Dienstalter

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Das Dienstalter, auch Beschäftigungszeit oder Beschäftigungsdauer, gibt die Anzahl der Jahre an, in denen eine Person Dienstleistungen für eine bestimmte Institution erbracht hat bzw. produktiv tätig war. Dabei gibt es zwar einen Zusammenhang zwischen dem Lebensalter einer Person und ihrem Dienstalter, indem ein „treuer“ Dienstleistender mit jedem Lebensjahr zugleich ein zusätzliches Dienstjahr erwirbt; aber dadurch, dass oftmals verschiedene Personen zu verschiedenen Zeiten ihres Lebens in den Dienst einer Institution treten, können gleich alte Dienstleistende ein unterschiedliches Dienstalter aufweisen, was auf ein verschieden großes Ausmaß an dienstlicher Erfahrung hindeutet.

Öffentlicher Dienst

Eine Rolle spielt das Dienstalter besonders im Öffentlichen Dienst. Das Besoldungsdienstalter von Beamten (früher die alleinige Berechnungsgrundlage für deren Besoldung) ist gesetzlich geregelt und stimmt meist nicht mit der tatsächlichen Dienstdauer überein. Neben dem Besoldungsdienstalter gibt es im Beamtenrecht das Ruhedienstalter, das für die Berechnung von Ruhestandsbezügen von Bedeutung ist, sowie das Jubiläumsdienstalter.[1]

Privatwirtschaft

Letzteres spielt auch in der Privatwirtschaft eine Rolle, insbesondere dann, wenn ein sehr langes Dienstalter zu Jubiläen mit besonderer finanzieller Zuwendung führt. In einigen Unternehmen wird mit dem Silbernen Jubiläum (Dienstalter 25 Jahre) z. B. ein weiteres Monatsgehalt gezahlt; mit dem 35. oder 40. Jubiläum werden sogar zwei zusätzliche Gehälter überwiesen. Dann ist der reale (oder fiktive, umgerechnete) Zeitpunkt des Dienstbeginns für das Dienstalter ausschlaggebend. Hier ist es oftmals strittig, ob z. B. der Zeitraum eines zwischenzeitlich absolvierten Studiums mit zum Dienstalter zählt.

Ehrenamt

Vom Dienstalter spricht man aber auch bei Organisationen wie der Freiwilligen Feuerwehr, in denen Ehrenamtliche tätig sind. Hier kann das Dienstalter auch eine Voraussetzung für bestimmte Formen der Beförderung und damit einen bestimmten Dienstgrad sein. Manchmal wird auch das Dienstalter für Entscheidungsbefugnisse herangezogen bei zwei gleichrangigen Mitgliedern. Auch die Möglichkeit mancher Ausbildungen ist an ein bestimmtes Dienstalter gebunden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Berufsschullehrerverband Niedersachsen: Die drei Dienstalter (PDF; 503 kB). März 2009