Benutzer Diskussion:Thomas Planinger (VfGH)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Plani in Abschnitt Georg Lienbacher (Verfassungsrichter)
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Bedenken[Quelltext bearbeiten]

Siehe WD:K#Wikipedia meets Verfassungsgerichtshof. So gut ich die Idee finde: einen "juristisch komplettüberarbeiteten Artikel" über den Gerichtshof, der von diesem selbst (oder seinen Beschäftigten) erstellt wird, wünsche ich mir eigentlich nicht. Es wäre toll, wenn man es schafft, juristisch informierte Kritik des Wikipedia-Artikels in die Diskussion einzubringen. Aber der Artikel sollte sich unabhängig entwickeln können und nicht von Beschäftigten des Gerichtshofs dominiert werden.--Mautpreller (Diskussion) 13:27, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo, Mautpreller!
Zunächst einmal vielen Dank, dass du deine Bedenken hier und auf der Kurier-Diskussion mit mir teilst. Ich kann sie natürlich als langjähriger, und bereits vom Grunde meiner Einstellung her dem NPOV verpflichteter, Wikipedianer durchaus nachvollziehen, hoffe aber dennoch, dass ich sie insbesondere durch meine tatsächliche angekündigte Tätigkeit etwas entkräften werde können.
Der Verfassungsgerichtshof ist grundsätzlich nicht daran interessiert, Schönfärberei oder Kritikverwässerung im Artikelbestand zu betreiben. Anders als etwa privatwirtschaftlich tätige Institutionen (in erster Linie Unternehmen, aber im weiteren Sinne auch Galerien und Museen) hat der Gerichtshof kein Interesse daran, ein Produkt oder eine Dienstleistung anzupreisen oder in einem positiven Licht darzustellen. Ebenso hat der VfGH nicht wie politische Akteure ein Interesse daran, Wählerinnen und Wähler von sich zu überzeugen. All das gründet auf der verfassungsrechtlichen (nach herrschender Ansicht sogar auf dem Rechtsstaatlichen Grundprinzip der Bundesverfassung beruhenden) Grundlage, auf der der Gerichtshof agiert – er operiert also mit einer Bestandsgarantie, die es ihm und seinen Richterinnen und Richtern ermöglicht, völlig unbefangen und unpolitisch zu agieren. Dasselbe gilt eben auch für die Erstellung und Überarbeitung von Wikipedia-Artikeln: Der Gerichtshof hat weder ein Interesse daran, noch die Notwendigkeit dazu, Dinge positiver darzustellen, als sie sind. Worum es in diesem Projekt also geht, ist, die Institution Verfassungsgerichtshof für die Bevölkerung auf neutrale Art und Weise besser begreifbar zu machen.
Dass alle Textänderungen und -ergänzungen selbstverständlich wie immer in der Wikipedia nur Vorschläge sind, versteht sich von selbst. Wir erheben keinerlei wie auch immer gearteten Anspruch darauf, dass die Änderungen unveränderbarer Bestandteil des Artikelbestands werden müssten – im Wissen, dass das auch mit den grundlegendsten Prinzipien der Wikipedia unvereinbar wäre. Alle Wikipedianerinnen und Wikipedianer sind deshalb natürlich herzlich eingeladen, dieses Projekt kritisch zu begleiten, unsere Änderungen zu begutachten und gegebenenfalls zu korrigieren. Ich möchte auch dich ganz persönlich ausdrücklich dazu einladen. Dass deine Bedenken nicht so einfach vom Tisch geräumt werden können durch eine solche Erklärung ist mir freilich bewusst. Ich hoffe deshalb, dich und alle anderen mehr durch tatsächlich aktives Tun als durch langatmige Erklärungen hier überzeugen zu können und freue mich bereits auf die diesbezügliche Zusammenarbeit! Mit besten Grüßen, Thomas Planinger (VfGH) (Diskussion) 10:03, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Hi, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ganz zufrieden bin ich damit allerdings nicht. Ein Großteil Deiner Vorhaben ist ja sehr schön und sinnvoll. Ich habe aber bislang immer noch nicht verstanden, und aus Deiner Antwort wird es mir ehrlich gesagt auch nicht klarer, wie man sich das mit dem Artikelschreiben über den Gerichtshof und seine "Leitentscheidungen" vorstellen soll. Mal ganz konkret gefragt: Willst Du das selbst tun, als Praktikant des Vfgh? Oder soll das die Pressestelle des Vfgh tun, oder sonst Beschäftigte des Vfgh? Beides, vor allem aber letzteres finde ich nicht ganz unproblematisch. Zwar ist ein Gerichtshof keine privatwirtschaftliche Institution, aber er hat ebenfalls ein Interesse an einer positiven Darstellung seiner eigenen Tätigkeit. Dazu kommt, dass die juristische Sicht auf den Gerichtshof ja nur eine von mehreren ist. Er ist auch eine Institution im politischen System Österreichs und in diesem Sinn kann man ihn auch soziologisch, politikwissenschaftlich und nicht zuletzt historisch betrachten; alles durchaus produktive Betrachtungsweisen, die im Fach Jura nicht aufgehen. Ich glaube Dir, dass Du keinen POV in den Artikel bringen willst, aber die Sache wird trotzdem etwas undurchsichtig, wenn Du dem Vfgh weisungsgebunden bist (bist Du das?). Natürlich wäre auch die Frage von WP:Q zu bedenken. Wer am Vfgh arbeitet, weiß natürlich vieles über seinen Arbeitgeber, ohne dies unbedingt "belegen" zu können; ein Wikipedia-Artikel soll sich aber trotzdem auf veröffentlichte Literatur berufen.
Was ich schon auf der Kurierdisk sagte: Was ich sehr gut finde auf Deiner Agenda, ist wechselseitige Information und Einführung, so dass die WP den Gerichtshof besser versteht und umgekehrt der Gerichtshof die Wikipedia. Ich finde es auch sehr sinnvoll, beim Editieren zu helfen etc. pp. Und so etwas wie ein juristisches Review des Vfgh-Artikels wäre eine tolle Sache. Bloß beim Selberschreiben zucke ich etwas. Aber wir können ja mal sehen, wie es sich gestaltet.--Mautpreller (Diskussion) 17:11, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Hallo Mautpreller,
danke erneut für deine Nachfragen. Zu deiner ganz konkreten ersten Nachfrage wie das mit dem Artikelschreiben und -verbessern zu verstehen sei: Diese Änderungen am Artikelbestand werden ausschließlich von mir, Thomas Planinger, unter diesem meinem Account vorgenommen. Dieser Account wurde speziell für den Zweck der maximal möglichen Transparenz hinsichtlich des Projekts und meiner Person angelegt und verwendet daher auch meinen Realnamen sowie die Zusatzbezeichnung (VfGH), um klarzustellen, dass ich die Artikel im Rahmen meines Praktikums beim Verfassungsgerichtshof bearbeite. Inhaltliche Weisungen vonseiten des Gerichtshofs sind im Übrigen nicht vorgesehen, soll heißen, dass ich weitestgehend als Wikipedianer wie bisher gewohnt die Artikelbearbeitungen vornehmen werde mit dem großen Vorteil, schneller auf Informationen zugreifen zu können.
Das bringt mich auch gleich zu deinem zweiten Punkt: WP:Q ist selbstverständlich ein Punkt, der auch durch einen Praktikanten beim VfGH nicht ausgehebelt werden kann. Das ist aber auch weder angedacht noch nötig – der größte Vorteil meiner Tätigkeit im Hause ist nämlich, dass ich organisatorisch der Bibliothek des VfGH zugeordnet bin und daher Zugang zu sämtlicher einschlägigen (extern verfassten) Fachliteratur habe. Die Bibliothek umfasst eine umfangreiche Sammlung von Werken, die sich mit dem Verfassungsgerichtshof und der österreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit befassen. Interne Quellen heranzuziehen ist also weder angedacht noch wäre es im Sinne unserer Quellentransparenz praktikabel. Überspitzt ausgedrückt heißt das, dass ich im Grunde genommen ein Wikipedianer sein werde, der auf einem Berg an Artikelrelevanten Werken sitzt und auf diese schnelleren und leichteren Zugriff haben wird als andere. Zusätzlicher Vorteil ist natürlich, dass ich mich bei Fragen jederzeit an die Kollegen im VfGH wenden kann, sollten mir einzelne Aspekte trotz Literaturrecherche unklar geblieben sein. Solche Informationen können aber freilich niemals als solche (Stichwort Original research) in den Artikel einfließen, das ist mir bewusst.
Wie ich bereits schrieb kann ich deine Bedenken durchaus nachvollziehen, hoffe aber, sie im Rahmen meiner Tätigkeit ausräumen zu können. Erneut möchte ich dich ganz herzlich dazu einladen, den gesamten Prozess kritisch zu begleiten und mich jederzeit hier oder gerne auch per Mail zu kontaktieren, falls es von deiner Seite her Unstimmigkeiten oder Fragen geben sollte. Mit besten Grüßen, Thomas Planinger (VfGH) (Diskussion) 12:17, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich teile die Bedenken von Mautpreller, ibs. da Richter es gewohnt sind, nach eigenem Ermessen Rechtsfindung zu betreiben. Der Richter entscheidet, was richtig ist und was falsch. Außerdem sind sowohl die Gerichtshöfe als auch die Verbände als Lobbyisten aktiv. Beschwichtigungsrethorik, wie Du sie hier im großem Umfang verbreitest, macht mich persönlich zusätzlich mißtrauisch. Es wirkt, als würdest Du die damit verbundenen Risiken und die Eigeninteressen des VfGH entweder gar nicht wahrnehmen oder bewußt verleugnen.
Nunja, man wird sehen. Du könntest evtl. Pluspunkte in der Community sammeln, wenn Du anderen Nutzer Zugang zu Materialien aus dem von Dir hochgelobten, sehr umfangreichen Bestand an Fachliteratur verschaffen würdest. Sinnvoll wäre auch, geplante Änderungen zunächst auf den Diskussionsseiten der Artikel vorzustellen und neue Artikel als Entwurf im BNR, um bereits im Vorfeld andere Nutzer aktiv mit einzubeziehen. Das könnte vertrauensbildend wirken. --178.4.186.215 18:53, 18. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Photos des VfGH[Quelltext bearbeiten]

Servus, danke für deine Beiträge.Falls es möglich und erlaubt? ist, wären ein paar Photos des Gebäudes schön. Viel [1] gibt es da noch nicht. Vom alten Haus gab es viele schöne Images. Gute Photo-tools gibts da zu leihen.lebe lang und in frieden, Grüße --Asteroidenbergbauer (Diskussion) 10:29, 19. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Asteroidenbergbauer,
Zunächst einmal Danke für deine Rückmeldung. Tatsächlich befindet sich hier im Hause ein recht ansehnlicher Fotobestand des neuen Gebäudes auf der Freyung. Einen kleinen Teil davon habe ich bereits in der Category:Building of the Constitutional Court of Austria eingebunden. Darunter befinden sich etwa Ansichten des bekannten Verhandlungssaals und des weniger bekannten aber umso bedeutsameren Beratungszimmers 1. Vielleicht magst du mir einfach mitteilen, welche Details dich besonders interessieren würden und ich werde schauen, ob ich dazu im hiesigen Bestand etwas finde? Beste Grüße, Thomas Planinger (VfGH) (Diskussion) 08:23, 1. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ein paar schöne Photos mehr würden schon genügen. Danke vielmals. --Asteroidenbergbauer (Diskussion) 09:09, 30. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Wikimedian in Residence BoF at Wikimania 2017[Quelltext bearbeiten]

Hello!

My name is David Alves (User:Horadrim~usurped), and I'm an Wikipedian in Residence at RIDC NeuroMat (User:Horadrim). I've reach your contact through the Wikimedian in residence page in Outreach. As you may know, Wikimania 2017 is coming! I am here because, as a fellow WiR, I believe this would be a great opportunity for us to share experiences, discuss difficulties and exchange solutions, creating a community among us capable of supporting in other projects that would benefit from residents. In that sense, I have submitted a proposal of a Birds of a Feather activity to Wikimania that you can check out here. I hope to count with your support in this project and would like to invite you to join us if you participate in Wikimania. In case of any doubts, please feel free to contact me, either in my talk pages or by e-mail at david.alves(at)outlook.com.

Thank you very much! ‎Horadrim~usurped (talk) 02:33, 13. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Georg Lienbacher (Verfassungsrichter)[Quelltext bearbeiten]

Gibt es ein Problem, wenn ich den Artikel auf Georg Lienbacher (Rechtswissenschaftler). Das ist das übliche Lemma, siehe hier: 97 Artikel. Es gibt aber, außer dem hier, keinen Verfassungsrichter. Gruß. --Sam Lowry (Diskussion) 16:33, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten

@Plani: Damit du es siehst. --Sam Lowry (Diskussion) 16:34, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten
@Informationswiedergutmachung: Nein, überhaupt kein Problem. Ich hatte das damals nur unter dem Lemma angelegt, weil der andere Georg Lienbacher, der relevant ist und zu dem wir einen Artikel haben, ebenfalls Rechtswissenschaftler war. Vielleicht also diesen Artikel nach Georg Lienbacher (Rechtswissenschaftler, 1961) verschieben? Andererseits wird die Tätigkeit als Rechtswissenschaftler beim Politiker nicht im Lemma angeführt. Ich bin da also relativ leidenschaftslos – was meinst du dazu? Beste Grüße, Plani (Diskussion) 19:12, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Georg Lienbacher (Politiker) hat nie gelehrt, und ein Rechtswissenschaftler sollte schon ein Hochschullehrer (gewesen) sein. Und der Jurist-Politiker ist eher als Politiker relevant denn als Jurist. Ich brauche dir ja nicht erklären, dass nicht jeder Jurist auch Rechtswissenschaftler ist, genauso wenig wie jeder Pfarrer gleich Theologe, auch wenn sie sicher anderes meinen. --Sam Lowry (Diskussion) 19:18, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Eh richtig – von mir aus also keine Einwände gegen die von dir vorgeschlagene Verschiebung. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 19:49, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Schon geschehen, samt Umlinken. MfG --Sam Lowry (Diskussion) 19:56, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Merci! --Plani (Diskussion) 19:57, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten