereich der Seelsorge oder territorialen Bereich der Diözese.
- Generalvikar: Der Generalvikar ist der Vertreter des Bischofs bei der Verwaltung der Diözese, jedoch mit eingeschränkten Amtsbefugnissen. Er wird vom Bischof frei ernannt und verliert sein Amt automatisch mit Erledigung des bischöflichen Stuhls.
- Gerichtsvikar: Er wird in Deutschland noch immer Offizial genannt und ist der Vertreter des Bischofs als Leiter des Diözesangerichts.
- Kapitularvikar oder Kapitelsvikar: Nach altem Kirchenrecht vorübergehender Leiter einer Diözese bei Erledigung des bischöflichen Stuhls. Das Amt entspricht heute in etwa dem des Diözesanadministrators.
- Domvikar oder Dompräbendat: Domvikare unterstützen das Domkapitel an einer Kathedrale bei dessen Aufgaben, insbesondere bei geistlichen Handlungen. Sie gehören dem Kapitel selbst nicht an, bilden aber in der Regel gemeinsam mit ihm das Domstift.
- Pfarrvikar: Ein Pfarrvikar ist entweder ein Priester, der einem Pfarrer unterstellt ist und keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt (Hilfspriester, Kaplan oder Kooperator), oder ein einer Quasipfarrei (Pfarrvikarie, Pfarrrektorat, Pfarrkuratie) dauerhaft vorstehender Geistlicher.
Anglikanische Kirchen[Bearbeiten]
In den Gliedkirchen der Anglikanischen Gemeinschaft ist Vikar (englisch vicar) der Titel eines Gemeindepfarrers, die Bezeichnung wird jedoch nicht einheitlich verwendet.
Church of England[Bearbeiten]
Die Church of England unterschied ursprünglich nach der Art der Entlohnung zwischen drei Arten von Gemeindegeistlichen: Rektoren, Vikare und perpetual curates, deutsch etwa „ständige Hilfspfarrer“. Die Kirche stützte sich auf Abgaben, die sie - üblicherweise in Höhe des Zehnten (tithes) - auf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Gemeinde erhob. Bei diesen differenzierte man zwischen greater tithes und lesser tithes. Erstere wurden auf Weizen, Heu und Holz erhoben, letztere auf alles Übrige. Einem vicar standen im Gegensatz zum rector nur letztere zu, weil üblicherweise ein Mönchskloster die Stelle des rectors ausfüllte und die Mönche den vicar unterhielten, damit dieser sie bei der Gemeindearbeit vertrat.
Ein perpetual curate war üblicherweise für eine durch Abteilung von einer größeren Gemeinde unter Leitung eines vicars neu entstandene Gemeinde verantwortlich. Er erhielt vom Zehnten grundsätzlich gar keinen Anteil, sondern wurde von der Diözese unterhalten. Das Attribut perpetual sollte betonen, dass ein solcher Kleriker dieselbe Sicherheit einer dauerhaften Anstellung genoss wie seine reicher begüterten Kollegen. Allerdings diente es hauptsächlich den perpetual curates dazu, sich von bloßen Hilfsgeistlichen mit eigenem Seelsorgebezirk (curate, zu deutsch Kurat) abzugrenzen, die anders als die Angehörigen der drei anderen Gruppen in ihrer jeweiligen Gemeinde nicht Repräsentanten der Autorität der Kirche waren und sich daher auch nicht parson (Pfarrer) nennen durften.
Ein vom britischen Parlament 1868 beschlossenes Gesetz erlaubte perpetual curates, künftig den Titel vicar zu führen. Die Verknüpfung dieser Neuerung mit nahezu gleichzeitigen weiteren Kirchenreformen zielte darauf, die Ungleichheiten beim Einkommen der Kleriker zu verringern. Die Rangunterschiede wurden in der Folge mehr und mehr verwischt. Umgangssprachlich wird heute häufig jeder Kleriker als vicar bezeichnet. Somit wird die Bezeichnung heute so verwendet wie vor der Reform der heute weitgehend aus dem Sprachgebrauch verschwundene Begriff parson.
Die meisten Gemeinden in England und Wales haben die jeweilige überkommene Bezeichnung für ihren Gemeindegeistlichen beibehalten. Dabei überwiegt in städtisch geprägten Gegenden die Bezeichnung vicar, was darauf zurückzuführen ist, dass in der Viktorianischen Epoche viele neue Gemeinden gegründet worden waren, deren Geistliche diesen Titel nach 1868 annahmen.
Andere anglikanische Kirchen[Bearbeiten]
In vielen anderen anglikanischen Gliedkirchen herrscht ein anderer Sprachgebrauch. In der anglikanischen Church of Ireland und in der Schottischen Episkopalkirche werden die meisten Gemeindegeistlichen als rector bezeichnet. In der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika ist ein vicar ein Geistlicher, der einer von der Diözese finanzierten Missionsgemeinde vorsteht, während eine Gemeinde, die imstande ist, sich selbst zu tragen, von einem rector geleitet wird.
Orthodoxe Kirche[Bearbeiten]
In der Orthodoxen Kirche ist der Vikar ein Geistlicher im Bischofsrang, der den eigentlichen Bischof unterstützt. Er hat aber keine eigene Diözese, wäre somit dem Weihbischof der katholischen Kirche vergleichbar.
Mittelalter[Bearbeiten]
Im Mittelalter bezeichnete man als Vikar auch die Stellvertreter weltlicher Machthaber.
- siehe hierzu auch: Reichsvikar, Reichsgubernator, Reichsverweser
Schulwesen[Bearbeiten]
Auch im Schulwesen bezeichnete man bis etwa 1945, in der Schweiz teilweise sogar noch bis um 2000 herum solche Pädagogen, die noch keinen Abschluss hatten, wegen des Lehrermangels dennoch schon eine Lehrerstelle zu vertreten hatten, als Vikare (z. B. in Sachsen). Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass das Schulwesen noch lange mit der Kirche verbunden war.
Quellenangaben[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- Gero Dolezalek, Hans-Martin Bregger, Isolde Karle: Vikar/Vikarin I. Kirchenrechtlich II. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie. 35.2003, S.84-93. (enzyklopädischer Überblick)
- Thomas Benner: Handreichung für Theologiestudium und Vikariat: Ausbildung zum Pfarramt in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Hrsg. vom Ausbildungsdezernat der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Kassel 1999.