Barrierefreies Bauen

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Barrierefreier Zugang zum Gebäude über eine Rampe

Barrierefreies Bauen - vollständiger barrierefreies Planen und Bauen - bedeutet, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie barrierefrei sind, also von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können.

Mit barrierefreiem Bauen ist die rechtzeitige Planung und Ausführung von baulichen Maßnahmen, die die Nutzung eines Gebäudes, einer Einrichtung, eines öffentlichen Ortes etc. durch alle Menschen ermöglicht, gemeint. Statt des Begriffs „barrierefreies Bauen“ werden auch oft die Termini „behindertengerechtes Bauen“, „Bauen für Alle“, „menschengerechtes Bauen“ oder „Design für Alle“ (Produkte, Systeme und Dienstleistungen sollen für eine möglichst große Benutzergruppe in einer möglichst breiten Umgebung benutzbar sein) gebraucht. Die Grundlage dafür sind diverse Normen und gesetzliche Regelungen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Umsetzung

Die soziale Reife der Gesellschaft zeigt sich in der Integration aller Menschen mit ihren verschiedenen Bedürfnissen. Der Wunsch nach möglichst umfassender, selbstständiger und selbstbestimmter Existenz stellt an eine sich rasch verändernde Gesellschaft neue Anforderungen. Dies beginnt mit der Integration von Kleinstkindern bis zu Jugendlichen in das öffentliche Leben und reicht bis zur stark wachsenden Gruppe alter, alleinstehender Menschen. Dazu kommen noch Behinderte in allen diesen Gruppe]n. Die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss ihre soziale Reife durch emanzipatorischen Fortschritt zeigen und somit für die Verbesserung der Lebensverhältnisse aller Menschen sorgen.

Es gibt verschiedene Ansätze und Ideen, wie man eine Sensibilisierung der Bevölkerung in puncto Gleichberechtigung hier aber im speziellen Barrierefreiheit umsetzen könnte. Um eine nachhaltige Veränderung der derzeitigen Verhältnisse zu erreichen, wird eine sinnvolle Kombination von mehreren Ideen nötig sein, und eine lange Vorbereitungszeit vonnöten sein. Grob könnte man zwei Blöcke unterscheiden: die Ansätze, die sich durch positive Einflussnahme auszeichnen, und diejenigen, die teilweise durch Zwangsmaßnahmen versuchen, Barrierefreiheit durchzusetzen.

[Bearbeiten] Positive Einflussnahme

Dazu zählt die Bewusstseinsbildung dafür, dass Barrierefreiheit für alle Bevölkerungsgruppen Vorteile bringt, wenn sie flächendeckend umgesetzt wird. Dies kann in Form einer Infokampagne passieren und parallel dazu von gesetzlichen Maßnahmen begleitet werden. Wichtig ist dabei, möglichst früh anzusetzen (am besten bereits in der Grundschule). Um diese Maßnahmen unterstützend durch Beispiele zu illustrieren, und so dem Menschen aufzuzeigen, welche Nachteile kleine Barrieren für manche Menschen schon verursachen, können Diskriminierungstagebücher geführt und begleitend eine Fotodokumentation über Barrieren angefertigt werden, um die Probleme zu visualisieren.

Ein weiterer Themenkomplex betrifft die Vermittlung der Prinzipien des „barrierefreien Bauens“, um sie für alle Bauprojekten verwirklichen zu können. Hier geht es um die Sensibilisierung der zuständigen Techniker, Architekten, der Baukommissionen, des Baugewerbes, des Handwerk, Gewerbetreibender sowie der Nahverkehrsbetriebe.

Damit die Infokampagne effektiv umgesetzt werden kann, sollten verbindliche Überprüfungen aller Neu- und Umbauten, hinsichtlich Barrierefreiheit, gesetzlich verankert werden. Sinnvollerweise sollten dafür einheitliche gesetzliche Regelungen auf Bundesebene getroffen werden, um landesweit gleiche Grundlagen und Verbindlichkeiten zu schaffen.

Durch Nachschulungen bereits könnte man versuchen, berufstätigen Handwerkern, Planern sowie Architekten dieses Themengebiet näher zu bringen. Was hier sowohl die Sache - also Barrierefreiheit - als auch die ausführenden und planenden Menschen unterstützen könnte, sind sogenannte projektbegleitende „Accessibility Consultants“, die die barrierefreie Planung, Umsetzung und Abnahme (z.B. im Rollstuhl oder mit verbundenen Augen) begleiten und sicherstellen. In diesem Sinne (als Selbsterfahrung) sind hier Workshops und Schulungen sinnvoll, bei denen alle am Planungsprozess Beteiligten die „Sicht“ oder die „Stellung“ der Betroffenen einnehmen („Rollstuhltraining für Architekten“ oder „Orientierung ohne Augenlicht für Elektroplaner“ etc.)

[Bearbeiten] Gesetzliche Einflussnahme

Die positive Einflussnahme sollte fast zwangsläufig durch gesetzliche Regelungen unterstützt und durchgesetzt werden. Wie Erfahrungen anderer Länder zeigen (beispielsweise Americans with Disabilities Act (kurz ADA) und dessen Umsetzung), kann eine effektive und für alle Beteiligten sinnvolle Lösung nur durch klare Richtlinien und verbindliche Vorschriften geschaffen werden. Was für Behinderte, Sicherheit durch ausformulierte und einklagbare gesetzliche Regelungen bedeutet und für Betriebe und öffentliche Einrichtungen, Unterstützung bei der Beseitigung der Barrieren, Steuererleichterungen für Umsetzung der Vorgaben.

Diese Eingriffe in die Umsetzung der Barrierefreiheit könnten noch sinnvoll ergänzt werden durch Anreize und Unterstützungen bei der Mängelbeseitigung in Form von Beratung, finanzieller Unterstützung oder Steuererleichterungen. Ein zusätzliches Druckmittel kann die Förderungsvergabe sein, die von Barrierefreiheit abhängig gemacht werden sollte.

Die teilweise übertrieben streng anmutenden gesetzlichen Eingriffe könnten durch Sammlung positiver Beispiele, wie Auszeichnungen für Barrierefreiheit oder einem Label „barrierefrei“ (wie etwa für Kinos, Geschäfte, Arztpraxen) an Attraktivität gewinnen. Wenn die Maßnahmenpakete Wirkung zeigen, könnte es eine Auszeichnung wie „barrierefreie Stadt“ geben.

Alle Maßnahmen könnten durch die Gesetzgebung in einem umfangreichen und genau durchdachten Behindertengleichstellungsgesetz (wie in Deutschland/Amerika geschehen) rechtlich durchsetzbar verankert werden und somit die Botschaft transportieren, dass Barrierefreiheit allen Menschen Vorteile bringt (Kindern, älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen usw.).

[Bearbeiten] Normen und Standards

Deutschland
  • DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen
  • DIN 18024-2 Barrierefreies Bauen - Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten; Planungsgrundlagen
  • DIN 18025-1 Barrierefreie Wohnungen: Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen
  • DIN 18025-2 Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen
  • Der Normentwurf DIN 18030[1] sollte die DIN 18024 und 18025 ersetzen. Der 2006 überarbeitete Entwurf scheiterte jedoch an zahlreichen Einsprüchen und wurde nicht zu Ende geführt.
  • Im Februar 2007 wurde ein neuer Normauftrag DIN 18040 E erteilt, mit dem unter Berücksichtigung der DIN 18024 und DIN 18025 Normen folgende Normen erarbeitet werden sollen[2].
    • DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Öffentlich zugängliche Gebäude
    • DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen - Wohnungen
    • DIN 18040-3: (vorl. zurückgestellt) Verkehrsanlagen
Österreich[3]

Erarbeitet vom Fachnormenausschuss 011 Hochbau-Allgemeines

  • ÖNORM B 1600 :1994 Barrierefreies Bauen: Planungsgrundsätze.
  • ÖNORM B 1601 :1994 Spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen: Planungsgrundsätze.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

Allgemein
  • Die Grünen: Leben ohne Barrieren – Gleichstellung als Menschenrecht! Dokumentation: Enquete im Parlament, Wien 1. Juli 2003; Tagungsmappe: Wien auf dem Weg zur barrierefreien Stadt - Lebensqualität für alle. Wien, 2004.
  • Caritas: Barrieren behindern Leben. Tagungsbericht: Internationale Enquete auf dem Weg zum Behindertengleichstellungsgesetz. Wien 26. November 2003, Erscheinungsdatum Februar 2004.
  • Stadtentwicklung Wien, MA 18 (Hrsg.): Barriere frei! Stadt ohne Hindernisse? Eigenverlag, Wien 2004.
  • Roland König: Leitfaden barrierefreier Wohnungsbau. Von der Theorie zur Praxis. ON, Wien 2005.
  • Literaturliste zum Thema Barrierefreies Bauen www.rehadat.de
Normen in Deutschland
  • Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Technische Grundsätze zum barrierefreien Bauen. BBR-Online-Publikation. Bonn 2005 (Webdokument)
  • Deutsches Institut für Normen (Hrsg.): Barrierefreies Planen und Bauen. DIN-Taschenbuch 199, 5. Auflage, Beuth 2005
  • Franz-Georg Rips: Barrierefreiheit gemäß § 554a BGB. Ein neues Rechtsinstitut im Mietrecht und dessen Einordnung in das allgemeine deutsche Recht. Berlin 2003
Normen in Österreich
  • Heinrich Geuder, Wolfgang Hauer (Hrsg.): Wiener Bauvorschriften. 3. Aufl., Linde, Wien 1997
  • Henrietta Geuder: Österreichisches öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht: eine Übersicht. Linde, Wien 1996
  • Friedrich Krzizek: System des Österreichischen Baurechts. Verl. d. Österr. Staatsdr., Wien 1976 – Baupolizeirecht

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz. Barrierefreies Rheinland-Pfalz.
  2. Normentwurf DIN 18040
  3. Gesamtverzeichnis: Suchbegriff „barrierefreies Bauen“. Österreichisches Normungsinstitut. Abgerufen am 4. Juni 2008.
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