Dauernde Neutralität

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Als dauernde Neutralität bezeichnet man eine durch völkerrechtlichen Vertrag oder durch Erklärung und allgemeine Anerkennung entstandene grundsätzliche Verpflichtung eines Staates zu einer neutralen Außenpolitik. Im Fall der Schweiz und Österreichs sprach man lang von immerwährender Neutralität.

Bis heute dauernd neutrale Staaten sind weiters Malta (nach einer Erklärung von 1981 und entsprechender Anerkennung), Costa Rica (nach einer Erklärung aus dem Jahr 1983) und Kambodscha (seit der Regelung des Kambodscha-Konflikts in mehreren völkerrechtlichen Verträgen dauernd neutral).

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