Amtsgericht Marggrabowa

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Das Amtsgericht Marggrabowa war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Marggrabowa, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Marggrabowa bestand bis 1849 das Land- und Stadtgericht Marggrabowa und danach das Kreisgericht Marggrabowa. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und einheitlich Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Marggrabowak wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 10 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lyck im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Marggrabowa.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Oletzko .[1]

Am Gericht bestanden 1880 fünf Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Marggrabowa. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Olecku (1950–1975: Sąd Powiatowy w Olecku).

Richter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 400, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 444 online