Amtsgericht Vohenstrauß

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Das Amtsgericht Vohenstrauß war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Vohenstrauß.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus dem Landgericht älterer Ordnung Vohenstrauß entstand als Verwaltungsbehörde im Jahr 1862 das Bezirksamt Vohenstrauß.[1] Das Landgericht Vohenstrauß blieb Gerichtsbehörde und wurde mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt. Durch Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[2] wurde das Amtsgericht aufgehoben.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 586.
  2. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)
  3. Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 14. Februar 1973, LT-Drs. 7/3763 (PDF; 1,4 MB)