Bezirksamt

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Bezirksamt beschreibt gegenwärtig und historisch unterschiedliche Dinge.

Ein Bezirksamt ist eine der Stadtverwaltung (Senat) untergeordnete Verwaltungsbehörde in großen Städten wie Berlin, Hamburg oder Wien auf der Ebene der Bezirke. In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt.

In der Schweiz nehmen Bezirksämter in manchen Kantonen Aufgaben in der Strafrechtspflege sowie als Beschwerdeinstanzen und Aufsichts- und Bewilligungsbehören wahr. Dabei bilden die Bezirke jeweils die Verwaltungsebene zwischen Kanton und Gemeinden. Der Leiter eines Bezirksamtes heisst Bezirksammann, Bezirksamtmann oder Statthalter (Regierungsstatthalter).

Deutschland und Österreich gegenwärtig

  1. Oberstes Organ des Bezirks, also die Bezirksregierung
    1. Die 12 Bezirksämter in Berlin haben je einen Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträte
    2. Die 7 Bezirksämter (Bezirke in Hamburg) in Hamburg haben je einen Bezirksamtsleiter sowie die Bezirksversammlung
    3. München hat 25 Bezirke, die von Bezirksauschüssen geleitet werden
    4. Wien hat 23 Magistratische Bezirksämter mit je einem Bezirksvorsteher
    5. Die Bezeichnung, Funktion und Zusammensetzung kann in anderen Städten abweichen
  2. Verwaltungsbehörde des Bezirks
    1. Das Bezirksamt führt die ortsnah zu erledigenden Verwaltungsaufgaben selbständig durch, soweit nicht Gründe der Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit eine andere Zuweisung erfordern.
      • Bezirksaufgaben sind alle Aufgaben der Verwaltung, soweit diese nicht ausnahmsweise wegen ihrer übergeordneten Bedeutung oder ihrer Eigenart einer einheitlichen Durchführung bedürfen. Solche Aufgaben werden von der Stadtverwaltung (z. B. Senat) selbst wahrgenommen oder auf spezielle Fachbehörden übertragen.
    2. Das Bezirksamt nimmt in fast allen Fachbereichen Aufgaben der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wahr.
  3. Amtsgebäude, in dem die Behörden des Bezirks zu finden sind.
    • Da viele Großstädte aus früher selbständigen Orten zusammengeschlossen wurden, ist es oft das frühere Rathaus.

Historisch

  1. früher Sitz der Verwaltung in einigen deutschen Ländern, z. B. in Bayern (einschließlich der Pfalz) bis 1938 oder in Baden; heute in etwa die Kreisverwaltung (Landratsamt)

[Bearbeiten] Siehe auch

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