Comando Operativo di vertice Interforze
Das Comando Operativo di vertice Interforze (COI) (deutsch „Oberstes streitkräfteübergreifendes Einsatzkommando“) ist das Einsatzführungskommando der Streitkräfte Italiens. Es hat seinen Sitz auf dem Militärflugplatz Rom-Centocelle. Das COI untersteht dem Generalstabschef der Streitkräfte unmittelbar. Es plant und führt Einsätze italienischer Streitkräfte.
Aufgaben
Während die Generalstäbe der Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe in erster Linie für die Einsatzbereitschaft ihrer nachgeordneten Verbände verantwortlich sind, obliegt dem Generalstab der Streitkräfte die militärische Gesamtplanung und die gemeinsame Einsatzführung. Zur Planung, Vorbereitung, Führung, Unterstützung und Nachbereitung von gemeinsamen und kombinierten Militäreinsätzen dient dem Generalstabschef das COI. Es übernimmt insbesondere die Führung von Militärkontingenten im Auslandseinsatz, oder deren Aufsicht und Unterstützung, sofern diese Kontingente internationalen Stäben unterstellt sind. Hinzu kommt die Leitung streitkräftegemeinsamer Übungen im In- und Ausland sowie bei Bedarf die Führung von Operationen im Inland, insbesondere in Katastrophenfällen oder in anderen Notlagen.
Darüber hinaus wirkt das COI auch bei der Gesamtplanung und Weiterentwicklung der Streitkräfte mit, insbesondere hinsichtlich der Einsatzdoktrin.
Organisation
An der Spitze des COI steht ein Drei-Sterne-General/-Admiral mit seinem Stellvertreter und einem Chef des Stabes. Die Stabsabteilungen wurden ursprünglich zu drei, später dann zu zwei Gruppen zusammengefasst: Operationen und Unterstützung. Hinzu kommt das verlegbare Joint Force Headquarters (ITA-JFHQ) sowie ein Operations Headquarters (OHQ) der EU.
Neben dem Personal der drei genannten Teilstreitkräfte sind auch Carabinieri im COI vertreten. Militärverbände der Teilstreitkräfte (force provider), einschließlich der Carabinieri und Einheiten anderer Organisationen, werden dem COI je nach Lage und Bedarf unterstellt.
Im Fernmeldebereich verfügt das COI unter anderem über das SICRAL-Satellitenzentrum in Vigna di Valle bei Rom.
Beim COI in Rom-Centocelle ist auch das Comando interforze per le Operazioni delle Forze Speciali (COFS) angesiedelt. Das COFS untersteht dem Generalstabschef ebenfalls direkt und übernimmt Grundsatzaufgaben im Bereich der Spezialeinheiten sowie zusammen mit dem COI auch deren Einsatzführung.
Geschichte
Das COI entstand auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 25 vom 18. Februar 1997, mit dem die Stabschefs der Teilstreitkräfte dem Generalstabschef der Streitkräfte unterstellt wurden. Letzterer war davor nur primus inter pares. Mit dem personellen und materiellen Aufbau des COI wurde am 13. August 1997 begonnen, zunächst in der Città militare von Cecchignola im Süden von Rom. Am 18. März 1998 entstand formell eine erste Dienststelle, der ab dem 10. Dezember 1998 eine erste Einsatzführungsverantwortung übertragen wurde. Das COI erreichte am 1. November 1999 seine volle Einsatzbereitschaft. Im Lauf der Zeit leitete es zahlreiche Einsätze, Missionen und Übungen im In- und Ausland. Das Joint Force Headquarters wurde unter anderem nach schweren Erdbeben in den Abruzzen und in Haiti eingesetzt.
Führung
Die Befehlshaber haben im Allgemeinen den Dienstgrad Generalleutnant oder Vizeadmiral. Die italienischen Bezeichnungen dafür sind Generale di Corpo d’Armata (Heer), Ammiraglio di Squadra (Marine) oder Generale di Squadra Aerea (Luftwaffe).
Nr. | Name | Beginn der Berufung | Ende der Berufung |
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9 | Amm. Sq. Giuseppe Cavo Dragone | 01.07.2016 | |
8 | Gen. C.A. Marco Bertolini | 06.02.2012 | 01.07.2016 |
7 | Gen. C.A. Giorgio Cornacchione | 10.05.2010 | 06.02.2012 |
- | Gen. S.A. Tommaso Ferro (int.) | 17.09.2009 | 10.05.2010 |
6 | Gen. C.A. Giuseppe Valotto | 07.03.2008 | 17.09.2009 |
5 | Gen. C.A. Mauro Del Vecchio | 05.09.2007 | 07.03.2008 |
4 | Gen. C.A. Fabrizio Castagnetti | 11.07.2005 | 05.09.2007 |
3 | Gen. C.A. Filiberto Cecchi | 23.06.2002 | 11.07.2005 |
2 | Gen. C.A. Carlo Cabigiosu | 07.08.2001 | 23.06.2002 |
1 | Gen. C.A. Giuseppe Orofino | 13.08.1997 | 07.08.2001 |