Benutzer Diskussion:Schommes

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Claen edon in Abschnitt Thomas Elbel (Dichterjurist)
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Karl August Bettermann[Quelltext bearbeiten]

als Kenner der Person vermagst Du sicherlich dem Leitspruch ianua patet - cor magis eine kleine deutschsprachige Übersetzung in Klammer beizufügen. Gruß--BKSlink 15:46, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Diskussion:Hermann Druckrey[Quelltext bearbeiten]

magst Du dort mal draufschauen?--BKSlink 16:12, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Probleme mit deiner Datei (18.11.2011)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Schommes,

Bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

  1. Datei:Thomas_Elbel.jpg - Probleme: Quelle, Urheber und Freigabe
  • Quelle: Hier vermerkst du, wie du zu dieser Datei gekommen bist. Das kann z. B. ein Weblink sein oder – wenn du das Bild selbst gemacht hast – die Angabe „selbst fotografiert“ bzw. „selbst gezeichnet“.
  • Urheber: Der Schöpfer des Werks (z. B. der Fotograf oder der Zeichner). Man wird aber keinesfalls zum Urheber, wenn man bspw. ein Foto von einer Website nur herunterlädt oder ein Gemälde einfach nachzeichnet! Wenn du tatsächlich der Urheber des Werks bist, solltest du entweder deinen Benutzernamen oder deinen bürgerlichen Namen als Urheber angeben. Im letzteren Fall muss allerdings erkennbar sein, dass du (also Schommes) auch diese Person bist.
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst, die von einer anderen Person geschaffen wurde. Bitte den Urheber der Datei um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung,-- BLUbot 06:02, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Deine Antwort auf der Bildseite ist - gelinde gesagt - unbefriedigend, da aus deiner Annahme "zu Werbezwecken freigegeben" allenfalls fair use folgert, der hier aber keine generelle Freigabe generiert. --Laibwächter 10:43, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Ich bin leider kein Experte für amerikanische Copyrights-Doktrin. Daher vermag ich den genauen Inhalt von "fair use" oder ähnlichen angloamerikanischen Rechtskonstrukten nicht zu ermessen. Der von Dir dazu verlinkte Wikipedia-Artikel scheint mir sehr rudimentär. Was bitte ist denn die "Anregung geistiger Produktionen"? Vielleicht Wikipedia-Artikel? Aber davon abgesehen: Der Piper Verlag hat das Video selbst bei Youtube eingestellt: Youtube-5 Fragen an Thomas Elbel. Damit gelten dafür die Lizenzbestimmungen von Youtube: Standard-Youtube-Lizenzbestimmungen. Ich zitiere auszugsweise Ziffer 10.1 lit. B: "Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie [...] jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang." Hiervon sollte die Herstellung eines Standbilds (derivatives Werk) und dessen Einbettung in ein Onlinenachschlagewerk (Ausstellung) abgedeckt sein, die zudem im mutmaßlichen Interesse des Verlages und des Autoren liegt. Beste Grüße, Schommesschommes 16:00, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Hallo Schommes und Danke für die ausführliche Begründung. Ich habe mich mit den bewanderten Leuten in solchen Dingen beraten. Leider sind die obigen Bestimmungen für uns nicht frei genug. Erlaubt sind Bearbeitungen etc. wie sie die Funktionalität der Webseite einräumt. Das ist jedoch zu eingeschränkt, da hierbei die Übertragung auf andere Formen (Papierabdruck etc.) nicht abgedeckt ist. Ebenso handelt es sich nicht um eine dauerhafte Lizenz, da nach 10.2 die Lizenz mit dem Löschen auf YouTube erlischt, d.h. hier müsste man ständig prüfen, ob das Video noch online ist oder nicht. Letztendlich seh ich keine Möglichkeit, die Datei so behalten. Es bleibt dir unbenommen, das nochmal ausführlich auf WP:UF zu beschreiben, oder aber beim Pieper-Verlag einfach eine Freigabe für das Bild zu erhalten. Das Foto habe ich gelöscht und aus dem Artikel entfernt. --Quedel 22:07, 13. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Verstehe. Na vielleicht mach ich ja eins auf der Buchmesse in Leipzig. Danke fürs recherchieren. schommes 17:06, 23. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Thomas Elbel (Dichterjurist)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Schommes, deine Ergänzungen zur Verwandtschaft von Elbel sind interessant, müssten/sollten aber mit einer Quelle belegt werden. Wäre das möglich? Claen Edon (Diskussion) 11:40, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Das ist etwas knifflig. Es gibt wohl einen Stammbaum, der aber auf myheritage abgelegt und damit nicht öffentlich zugänglich ist. Wie wäre das denn idealerweise zu belegen?

schommes (Diskussion) 21:24, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Am besten ist es immer, wenn solche Dinge in einem frei zugänglichen Lebenslauf (an der Uni oder in einem Buch) oder in einem Interview stehen. Nicht öffentlich zugängliche Quellen sollten eigentlich nicht zitiert werden, weil davon auszugehen ist, dass diese privat sein können. Siehe auch Wikipedia:Belege:
1.Artikel sollen nur überprüfbare Informationen aus zuverlässiger Literatur enthalten.
2.Angaben, die nur mit Rechercheaufwand bestätigt werden können, sowie strittige Angaben und Zitate sind mit Herkunftsangaben zu belegen.
3.Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.
Bitte überdenke, ob du die Infos im Hinblick darauf im Artikel belassen möchtest, oder ob es nicht besser wäre, sie erst einzufügen, wenn oder falls zitierfähige Quellen vorliegen. Claen Edon (Diskussion) 08:01, 27. Okt. 2016 (CEST)Beantworten