Amtsgericht Glauchau

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Das Amtsgericht Glauchau war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ein Amtsgericht in Sachsen mit Sitz in Glauchau.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Glauchau bestand bis 1879 das dem Bezirksgericht Glauchau nachgelagerte Gerichtsamt Glauchau als Eingangsgericht. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 im Königreich Sachsen die Gerichtsämter aufgehoben und Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Glauchau, geschaffen. Der Gerichtssprengel umfasste Glauchau, Albertsthal, Berthelsdorf, St. Egidien mit kalter Wurst, niederem und oberem Tempel, Elzenberg, Gesau, Höckendorf, Hölzel, Jerisau, Kleinbernsdorf, Lipprandis, Lobsdorf mit Kunzenburg, Niederlungwitz, Niedermülsen, Niederschindmaas, Reinholdshain mit Audörfel, Remse, Rothenbach, Schlunzig, Schönbörnchen, Thurm, Voigtlaide, Weidensdorf, Wernsdorf und Wulm mit Kleinwulm.[1] Das Amtsgericht Glauchau war eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Zwickau. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach 35.215 Einwohner. Das Gericht hatte damals drei Richterstellen und war das zweitgrößte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Am Gericht war eine Kammer für Handelssachen angegliedert.[2]

Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurde die Gerichtsbezirke in der DDR an die Landkreise angepasst. Der Sprengel des Amtsgerichts Glauchau war damit der Kreis Glauchau.[3] Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 wurde das Amtsgericht Glauchau in der DDR aufgehoben und das Kreisgericht Glauchau an seiner Stelle eingerichtet. Gerichtssprengel blieb der Kreis Glauchau.[4]

Nach der Wende wurde das Amtsgericht Glauchau 1992 mit dem Sächsischen Gerichtsorganisationsgesetz neu eingerichtet. Jedoch wurde es mit dem Gerichtsorganisationsgesetz vom 24. Mai 1994 bereits wieder aufgehoben.

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerichtsgebäude

Das Amtsgericht nutzte das um 1860 erbaute Gebäude des Gerichtsamtes (Heinrichshof 2). Es handelt sich um einen Bau in historistisch-klassizistischem Stil. Er ist ortsgeschichtlich und baugeschichtlich von Bedeutung und steht daher unter Denkmalschutz.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt von 1879 S. 274, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 423 online
  3. Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951; GBl. DDR 1951, S. 404
  4. Bestand 30111 Amtsgericht Glauchau


Koordinaten: 50° 48′ 51,28″ N, 12° 32′ 18,11″ O