BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich

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BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
Rechtsform Privatrechtliche Stiftung
Gründung 11.09.2013
Sitz Zürich, Schweiz
Leitung
  • Thomas Schönbächler
    (Vorsitzender der Geschäftsleitung)
Branche Berufliche Vorsorge
Website www.bvk.ch

Die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich ist die Vorsorgeeinrichtung der Angestellten des Kantons Zürich sowie von 470 angeschlossenen Unternehmen. Mit 81'900 Aktivversicherten und 33'200 Rentenbeziehenden ist die BVK die grösste Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz. Ihr Vermögen beläuft sich auf 28,7 Mrd. Franken.

Die BVK wurde als erste grosse Pensionskasse in eine privatrechtliche Stiftung verselbständigt. Seit dem 1. Januar 2014 ist der aus gleich vielen Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammengesetzte Stiftungsrat das oberste Organ der BVK.

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG) und die dazugehörigen Verordnungen. Zu den Rechtsgrundlagen zählen ferner die Reglemente der BVK.

Organisation

Der achtzehnköpfige Stiftungsrat das oberste Organ der BVK. Er ist paritätisch besetzt, wodurch gleich viele Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gremium Einsitz nehmen. Präsidentin des Stiftungsrates ist die Arbeitnehmervertreterin Lilo Lätzsch (Sekundarlehrerin), Vizepräsident der Arbeitgebervertreter Bruno Zanella (Leiter Human Resources der Flughafen Zürich AG). Nach Ablauf der Hälfte der Amtszeit geht das Präsidium automatisch von der Präsidentin auf den Vizepräsidenten über und umgekehrt. Dem obersten Führungsorgan zur Seite stehen der Vorsorgeausschuss, der Anlageausschuss, der Prüfungs- und Personalausschuss. Diese Ausschüsse sind ebenfalls paritätisch zusammengesetzt, ihnen gehören ausschliesslich Mitglieder des Stiftungsrates an. Das operative Geschäft wird von der BVK Geschäftsleitung, unter dem Vorsitz von Thomas R. Schönbächler geführt.

Geschichte

Die BVK wurde per 1. Januar 1926 gegründet und trat nach Aussen als Versicherungskasse für das Staatspersonal und später als Beamtenversicherungskasse auf. Gemäss Stiftungsurkunde lautet ihre formelle Bezeichnung BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich. Nach Aussen tritt sie seit 2014 aber als BVK auf, wobei diesen drei Buchstaben keine Bedeutung mehr zugeordnet ist.

Der Deckungsgrad der BVK lag im vierten Jahr unter 100 %, als der Regierungsrat des Kantons Zürich im Herbst 2011 informiert hat, dass er mit einer Einmaleinlage von CHF 2 Mrd. einen Beitrag zur langfristigen Finanzierung und Sanierung der BVK leisten will. Mit der Einmaleinlage verbunden war eine Statutenrevision, in welcher der technische Zinssatz (von 4 % auf 3,25 %) und somit auch der Renten-Umwandlungssatz reduziert wurden. Im April 2012 hat der Zürcher Kantonsrat das Sanierungspaket mit nur einer Gegenstimme genehmigt. Gegen die Einmaleinlage ist während der zweimonatigen Frist kein Referendum ergriffen worden. Der entsprechende Beschluss des Kantons Parlaments trat damit auf Anfang 2013 in Kraft. Mit der Einmaleinlage kompensiert der Kanton Zürich auch (rückwirkend unglückliche) Entscheide, nach welchen er in den Jahren 1994 bis 2001 zu Lasten der BVK Leistungsverbesserungen, wie Beitragsreduktionen und Teuerungszulagen beschlossen hat. Die Entscheide waren damals begründet, von den Sozialpartnern mitgetragen und wo nötig mittels Kantonsratsbeschluss legitimiert. Bei den Entscheiden betrug der Deckungsgrad immer mehr als 100 % (Ausnahme: Teuerungszulage 1995).

Im Herbst 2012 veröffentlichte die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK BVK) unter der Leitung von Markus Bischoff ihren Bericht zu den Korruptionsvorwürfen gegenüber dem ehemaligen Anlagechef, der ebenfalls im Herbst 2012 vom Zürcher Bezirksgericht in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von gut sechs Jahren verurteilt wurde.

Im PUK-Bericht wird das mögliche Schadenspotenzial aufgrund des Korruptionsskandals im Sinne einer Grobschätzung auf "einige hundert Millionen bis eineinhalb Milliarden Franken" bezeichnet. Die PUK empfiehlt in ihrem Bericht dem Stiftungsrat auch, nach der Verselbstständigung die Verantwortlichkeiten zu prüfen.

Dem PUK-Bericht kann ebenso entnommen werden, dass die BVK unter dem Geschäftsführer seit 2009 "erhebliche strukturelle Änderungen" vorgenommen hat und die Pensionskasse schrittweise modernisiert wurde. Das Interne Kontrollsystem (IKS) wurde bei der BVK im Geschäftsjahr 2012 weiter ausgebaut. Alle Abteilungen der BVK wurden personell verstärkt. Wichtige Entscheidungen werden nach dem Vieraugenprinzip vorbereitet, kontrolliert und dokumentiert. Mit der Verteilung der Kompetenzen auf mindestens zwei Mitarbeitende sowie mit einer konsequenten Stellvertreterregelung werden «Kopfmonopole» verhindert.

Das rekordtiefe Zinsniveau und die stark steigende Lebenserwartung haben einen grossen Einfluss auf die langfristige Finanzierung der Renten. Der Stiftungsrat der BVK hat im Sommer 2015 beschlossen, zur langfristigen finanziellen Sicherung der Renten die versicherungstechnischen Grundlagen der Realität anzupassen. Durch die Senkung des technischen Zinssatzes auf 2 % wird die heutige Umverteilung von jährlich 440 Mio. Franken von den Aktivversicherten zu den Rentenbeziehenden gestoppt. Die BVK finanziert für alle Versicherten ab Alter 48 Abfederungsmassnahmen von rund 950 Mio. Franken.

Weblinks