Definitorium
Definitorium (lateinisch) ist bei einigen Ordensgemeinschaften eine Anzahl in den Provinzialkapiteln gewählter Mönche, die dem General oder Provinzial in allen wichtigen Ordensangelegenheiten beizustehen und mit ihm oder statt seiner die Visitation der Klöster zu besorgen hatten. Definitor ist die Bezeichnung für ein Mitglied eines Definitoriums.
In einigen protestantischen Landeskirchen entsprach das Definitorium dem heutigen Konsistorium, ein den Superintendenten beratendes Gremium.[1]
In der katholischen Kirche wird auch der Stellvertreter des Dechanten Definitor genannt.[2]
Weblinks
- Begriffdefinitionen der Franziskaner ( vom 6. Februar 2006 im Internet Archive)
Einzelnachweise
- ↑ Claudia Tietz: Johann Winckler (1642−1705) - Anfänge eines lutherischen Pietisten. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2008
- ↑ neuer Definitor ernannt auf der Seite des Bistums Münster
Vorlage:Meyers
ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890