Diskussion:Abgabenordnung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 92.206.109.139 in Abschnitt Inkrafttreten?
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Abgabenordnung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Änderung nach § 173 AO[Quelltext bearbeiten]

wie lange beträgt die Frist bei § 173 AO? genauso lange wie in dem § 169 AO beschrieben ist, also 1 Jahr oder bis es verjährt ist (4 Jahre)? Bitte genauer bechreiben bei Durchführen von Besteuerung

Bitte um Formulierungsvorschlag für mehr Verständlichkeit. Denn im Artikel steht das ja schon richtig. --> Änderung nach § 173 AO ist möglich solange keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Diese ist abhängig von der Steuerart und ggf. der Art der Steuerverkürzung und beträgt 1, 4, 5 oder 10 Jahre Tobias heinrich karlsruhe 10:14, 15. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Historie - Absatz missverständlich aufgebaut[Quelltext bearbeiten]

"Die Abgabenordnung ist 1977 in Kraft getreten, daher auch die häufig verwendete Bezeichnung AO 1977. Seit Dezember 2006 ist nur noch die Abkürzung AO amtlich. Sie löste die bis dahin geltende Reichsabgabenordnung (RAO) ab." Ich halte diesen letzten Satz für missverständlich, da der Bezug zur AO 1977 durch den 2. Satz abgeschnitten wird. Demzufolge hätte die Abkürzung AO erst 2006 die RAO abgelöst, das ist natürlich falsch. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Würde den Artikel selbst ändern bin jedoch kein Autor und habe ehrlich gesagt wenig Lust mir alle Bestimmungen durchzulesen nur um einen Satz zu ändern.

außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Steuerrecht)[Quelltext bearbeiten]

Liebe Steuergemeinde, habt Ihr hierzu eine Meinung:Portal Diskussion:Recht#außergerichtliches Rechtbehalfsverfahren im Steuerrecht? --Noisl 10:00, 2. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Inkrafttreten[Quelltext bearbeiten]

Die Abgabenordnung ist niemals in Kraft getreten (vgl. §415). In Kraft getreten ist lediglich das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) (vgl. §102). (nicht signierter Beitrag von 88.66.255.97 (Diskussion) 20:24, 4. Jul 2012 (CEST))

Gehören die Begriffsbestimmungen zum materiellen Steuerrecht?[Quelltext bearbeiten]

Diese Aussage hier: "Daneben enthält die Abgabenordnung auch wesentliche materiell-rechtliche Vorschriften zu steuerlichen Grundbegriffen, ..." steht im Widerspruch zu dieser "Das Steuerverfahrensrecht gliedert sich im Wesentlichen in folgende Teilbereiche:Allgemeine Begriffsbestimmungen...", die sich im Artikel Steuerverfahrensrecht findet. Ich glaube, dass letzteres richtig ist und werde das in einer Woche ändern, wenn hier kein (qualifizierter) Widerspruch kommt. Gruß --Noisl (Diskussion) 17:54, 27. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Grundbegriffe sind eben Grundbegriffe und gelten für das gesamte Recht, ob materiell oder verfahrensrechtlich hängt davon, welche Vorschrift darauf Bezug nimmt. Wenn hier der Eindruck entsteht, dass die Grundbegriffe ausschließlich zum materiellen Recht gehören, dann ist das natürlich falsch. Wenn man die Formulierung streicht, entsteht allerdings der Eindruck, dass die Grundbegriffe nur zum Verfahrensrecht gehören, das ist auch nicht richtig, erscheint mir aber als das kleinere Übel, bis jemandem eine bessere Lösung einfällt. --Daceloh (Diskussion) 12:56, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

attac - diskussion um die beschränkung politischer gemeinnütziger zwecke[Quelltext bearbeiten]

heute habe ich die höchstrichterliche aberkennung der gemeinnützigkeit an Attac im dortigen artikel ausgeführt. den aspekt der einschränkung zivilgesellschaftlichen engagements konnte ich erst durch 2 sätze am ende anreißen. es gibt aber wohl eine aktuelle diskussion um eine ausweitung steuerbegünstigter zwecke in der AO, wie eine campact-kampagne belegt. detaillierte forderungen unter www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de. wer kennt zitierfähige presseartikel zu dieser diskussion? das sollte dann hier und unter Gemeinnützigkeit erwähnt werden. --Jwollbold (Diskussion) 16:33, 1. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Inkrafttreten?[Quelltext bearbeiten]

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__415.html -- 92.206.109.139 19:26, 6. Sep. 2020 (CEST)Beantworten