Amtsgericht Stolberg (Harz)

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Das Amtsgericht Stolberg (Harz) war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Stolberg (Harz).

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von 1849 bis 1879 bestand in Stolberg die Gerichtskommission Stolberg des Kreisgerichts Sangerhausen.

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.

Das königlich preußische Amtsgericht Stolberg (Harz) wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Nordhausen im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Stolberg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Sangerhausen den Stadtbezirk Stolberg und die Amtsbezirke Breitenstein, Rottleberode, Schloss Stolberg, Alter Stolberg und Schwenda.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1943 wurde das Amtsgericht Stolberg (Harz) aufgehoben und sein Sprengel dem Amtsgericht Nordhausen zugeordnet.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 486, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 453 online
  3. Behördengeschichte beim Landesarchiv