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Datei:DEU Amt Dülmen COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: des früheren Amtes Dülmen, Kreis Coesfeld, seit 1975 Teil der Stadt Dülmen, Nordrhein-Westfalen
English: the German former Amt Dülmen
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „In Blau der hl. Michael in Gold (Gelb) mit schwarzem Speer über einem nach links gewendeten roten Drachen.“
English: “...”
Referenzen
InfoField
Email vom Dülmener Stadtarchivar Dr. Stefan Sudmann vom 17. 01.2023
Tingierung (GN)
InfoField
orazuregulessable
Datum
Deutsch: verliehen am 13. August 1955
English: granted on 13. August 1955
Provenienz
Deutsch: Das Wappen wurde von Bernd Schlüter entworfen und am 13. August 1955 vom nordrhein-westfälischen Innenminister verliehen. Es zeigt den Erzengel Michael welcher in den Gemeinden und Bauerschaften des Amtes seit Jahrhunderten verehrt wird. Bereits in einer Amtsratssitzung vom 27. Februar 1937 wurde über ein Wappen für das Amt und das Kirchspiel Dülmen erstmals beraten; der Rat des Amtes Dülmen genehmigte das Wappen dann am 4. März 1950. Der Wappenentwurf wurde zunächst mit Bescheid des Innenministers vom 27. Juli 1951 abgelehnt. Nachdem eine geschichtliche Begründung des Wappens durch Gutachter erstellt wurde, welche lautete: St. Michael wird in der Gemeinde Kirchspiel Dülmen, die durch Kriegsereignisse besonders schwer mitgenommen wurde, besonders verehrt. Aus diesem Grunde wurde in der Bauerschaft Rödder eine Michaelskapelle erbaut. Ferner befindet sich in der Bauerschaft Weddern-Karthaus ein Michael-Kriegerehrenmal. Auch der Michaelistag hat in der rein ländlichen Gegend eine große Bedeutung, wurde das Wappen schließlich am 13.08.1955 genehmigt.
Künstler
InfoField
Original:
Vektor:
Quelle Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster, Jahrgang 1955, S. 257
SVG‑Erstellung
InfoField
 
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Dieses Wappen wurde von Jürgen Krause mit Inkscape erstellt.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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Kurzbeschreibungen

Wappen des früheren Amtes Dülmen, Kreis Coesfeld

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