Ammoniumchromat

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Strukturformel
Ammoniumion   Chromation
Allgemeines
Name Ammoniumchromat
Andere Namen

Ammoniummonochromat

Summenformel (NH4)2CrO4
Kurzbeschreibung

gelbeorange, geruchlose Kristalle[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 7788-98-9
PubChem 24595
Wikidata Q411671
Eigenschaften
Molare Masse 152,07 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,8 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

185 °C (Zersetzung)[1]

Löslichkeit

gut in Wasser (340 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]
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Gefahr

H- und P-Sätze H: 272​‐​314​‐​334​‐​350i​‐​400
P: 201​‐​220​‐​261​‐​273​‐​280​‐​305+351+338[1]
MAK

Schweiz: 5 μg·m−3 (berechnet als Chrom)[3]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Ammoniumchromat ist das Ammoniumsalz der Chromsäure mit der Summenformel (NH4)2CrO4.

Eigenschaften

Ammoniumchromat liegt in Form gelber, gut wasserlöslicher Kristalle vor, welche sich bei 185 °C explosionsartig zu Ammoniak, Stickstoff, Chrom(III)-oxid und Wasser zersetzen.[1] Des Weiteren kann Ammoniumchromat, aufgrund seiner oxidierenden Eigenschaften, auf gefährliche Weise mit Reduktionsmitteln oder brennbaren Stoffen reagieren. Wässrige Lösungen reagieren neutral.

Verwendung

Ammoniumchromat findet Verwendung bei der Herstellung von Eisen-Chromoxid-Katalysatoren.[4] Außerdem kann Ammoniumchromat auch zur Darstellung von Bleichromat dienen.

Sicherheitshinweise

Aufgrund seines krebserzeugenden Potenzials ist beim Umgang mit Ammoniumchromat Vorsicht geboten. Hautkontakt kann zu Sensibilisierung führen. Bei der Handhabung ist daher entsprechende Schutzkleidung zu tragen.

Toxikologie und Ökotoxikologie

Ammoniumchromat ist toxikologisch von der EU-Kommission eingestuft als:

Krebserzeugend Kategorie: 1: (R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.)[1]

Mutagen Kategorie: 2: Keimzellmutagene, deren Wirkung anhand einer erhöhten Mutationsrate unter den Nachkommen exponierter Säugetiere nachgewiesen wurde.[1]

Ökotoxikologisch ist Ammoniumchromat als WGK 3 (stark wassergefährdend) eingestuft.[1]

Gesetzliche Hinweise

Ammoniumchromat unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung und dem Wasserhaushaltsgesetz. In industriellen Mengen unterliegt es außerdem der Störfallverordnung.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j Eintrag zu Ammoniumchromat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich).
  2. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Chromium (VI) compounds, with the exception of barium chromate and of compounds specified elsewhere in this Annex im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  3. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva): Grenzwerte – Aktuelle MAK- und BAT-Werte
  4. Patent-De