Bezirk Riva

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Der Bezirk Riva war ein Politischer Bezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Der Bezirk umfasste Gebiete um den Gardasee sowie das Val di Ledro und dessen Seitental, das Val di Concei. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Gemeinde Riva. Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Italien zugeschlagen.

Geschichte

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1] Der Bezirk Riva wurde dabei 1868 aus den Gerichtsbezirken Riva und Arco gebildet.[2]

1871 wurde zudem die Wiedererrichtung des Gerichtsbezirks Val di Ledro bestimmt, wodurch im Bezirk Riva drei Gerichtsbezirke bestanden.[3] Die Errichtung des Gerichtsbezirks Val die Ledro wurde dabei am 24. März 1872 amtswirksam.[4]

Im Bezirk Riva lebten 1869 22.602 Personen, wobei der Bezirk 4000 Häuser beherbergte[5] und 6,08 Quadratmeilen umfasste.[2]

Der Bezirk Riva umfasste 1910 eine Fläche von 353,33 km² und beherbergte eine Bevölkerung von 30.633 Personen. Von den Einwohnern hatte 1910 26.296 Italienisch oder Ladinisch, 1643 Deutsch und 2694 eine andere Sprache als Umgangssprache angegeben oder waren staatsfremd. Der Bezirk bestand 1910 aus drei Gerichtsbezirken mit 24 Gemeinden.[6]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Bezirk Riva zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gemeinden

Der Bezirk Riva umfasste 1910 die 24 Gemeinden Arco, Bezzecca, Biacesa, Cologna-Gavazzo, Drena, Dro, Enguiso, Legos, Lenzumo, Locca, Mezzolago, Molina, Nago-Torbole, Oltresarca, Pieve di Ledro, Pranzo, Pré, Pregasina, Riva, Romarzollo, Tenno, Tiarno Superiore, Tiarno di sotto und Ville del Monte.

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. a b Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länderseite 1871, L. Stück, Nr. 133: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Val di Ledro in Tirol“
  4. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länderseite 1872, X. Stück, Nr. 21: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes Val di Ledro in Tirol“
  5. k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 21
  6. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 30

Literatur

  • k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)