Benutzer:Ziko/Führer

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Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs im RGBL I 1934 S 0747
Erlaß des Reichskanzlers zum Vollzug des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs im RGBL I 1934 S 0751

Führer und Reichskanzler war vom Zeitpunkt des Todes des vorherigen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 2. August 1934 an die offizielle Amtsbezeichnung Adolf Hitlers.[1] Er demonstrierte damit die Vereinigung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers auf seine Person[1], verwendete jedoch bewußt nicht die Amtsbezeichnung Reichspräsident für sich; diese solle dem verstorbenen Paul von Hindenburg vorbehalten bleiben, so die offizielle Erklärung.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelbelege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs vom 1. August 1934: "§ 1. Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über."
  2. Erlaß des Reichskanzlers zum Vollzug des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs vom 1. August 1934: "Die Größe des Dahingeschiedenen hat dem Titel Reichspräsident eine einmalige Bedeutung gegeben. Er ist nach unser Aller Empfinden in dem, was er uns sagte, unzertrennlich verbunden mit dem Namen des großen Toten. Ich bitte daher, Vorsorge treffen zu wollen, daß ich im amtlichen und außeramtlichen Verkehr wie bisher nur als Führer und Reichskanzler angesprochen werde. Diese Regelung soll für alle Zukunft gelten."