Apostolische Konstitution

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Eine Apostolische Konstitution (lateinisch Constitutio Apostolica) ist in der katholischen Kirche ein Erlass des Papstes, in dem ein bestimmter Sachverhalt des Kirchenrechts geregelt wird. Die Bestimmungen einer Konstitution sind als kirchliche Gesetze verbindlich, erheben aber nicht wie die Definition eines Dogmas durch Konzil oder Papst ex cathedra den Anspruch auf Unfehlbarkeit. Gleichwohl haben sie gemäß can. 7 ff. CIC Gesetzeskraft.[1]

Bedeutend sind aus jüngerer Zeit unter anderem die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis über die Papstwahl, die Apostolische Konstitution Ex Corde Ecclesiae über die katholischen Universitäten oder die Apostolische Konstitution Fidei Depositum über den Katechismus.

Die Deutsche Bischofskonferenz definiert auf ihrer Homepage den Begriff wie folgt:[2]

Apostolische Konstitutionen sind vom Papst erlassene gesetzliche Bestimmungen. Sie betreffen häufig eine bestimmte Region oder einen bestimmten Personenkreis. Der Begriff Konstitution stammt aus dem Lateinischen: constituere bedeutet "feststehen machen, aufstellen, einrichten".

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Lothar Wächter: Konstitution. In: Stephan Haering, Heribert Schmitz (Hrsg.): Lexikon des Kirchenrechts. Herder, Freiburg im Breisgau 2004, Sp. 604, ISBN 3-451-28522-3
  2. Deutsche Bischofskonferenz: Kirche von A–Z

Weblinks