Bezirk Windischgraz

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Der Bezirk Windischgraz (slowenisch: okraj Slovenji Gradec) war ein Politischer Bezirk in der Steiermark. Der Bezirk umfasste mit den Gebieten der Gerichtsbezirke Mahrenberg (Radlje ob Dravi), Schönstein (Šoštanj) und Windischgraz (Slovenj[i] Gradec) den nordwestlichen Teil der Untersteiermark und musste im Zuge des Vertrags von Saint-Germain 1919 großteils an Jugoslawien abgetreten werden.

Geschichte

Der Bezirk Windischgraz wurde im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[1] 1868 aus den Gerichtsbezirken Mahrenberg (slowenisch: Radlje ob Dravi), Schönstein (Šoštanj) und Windischgraz (Slovenj(i) Gradec) gebildet, wobei der Bezirk eine Fläche von 14,3 Quadratmeilen mit einer Bevölkerung von 39.631 Personen umfasste.[2] 1890 lebten im Bezirk Windischgraz insgesamt 42.266 Personen in 7.020 Häusern, wobei von der anwesenden Bevölkerung 50,6 % Frauen und 49,4 % Männer gezählt wurden. Konfessionell bestand die Bevölkerung zu 99,9 & aus Katholiken, sprachlich setzte sich die Bevölkerung aus 35.214 Slowenischsprachigen und 6871 Deutschsprachigen zusammen.[3] 1910 lebten im Bezirk 43.420 Menschen auf einer Fläche von 834.27 km². Von der anwesenden Bevölkerung gaben 35.885 Menschen Slowenisch (82,6 %) als Umgangssprache an, 7.241 nannten Deutsch (16,7 %) als ihre Umgangssprache. Des Weiteren waren 43.271 Personen katholischen, 144 evangelischen und 2 israelitischen Glaubens.[4]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Bezirk Windischgraz großteils dem Königreich Jugoslawien zugewiesen. Lediglich die Gemeinde Soboth sowie Teile der Ortsgemeinden Oberfeising, Pernitzen und Sankt Primon ob Hohenmauthen (Alle Teil des Gerichtsbezirks Mahrenberg) verblieben bei Österreich. Per 1. Jänner 1928 wurden Soboth sowie die aus den übrigen Ortsteilen gebildeten Gemeinden Laaken und Rothwein sowie das der Gemeinde Stammeregg zugewiesen Teilstück der Katastralgemeinde Heiligendreikönig der ehemaligen Gemeinde Oberfeising dem Gerichtsbezirk Eibiswald zugewiesen.[5]

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  3. k. k. Statististische Central-Commission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium der im Österreichischen Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1899. IV. Steiermark. Wien 1893, S. 369
  4. k. k. Statististische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Steiermark. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 148
  5. BGBl. 1927, Stück 83, Nr. 324: „Verordnung der Bundesregierung vom 8. November 1927 über die Zuweisung der bei Österreich verbliebenen steiermärkischen Gemeindeteile, die an das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen grenzen, zu den Gerichtsbezirken.“

Literatur

  • k. k. Statististische Central-Commission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium der im Österreichischen Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1899. IV. Steiermark. Wien 1893
  • k. k. Statististische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Steiermark. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917