Didecyldimethylammoniumchlorid

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. August 2016 um 09:51 Uhr durch Leyo (Diskussion | Beiträge) (Einzelnachweisfehler behoben). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Strukturformel
Struktur von Didecyldimethylammoniumchlorid
Allgemeines
Name Didecyldimethylammoniumchlorid
Andere Namen
  • Quaternium 12
  • DDAC-C10
Summenformel C22H48ClN
Kurzbeschreibung

farblose Flüssigkeit[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 7173-51-5
Wikidata Q418930
Arzneistoffangaben
ATC-Code

D08AJ06

Eigenschaften
Molare Masse 362,08 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

0,95 g·cm−3 (20 °C)[1]

Löslichkeit

löslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
Bitte die Befreiung von der Kennzeichnungspflicht für Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel und Futtermittel beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302​‐​314
P: ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC-C10) ist eine farb- und geruchlose Flüssigkeit, die zu den quartären Ammoniumverbindungen (QAV) gehört und als Biozid wirksam ist.

Verwendung

DDAC-C10 wird als Desinfektionsmittel in vielen bioziden Anwendungen eingesetzt. Der jährliche Verbrauch in der Schweiz wurde auf 30 Tonnen geschätzt, wobei Oberflächendesinfektionsmittel (Biozid-Produktart 2), Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich (4) und Holzschutzmittel (8) am stärksten dazu beitragen.[3] In Molluskiziden (Produktart 16) sowie Insektiziden, Akariziden und Produkten gegen andere Arthropoden (18) darf es seit Anfang 2008 nicht mehr eingesetzt werden.[4]

Didecyldimethylammoniumchlorid weist eine gute Haftung auf Kunststoffen und Edelstahl auf.[5]

Durch mangelhafte Reinigung von Molkerei-Anlagen nach der Desinfektion mit DDAC-haltigen Mitteln werden gelegentlich Rückstände in Milchprodukten nachgewiesen; durch verbesserte Desinfektionsprozesse – insbesondere durch gründliches Nachspülen mit Trinkwasser – können diese Rückstände jedoch beseitigt oder vermieden werden.

Rückstandsfunde gab es auch auf Kräutern und Südfrüchten; hier wurde allerdings DDAC verbotenerweise als Fungizid eingesetzt, im Falle der kontaminierten Kräuter über falsch deklarierte Pflanzenstärkungsmittel ohne Wissen der Bio-Bauern.[6][7]

Nach den ersten Funden von DDAC in der Nahrungskette 2012, hat das zuständige EU-Gremium erstmals die Toxizität durch orale Aufnahme von DDAC bewertet und nachfolgend den Grenzwert im Juli 2012 auf 0,5 mg/kg angehoben.[8][9][10] Der Lebensmittelchemiker Udo Pollmer kommentierte dies so: „Die Erhöhung des Grenzwertes kommt einer Legalisierung verbotener Praktiken gleich.“[10]

In einigen Veröffentlichungen wird auf die möglichen antibiotischen Eigenschaften von DDAC abgezielt, insbesondere soll die Verwendung von DDAC zu Bildung von resistenten Keimen, namentlich gegenüber Tetracyclinen, Chloramphenicol- und Betalactam-Antibiotika, führen; für eine ausreichende Substantiierung dieser Aussage fehlt es derzeit aber an anerkannten wissenschaftlichen Studien.

Einzelnachweise

  1. a b c d Eintrag zu Didecyldimethylammoniumchlorid in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  2. Eintrag zu Didecyldimethylammonium chloride im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  3. Andreas M. Buser, Leo S. Morf: Stoffflussanalyse von quartären Ammoniumverbindungen für die Schweiz – Modellierung des Verbrauchs in bioziden Anwendungen und der Emissionen in die Umwelt, in: Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung, doi:10.1007/s12302-008-0025-1.
  4. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen CLP_491462.
  5. Eintrag zu Didecyldimethylammoniumchlorid. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag
  6. Gesundheitliche Bewertung der Rückstände von Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) in Lebensmitteln (Stellungnahme des BfR).
  7. Rückstände bei der Reinigung von Melkanlagen und Milchtanks vermeiden.
  8. Artikel über die Anhebung des Grenzwerts auf „top agrar online“.
  9. Meldung zum Monitoringprogramm für die quartären Ammoniumverbindungen Benzalkoniumchlorid (BAC) und Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) im Internetauftritt der QS Qualität und Sicherheit GmbH.
  10. a b Udo Pollmers Radiosendung „Mahlzeit“ vom 19. August 2012 mit dem Titel DDAC – Pestizide durch die Hintertür.

Weblinks