Benutzer Diskussion:Info.bgt

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Info.bgt in Abschnitt Betreuungsgerichtstag
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Herzlich willkommen in der Wikipedia, Info.bgt![Quelltext bearbeiten]

Ich habe gesehen, dass du dich kürzlich hier angemeldet hast, und möchte dir ein paar Tipps geben, damit du dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest:

Diskussionsbeiträge sollten immer mit Klick auf diese Schaltfläche unterschrieben werden – Beiträge zu Artikeln hingegen nicht.
  • Sei mutig, aber vergiss bitte nicht, dass andere Benutzer auch Menschen sind. Daher wahre bitte immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn du dich mal über andere ärgerst.
  • Bitte gib bei Artikelbearbeitungen möglichst immer eine Quelle an (am besten als Einzelnachweis) und begründe deine Bearbeitung kurz in der Zusammenfassungszeile. Damit vermeidest du, dass andere Benutzer deine Änderung rückgängig machen, weil sie diese nicht nachvollziehen können.
  • Nicht alle Themen und Texte sind für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia geeignet. Enttäuschungen beim Schreiben von Artikeln kannst du vermeiden, wenn du dir zuvor Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Relevanzkriterien anschaust.
  • Hilfe:Übersicht zeigt dir den Zugang zu allen Hilfethemen.
  • Hilfe:Glossar informiert dich, wenn du Abkürzungen oder Ausdrücke in den Editkommentaren oder auf Diskussionsseiten nicht verstehst.

Schön, dass du zu uns gestoßen bist – und: Lass dich nicht stressen.

Einen guten Start wünscht dir MaxEddi • Disk. • B. 16:22, 28. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Betreuungsgerichtstag[Quelltext bearbeiten]

Bitte begründe deine Änderungen in der Zusammenfassungszeile, dann können andere Benutzer deine Änderung nachvollziehen (auch Sichter) LG, Luke081515 Aufgabe für mich? 23:06, 17. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Vielen Dank für den Hinweis. Das hatte ich leider einfach vergessen.
Viele Grüße, Info.bgt 11:18, 2. Sep. 2015 (CET)Beantworten

Betreuung (Recht)[Quelltext bearbeiten]

Du hast einen Satz geschaffen, der keinen Sinn ergibt (Betreuungsrechtlich ist eine Behandlung gegen den freien, den mutmaßlichen oder einer Patientenverfügung festgelegten Willen nicht). Soll da noch ein "zulässig" hin oder was war deine Intention? Bitte schau nochmal drüber. Gruß,--Losdedos (Diskussion) 21:36, 1. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Das stimmt natürlich, da fehlte ein "zulässig". Vielen Dank.
Viele Grüße, Info.bgt 11:12, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten