Benutzer Diskussion:Karottensaft

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Karottensaft in Abschnitt Freiherrliche Familie von der Horst
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Hallo, ich habe Deine letzte Änderung im Artikel Volksbegehren (Deutschland) wieder rausgenommen. Prinzipiell finde ich den Hinweis auf die Europäische Bürgerinitiative wirklich sehr gut, aber erstens existiert bereits ein eigener Artikel dazu, und zweitens ist beim gegenwärtigen Stand völlig unklar wie diese letztlich ausgestaltet werden wird. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die EBI in der Form eines Volksbegehrens (also mit der Möglichkeit eines sich anschließenden Volksentscheids) ausgestaltet werden wird. Wenn Du magst, mach doch im Artikel Volksinitiative (Deutschland), Volksbegehren (Österreich) und/oder Volkspetition einen kleinen Abschnitt in dem Du auf das kommende Verfahren hinweist. Deinen Eintrag im Bereich "Siehe auch" fand ich sehr gut, den habe ich drinnen gelassen und auch bereits in einigen anderen Artikeln noch hinzugefügt. Ich hoffe mein Eingriff geht so okay für Dich. Im Übrigen hätte ich Lust, demnächst mal den Artikel Europäische Bürgerinitiative anzugehen, der ist trotz des schwebenden Verfahrens dringend ausbauwürdig. Würde mich freuen wenn Du mich da unterstützen magst. Grüße Lokiseinchef 11:25, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Hallo, ja das ist ein guter und freundliche Hinweis! Danke. Die Bürgerinitiative ist sicher zwischen Baum und Borke. Sollte aber auf jeden Fall im nationalen Kontext erwähnt werden, sonst bleibt sie zu sehr in der Schwebe. Werde Deine Ratschläge befolgen. [[Europäische Bürgerinitiative] braucht in der Tat Mithilfe! DAnke! --karottensaft 11:59, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Karottensaft[Quelltext bearbeiten]

„schon mal Karotten gepresst?“ dieses Zitat meines Professors wird mir ein Leben lang anhaften-- Symposiarch 11:41, 13. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Lol --karottensaft 23:20, 23. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Freiherrliche Familie von der Horst[Quelltext bearbeiten]

Hallo Karottensaft,

Deine Änderungen im Artikel Horst (Adelsgeschlecht) entsprechen nicht den Tatsachen. Die Familie "von Horst" stammt aus Thüringen und führt in ihrem Wappen einen goldenen aufsteigenden Löwen in rotem Feld.

Genealogisch hat sie nichts mit den "von der Horst" aus Westfalen zu tun. Die Freiherrlichkeit der Familie "von der Horst" geht auf Julius August von der Horst zurück und dieser wurde mit diesem Namen durch Friedrich II auch in den erblichen Freiherrenstand erhoben. Solltest Du auf Deine Änderungen bestehen, belege diese bitte zweifelsfrei!!!

Gruß Albrecht-Maximilian 11:42, 15. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Muss verwirrt gewesen sein. Hoffentlich ist der Zustand nun beendet! Gruß! --karottensaft 12:56, 15. Jan. 2012 (CET)Beantworten