Benutzer Diskussion:Alvar Freude

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Liberal Freemason in Abschnitt Fürs Archiv
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Abmahnung durch WP Benutzerin M.N. wegen angebl.URV durch deren Bilddateien in automatisch gespiegelten WP Artikeln[Quelltext bearbeiten]

Hinweis: Benutzer Diskussion:Syrcro#Bitte nicht in blinden Aktionismus verfallen. Gruß --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 14:55, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

und VM gegen Steschke: [1]
Hi Alvar, Sycro (ein Administrator) hat die Bilddateien von Martina Nolte gelöscht um die GeFahr von weiteren drohenden Abmahnungen zu minimieren und Schaden von Wikimedia Deutschland e.V. abzuwenden, da auch der Verein Wikimedia in HaFtung ür URV genommen werden könnte falls Martinas Rechtsauffassung über Anwalt durchdringt. Zumindest könnte es versucht werden.--87.143.140.196 18:07, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Hi! Ja, ich habe das gesehen. Ich persönlich denke eher, dass er da eine Diskussion hätte abwarten sollen, aber es mag natürlich sein dass er dies auch mit Leuten von Wikimedia und anderen Admins abgesprochen hat. i.d.R. bin ich aber bei sowas eher ein Freund davon, solch schwerwiegende Entscheidungen ein wenig reifen zu lassen. --Alvar Freude 20:58, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Wieso schwerwiegend? Die Bilder können grundsätzlich wiederhergestellt werden und in den Artikeln sind sie verzichtbar. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 21:28, 9. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Es nimmt halt einen Teil der Diskussion vorweg; aber ich stecke auch nicht so tief in der Wikipedia drin, dass ich beurteilen mag wie das ganze letztendlich ausgeht. --Alvar Freude 14:06, 10. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Weitere Abmahungen[Quelltext bearbeiten]

Laut heise online wurden von der gleichen Autorin neun entsprechende Abmahnungen verschickt.

Aber auch andere Wikipedia-Nutzer verschicken Rechnungen an Wieder-Nutzer, die sich Mühe geben alle Bedingungen einzuhalten. So legt es zumindest dieser Kommentar hier nahe:

http://blog.odem.org/2009/04/wikipedia-missbrauch.html#comment-6776

Da kann man schon den Verdacht haben, dass es ausschließlich um die Eintreibung von Lizenzgebühren geht. Ob die auch korrekt versteuert werden?

--Alvar Freude 15:03, 10. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Das ist außerordentlich interessant, danke für den Link. Daraus geht hervor, dass einer der Löschgegner selbst Abmahnungen mit derselben Argumentation verschickt. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:32, 10. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Auslegung der CC-BY-SA[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Abmahnungen für verfehlt und auf einer irrigen Auslegung der CC-BY-SA basierend (und meilenweit vom Geist der Verbreitung freien Wissens entfernt, versteht sich - ich bin davon überzeugt, dass die Aktion bei 9 von 10 Wikipedianern heftigstes Kopfschütteln auslöst); vielleicht interessiert dich mein Beitrag im Diskussionsabschnitt Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Angebliche_Abmahnfalle_einer_Wikipedianerin und die diesbezügliche Auslegungsdiskussion, die wir vor nicht langer Zeit geführt haben. Gestumblindi 17:47, 10. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

[2] -> [3] --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:03, 10. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Unabhängig vom Assoziations-Blaster müsste:

  • sich ein Gericht damit beschäftigen, wie die CC-Lizenz auszulegen ist,
  • die Wikipedia daraus dann Konsequenzen ziehen,
  • und dann sollte die Wikipedia überlegen, ob man solche Ergänzungen duldet, wenn die CC-Lizenz eine derartige Auslegung nicht hergibt.

Würde man nämlich der Interpretation von Frau Nolte und Herr Teschke folgen, wäre bereits das Verteilen von Wikipedia-Artikel-Ausdrucken abmahnfähig, weil der Urheber der Fotos dann nicht nachträglich unter die Bilder ergänzt wird!

--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 18:47, 10. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Hier hat offenbar alles angefangen: [4] --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 19:12, 10. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Fazit[Quelltext bearbeiten]

Das Fazit, das ich aus der Lizenz-Diskussion gezogen habe: Nur in der rechtlich irrelevanten Zusammenfassung ("Deed") der CC-Lizenz steht: „Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.“

Das Unterstrichene wird hierbei als Abmahnfalle verwendet: Im Text des Bildes wurde zusätzlich ergänzt, dass man den Namen unter dem Bild haben will. M.N. schrieb die Namen dabei selbst nicht unter die Bilder und tolerierte dies für die Wikipedia, mahnte aber nach eigenen Kriterien einige ab.

Es lohnt sich aber, den rechtlich verbindlichen Lizenztext genau zu lesen:

Zitat Abschnitt 4c:

„c. Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:“

„i Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;“


Rechtlich verbindlich ist also nur, dass die dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt gelassen werden und eben nicht, dass die Namensnennung je nach Wunsch des Rechteinhabers ergänzt werden muss.

An den Rechtevermerken wurde beim Assoziations-Blaster jedoch nichts geändert. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 12:14, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ganz abgesehen davon, dass im Fall des Web-Blasters nur eine Zugänglichmachung stattfindet und nicht eine Kopie angelegt wird ... --Dragan Espenschied 13:42, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Praktisch blendet der Web-Blaster nur etwas zusätzlich ein und fertigt keine Kopien an, arbeitet also so ähnlich wie eine Brille, die direkt ins Auge projiziert.
Weder existiert ein Tatgegenstand noch existiert hier die rechtliche Grundlage, auf der die Abmahnung aufzubauen versucht. Das ist gleich doppelt haltlos. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 13:58, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Und dann noch der dritte Punkt, dass es hier nur um Thumbnails von Bildern geht, Urteile hierzu siehe:
Die Artikel enthalten nur Thumbnails und wurden von der Urheberin sogar selbst dort als solche hinzugefügt.
=> „Durch das Online-Stellen von Bildern auf seiner Webseite erteilt“ der Urheber „konkludent eine Einwilligung, urheberrechtlich geschützte Bilder als automatische Thumbnails anzuzeigen.“ (vgl. Urteil v. 15.03.2007 - Az.: 3 O 1108/05)
--Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:44, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Danke für die Hinweise; ich sehe die Sache genauso wie Ihr. Jetzt werden wir mal sehen, ob die Gerichte hier etwas zu entscheiden haben oder ob sich alles im Sande verläuft. --Alvar Freude 10:49, 14. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Wie die Wikipedia gemeinfreie Bilder löscht[Quelltext bearbeiten]

Eine Farce im Hinblick auf die Abmahnungen: Demnächst werden wohl ein paar gemeinfreie Bilder gelöscht, die ich im Auftrag der Urheber bei Wikipedia hochlud, weil diese keine Erlaubnis-E-Mail an die Wikipedia schickten. Die Urheber wollten in erster Linie keine Arbeit und kein Papierkram damit. Jetzt sind E-Mails leicht zu fälschen, die Absenderadresse des Urhebers ist der Wikipedia sowieso unbekannt und rechtsgültig ist das auch nicht. Aber OK, dann kommt wahrscheinlich demnächst ein Profil-Fotograf, stellt ein neues Bild mit CC-Lizenz ein und mahnt dann die Weiternutzer ab. [5] --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 12:27, 16. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Was ist denn eigentlich die Begründung dafür, dass man jedes Bild freischalten muss? Und warum wird das bei größeren Textänderungen nicht auch eingeführt? ;-) --Alvar Freude 23:31, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Gute Frage. Bilder werden sofort freigeschaltet, sind sofort nutzbar und werden gelöscht, wenn sie den Ansprüchen nicht genügen. Bei Text wird stillschweigend davon ausgegangen, dass der Benutzer den Text selbst geschrieben hat und es gibt einen Vorlage:URV-"Aufkleber", wenn irgendwo im Netz der Text gefunden wurde. Manchmal lässt sich dann Kopie und Original nur noch schlecht unterscheiden. Funktioniert alles nicht richtig. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 00:19, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Fürs Archiv[Quelltext bearbeiten]

Da Kommentare von mir bei Martina Nolte nicht mehr gewünscht sind und sie meine Kommentare löscht hier fürs Archiv bevor ich es vergesse ...

Ich werde hier jetzt sicherlich kein Seminar darüber abhalten, wie man die Zahlen von Alexa (via Domaincrawler) zu interpretieren hat und welche Fehler sie aufweisen, zumal das sowieso die falsche Domain ist und ich noch diverse weitere Web-Projekte habe. Nur so viel: Der Assoziations-Blaster hat pro Tag derzeit etwa 20000 Nutzer. Die wenigen, die sich für eine Abmahnung interessieren, fallen da nicht ins Gewicht. Außerdem gibt es ja immer wieder die Behauptung, Traffic sei teuer, dann müsste es manche ja freuen, wenn ich mehr Traffic habe. Daher vermute ich etwas anderes als Grund, aber das mag jeder Leser für sich selbst beurteilen.
Ansonsten gebe ich Dir Recht. Und Du hast nicht nur meine Mail-Adresse sondern auch meine Telefonnummer. Die Position von Dragan und mir (als Betreiber des Web-Blasters/Assoziations-Blasters) steht oben, aber Du kannst gerne auch einen anderen Vorschlag machen. --Alvar Freude 00:17, 16. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Martina hat mit dem Traffic nichts zu tun, Traffic hat mit Abmahnungen und Lizenzen rein gar nichts nichts zu tun und Proxys belasten die Wikipedia nicht mit zusätzlichem Traffic. Traffic ist folglich nur ein vorgeschobenes Scheinargument. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 00:25, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Nur ein paar persönliche Worte (einfach so).[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß nicht, wie weit das ganze jetzt gediehen ist und hoffe, dass sich der Rauch bald verzieht und dass - ich muss mich diplomatisch ausdrücken - der ganze Quatsch mit dieser bescheuerten Abmahngeschichte bald Geschichte sein wird. Den Web-Blaster abzumahnen zeugt entweder von mangelnder Kenntnis des deutschsprachigen Internets und der dahinter stehenden Techniken oder von... (hier höre ich lieber auf, sonst gibt das nur Ärger). Geschenkt! Schönes Wochenende und alles Gute! --Lkl23:43, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten