Arzneimittelwerbung
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Arzneimittelwerbung ist in Deutschland eine im Heilmittelwerbegesetz geregelte Werbung. Es wird dabei in zwei Kategorien unterschieden:
- Fachwerbung: Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente, die nur gegenüber einem Fachpublikum wie den Angehörigen der Heilberufe, die diese auch verschreiben dürfen, und solchen Personen, die legal damit handeln, beworben werden dürfen.
- Publikumswerbung: Gegenüber dem Publikum, d.h. der Öffentlichkeit, darf generell nicht für Arzneimittel zur Beseitigung von Schlaflosigkeit, von psychischen Störungen oder zur Beeinflussung der Stimmungslage geworben werden.
In den USA dürfen Pharmakonzerne direkt und unbeschränkt beim potentiellen Konsumenten für verschreibungspflichtige Medikamente werben, beispielsweise in Fernseh- und Radiospots oder mit Anzeigen in den Printmedien. Durch die Direktansprache sollen die Konsumenten dazu gebracht werden, sich bei den Ärzten Rezepte für diese Medikamente ausstellen zu lassen, beziehungsweise sie sich über das Internet konsultationsfrei zu beschaffen. Dadurch ist Pharma inzwischen die zehntgrößte Werbekategorie in Amerika. Im Jahre 2005 wurden in den USA von den Pharmakonzernen 4,2 Milliarden Dollar für Konsumentenwerbung ausgegeben. Dies entspricht 14% der Werbeausgaben der US-Pharmaindustrie (29,9 Mrd. Dollar).
[Bearbeiten] Literatur
- Gerd Ulrich: Wirkungen, die an Wunder grenzen. Arzneimittelwerbung in Deutschland (1830-1930). Books on Demand GmbH, Norderstedt 2007, 232 S., ISBN 978-3-8334-6718-9

