Dieter Dörr (Jurist)

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Dieter Dörr (* 17. April 1952 in Tübingen) ist ein deutscher Jurist.

Leben

Dörr promovierte 1983 mit Faires Verfahren: Gewährleistung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an der Universität Saarbrücken und habilitierte sich 1987 in Köln mit einer Arbeit über Die deutsche Handelsflotte und das Grundgesetz. 1988 bis 1990 war er Professor am Institut für Internationale Angelegenheiten der Universität Hamburg, von 1990 bis 1995 Justitiar beim Saarländischen Rundfunk. Seit 1. Oktober 1995 hat er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz inne.

Er ist außerdem Direktor des Mainzer Medieninstitutes, Mitautor des Kommentars zum Rundfunkstaatsvertrag und hat daneben zahlreiche Publikationen zum nationalen, europäischen und internationalen Medienrecht verfasst.[1] Dörr ist Vorstandsmitglied des Fribourger Arbeitskreises für Rundfunkökonomie (FAR), stellvertretender Sprecher des Forschungsschwerpunkts Medienkonvergenz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Mitglied der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) sowie Mitglied des Advisory Panel on Media Diversity des Europarates und seit 2003 Richter im Nebenamt am OLG Koblenz.[2] Zudem ist er als Herausgeber der Schriftenreihe Studien zum deutschen und europäischen Medienrecht sowie Mitherausgeber der Schriftenreihe Medienkonvergenz/Media Convergence tätig.[3]

Veröffentlichungen

  • mit Birgit Stark und Stefan Aufenanger (Hrsg.): Die Googleisierung der Informationssuche. Suchmaschinen zwischen Nutzung und Regulierung. De Gruyter, Berlin/ Boston, Massachusetts, USA 2014, ISBN 978-3-11-033818-8.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.mainzer-medieninstitut.de/medieninstitut/direktoren.php
  2. http://www.medienkonvergenz.uni-mainz.de/koordinationsausschuss
  3. http://www.degruyter.com/view/serial/177812
  4. Wir kennen sie nicht, wir nutzen sie nur. In: FAZ. 2. Januar 2015, S. 12.