Benutzer Diskussion:Maximum 2520/Baustelle Hinweise zum Pilzesammeln

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Hinweis zu Speisepilzen
Hinweis zu Speisepilzen

Wichtige Hinweise zum Pilzesammeln


Ziehe niemals Informationen aus Wikipedia als alleiniges Kriterium zum Sammeln und zur Auswahl von Speisepilzen heran. Es gibt kein allgemeingültiges Merkmal zur Unterscheidung von Giftpilzen und Speisepilzen, und Wikipedia-Artikel sind immer der Gefahr von Fehlern, Lücken oder Ungenauigkeiten unterworfen.

Die Artikel der Wikipedia werden offen und ohne direkte redaktionelle Begleitung und Kontrolle bereitgestellt. Auch wenn zahlreiche Teilnehmer ständig an ihrer Verbesserung arbeiten, können Informationen falsch sein.

Gesundheitshinweise zu Pilzen[Quelltext bearbeiten]

  • Artenkenntnis: Beim Sammeln für Speisezwecke ist darauf zu achten, nur Exemplare von dir bekannten Pilzarten zu verwenden, die du anhand aller wichtigen Merkmale zweifelsfrei bestimmt hast. Einige Speisepilze wie zum Beispiel das Stockschwämmchen können nur von Experten sicher erkannt werden. Zu den häufigen und besonders gefährlichen Giftpilzen zählen nicht nur bekannte und auffällige Arten wie Grüner Knollenblätterpilz, Fliegenpilz und Pantherpilz, sondern auch unauffällige Vertreter, zum Beispiel einige Risspilze und Trichterlinge.
  • Giftige Doppelgänger: In verschiedenen Gegenden können unterschiedliche Pilzarten vorkommen, die einander sehr ähneln. Speisepilze, die du aus deiner Heimat gut kennst, können in anderen Gegenden giftige Doppelgänger besitzen. Der Gift-Häubling zum Beispiel ist der tödlich giftige Doppelgänger des Stockschwämmchens. Die tödlich giftigen Knollenblätterpilze sind Doppelgänger der Champignons, können aber anhand der Farbe der Lamellen meist sicher unterschieden werden.
  • Spezielle Zubereitung: Bitte beachte auch, dass viele Pilze roh giftig sind und manche Arten nur nach spezieller Zubereitung ohne Gefahr verzehrt werden können. Individuelle Unverträglichkeiten können auch bei Pilzarten vorkommen, die als essbar gelten. Die mitunter tödlichen Gifte mancher Pilze werden durch Erhitzen nicht unschädlich gemacht. Beispielsweise bleibt das extrem toxische Amanitin im Grünen Knollenblätterpilz auch nach dem Kochvorgang voll erhalten.
  • Veraltete Informationen: Manche Pilze, die bis vor kurzer Zeit als hervorragende und bedenkenlos zu verwendende Speisepilze galten, haben sich in letzter Zeit als potentiell giftig (in Einzelfällen als potentiell tödlich) herausgestellt. Bei manchen Arten wurden auch toxische bis ungesunde oder potentiell krebserregende Inhaltsstoffe gefunden. Wenn Wikipedia-Artikel mithilfe älterer Werke geschrieben wurden bzw. noch nicht aktualisiert wurden, können entsprechende Hinweise fehlen.
  • Verderblichkeit: Pilze sind leicht verderbliche Lebensmittel. Alte oder von Schimmel befallene Pilze können gesundheitsschädlich sein.
  • Alkohol: Manche Pilze können – zusammen mit Alkohol genossen – zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen. Bei Federweißem können zusätzlich unvorhersehbare Gärprozesse hinzukommen.
  • Radioaktive Belastung: Bestimmte Pilzarten sind in einigen Gegenden Deutschlands und Österreichs durch die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl noch immer stark mit Cäsium-137 belastet. Der Süden Deutschlands – vor allem Südbayern und der Bayerische Wald – sind davon besonders betroffen. In den letzten Jahren wurden Werte von bis zu mehreren Tausend Becquerel pro Kilogramm bei bestimmten Speisepilzen gemessen. Auch der Verzehr von ungiftigen Pilzen kann deshalb Risiken für die Gesundheit bergen.

Nicht allen Autoren sind diese Umstände bekannt. Informationen aus der Wikipedia können daher unter einem einseitigen regionalen oder veralteten Blickwinkel entstanden sein und sollten niemals als alleinige Quelle zur Bestimmung von Pilzen für Speisezwecke genutzt werden.

Wichtige Telefonnummern und Kontaktadressen[Quelltext bearbeiten]

Wer sich nicht sicher ist, ob die gefundenen Pilze essbar sind oder eine akute Vergiftung melden will, kann sich an die folgenden Nummern und Adressen wenden:

  • Notrufnummern (s. auch Giftnotruf):
    • Deutschland: Übersicht der regionalen Giftnotrufnummern, z. B. Landesberatungsstelle Berlin für Vergiftungserscheinungen, Tel. +49(0)30-19 240
    • Österreich: Vergiftungsinformationszentrale, Tel. +43(0)1-406 43 43
    • Schweiz: Tox-Zentrum, Tel. +41(0)44-251 51 51; Vergiftungs-Notruf: 145

Naturschutz und rechtliche Bestimmungen[Quelltext bearbeiten]

Beachte bitte beim Pilzesammeln die Grundsätze des Naturschutzes und die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Sammelgebietes. In vielen Regionen existieren Mengenbeschränkungen beim Pilzesammeln. Viele Arten und Gebiete stehen darüber hinaus unter Naturschutz. Es ist immer darauf zu achten, dass das Myzel, der eigentliche Pilz, nicht verletzt wird.