Didecyldimethylammoniumchlorid
Strukturformel | ||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||
Name | Didecyldimethylammoniumchlorid | |||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C22H48ClN | |||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Flüssigkeit[1] | |||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||
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Arzneistoffangaben | ||||||||||
ATC-Code | ||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||
Molare Masse | 362,08 g·mol−1 | |||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | |||||||||
Dichte |
0,95 g·cm−3 (20 °C)[1] | |||||||||
Löslichkeit |
löslich in Wasser[1] | |||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC-C10) ist eine farb- und geruchlose Flüssigkeit, die zu den quartären Ammoniumverbindungen (QAV) gehört und als Biozid wirksam ist.
Verwendung
DDAC-C10 wird als Desinfektionsmittel in vielen bioziden Anwendungen eingesetzt. Der jährliche Verbrauch in der Schweiz wurde auf 30 Tonnen geschätzt, wobei Oberflächendesinfektionsmittel (Biozid-Produktart 2), Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich (4) und Holzschutzmittel (8) am stärksten dazu beitragen.[3] In Molluskiziden (Produktart 16) sowie Insektiziden, Akariziden und Produkten gegen andere Arthropoden (18) darf es seit Anfang 2008 nicht mehr eingesetzt werden.[4]
Didecyldimethylammoniumchlorid weist eine gute Haftung auf Kunststoffen und Edelstahl auf.[5]
Durch mangelhafte Reinigung von Molkerei-Anlagen nach der Desinfektion mit DDAC-haltigen Mitteln werden gelegentlich Rückstände in Milchprodukten nachgewiesen; durch verbesserte Desinfektionsprozesse – insbesondere durch gründliches Nachspülen mit Trinkwasser – können diese Rückstände jedoch beseitigt oder vermieden werden.
Rückstandsfunde gab es auch auf Kräutern und Südfrüchten; hier wurde allerdings DDAC verbotenerweise als Fungizid eingesetzt, im Falle der kontaminierten Kräuter über falsch deklarierte Pflanzenstärkungsmittel ohne Wissen der Bio-Bauern.[6][7]
Nach den ersten Funden von DDAC in der Nahrungskette 2012, hat das zuständige EU-Gremium erstmals die Toxizität durch orale Aufnahme von DDAC bewertet und nachfolgend den Grenzwert im Juli 2012 auf 0,5 mg/kg angehoben.[8][9][10] Der Lebensmittelchemiker Udo Pollmer kommentierte dies so: „Die Erhöhung des Grenzwertes kommt einer Legalisierung verbotener Praktiken gleich.“[10]
In einigen Veröffentlichungen wird auf die möglichen antibiotischen Eigenschaften von DDAC abgezielt, insbesondere soll die Verwendung von DDAC zu Bildung von resistenten Keimen, namentlich gegenüber Tetracyclinen, Chloramphenicol- und Betalactam-Antibiotika, führen; für eine ausreichende Substantiierung dieser Aussage fehlt es derzeit aber an anerkannten wissenschaftlichen Studien.
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Eintrag zu Didecyldimethylammoniumchlorid in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Eintrag zu Didecyldimethylammonium chloride im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- ↑ Andreas M. Buser, Leo S. Morf: Stoffflussanalyse von quartären Ammoniumverbindungen für die Schweiz – Modellierung des Verbrauchs in bioziden Anwendungen und der Emissionen in die Umwelt, in: Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung, doi:10.1007/s12302-008-0025-1.
- ↑ Referenzfehler: Ungültiges
<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen CLP_491462. - ↑ Eintrag zu Didecyldimethylammoniumchlorid. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag
- ↑ Gesundheitliche Bewertung der Rückstände von Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) in Lebensmitteln (Stellungnahme des BfR).
- ↑ Rückstände bei der Reinigung von Melkanlagen und Milchtanks vermeiden.
- ↑ Artikel über die Anhebung des Grenzwerts auf „top agrar online“.
- ↑ Meldung zum Monitoringprogramm für die quartären Ammoniumverbindungen Benzalkoniumchlorid (BAC) und Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) im Internetauftritt der QS Qualität und Sicherheit GmbH.
- ↑ a b Udo Pollmers Radiosendung „Mahlzeit“ vom 19. August 2012 mit dem Titel DDAC – Pestizide durch die Hintertür.