Diskussion:Altersfreigabe/Archiv1

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Timk70 in Abschnitt Praxis in Österreich
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JK vs. "Keine Jugendfreigabe"

Ich habe den Satz gelöscht, weil JK-geprüfte Filme rechtlich gesehen ungeprüft sind: Ein Film mit JK-Logo oder ein komplett ungeprüfter Film dürfen zwar erst ab 18 verkauft werden, sie haben aber weder in dem einen noch im anderen Fall die Freigabe "Keine Jugendfreigabe". --Toto 19:09, 1. Apr 2005 (CEST)

Hoi Toto! Du hast absolut recht und mit der neuen Formulierung kann ich mich auch durchaus anfreunden. Ich sah die Crux darin, dass einige Filmverleiher zwar ein JK-Logo aufs DVD-Cover drucken, allerdings nicht unbedingt auch mit dem Vermerk, dass der Film nur an Erwachsene vermietet/verkauft werden darf. Somit findet man immer häufiger JK-Filme in den Regalen des Mediahandels und die Leute an den Kassen geben sie ohne 18er- oder Erwachsenen-Vermerk auch an Jugendliche heraus. Ich persönlich bin sogar der Meinung, dass JK-Filme besser gleich wie indizierte Filme zu behandeln wären und dass sie momentan von vielen Leuten eher "verharmlost" werden. Dabei ist es ganz klar der "härtere Stoff", anderenfalls sie ja wohl zur Prüfung auch an die FSK gegangen wären. Derzeit stelle ich fest, dass rund die Hälfte aller JK-Filme später doch noch indiziert werden. Nur dann ist der Film längst durchvermarktet ... Bei gänzlich ungeprüften Filmen ist m. W. ihr Status von Haus aus dem eines indizierten Films gleichzusetzen, was ja bei Pornos ohnehin keinerlei Fragen bedarf. CU! ;o) --RX-Guru 10:39, 2. Apr 2005 (CEST)
Völlig ungeprüfte Filme sind nur dann wie ein indizierter zu behandeln, wenn der Film wegen schwerer Jugendgefährdung automatisch indiziert ist. Aber grundsätzlich könnte sich z.B. auch Disney entschließen, "Bambi" nicht prüfen zu lassen. Der Film dürfte dann nur an Erwachsene verkauft werden, würde aber natürlich nie indiziert werden. ;) --Toto 09:32, 3. Apr 2005 (CEST)
Hoi nochmal! Bei völlig ungeprüften Filmen bin ich natürlich davon ausgegangen, dass sie ohne Schnitte keine FSK-"k.J." bekommen und sich selbst bei der JK schwer getan hätten, die ja inzwischen auch etwas "sensibler" geworden ist. ;o) --RX-Guru 16:48, 3. Apr 2005 (CEST)
NACHTRAG – Folgende Streifen fand ich z. B. in meinen Unterlagen: Cleaner, Murderer Tale und Space Wolf (alle BRD). Dem Vernehmen nach alle drei nicht geprüft und in 2003 und 2004 auf DVD veröffentlicht. CU! --RX-Guru 12:22, 4. Apr 2005 (CEST)
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High Tension

Hoi Toto! Ich habe Deinen Absatz über High Tension wieder gelöscht und somit auf den alten Stand revertiert, weil das ein schwebendes Verfahren ist. Laut IVD-Mitteilung gab die SPIO bekannt, dass es Verdachtsmomente gibt, dass das JK-Signet vom DVD-Herausgeber MC One nicht zu Recht verwendet wurde. Das wird z. Z. noch überprüft. High Tension ist jetzt tatsächlich indiziert und steht auf der Liste B, womit er, bis zu einer anderen Entscheidung, nicht weiter verbreitet werden darf. Mit Tanz der Teufel (1) ist er aber insoweit auch nicht vergleichbar, weil es für den ja einen Beschlagnahme-Beschluss gab. Grüße! --RX-Guru 11:09, 26. Okt 2005 (CEST)

OK, hatte den Fall nur aufgenommen, weil er mir klarzumachen schien, daß eine JK-Prüfung letztlich nur ein privates Gutachten ist und sich die BpjM und die Gerichte nicht drum kümmern müssen. Ich war auch davon ausgegangen, daß die gekürzte JK-Fassung tatsächlich in dieser Form geprüft worden ist - hast du vielleicht eine genaue Quelle (möglichst online) zu dem Verdacht, daß das JK-Siegel zu Unrecht verwendet wurde? --Toto 10:52, 27. Okt 2005 (CEST)
Meine Quelle ist eine IVD-Mail an seine Mitglieder (ich bin übrigens IVD-Mitglied). Die gleiche Info dürfte auch auf der IVD-Homepage zu finden sein, allerdings nur im geschützten Mitgliederbereich. Sie besagt, dass die SPIO z. Z. prüft, ob das JK-Kennzeichen vom Herausgeber zu Recht verwendet wurde. Außerdem soll der Film nun einem Staatsanwalt zur weiteren Prüfung auf strafrechtliche Unbedenklichkeit oder strafrechtliche Bedenklichkeit vorliegen. Bis auf Weiteres gilt die IVD-Empfehlung, den Film aus Vermietung und Verkauf zu nehmen. Und dass eine JK-Prüfung ein rein privates Gutachten ist, das für BpjM, Staatsanwälte und Gerichte nicht zwingend Relevanz haben muss, war mir eigentlich immer klar. Der IVD hat die SPIO inzwischen übrigens aufgefordert, die JK-Gutachten zukünftig in zwei Gruppen zu trennen, sodass dadurch leichter erkennbar sein wird, für welche Titel man eine Indizierung erwarten kann. CU! --RX-Guru 11:43, 27. Okt 2005 (CEST)
Hoi Toto! Habe heute neue Infos vom IVD bezüglich High Tension erhalten. Demnach hat die JK dem IVD bestätigt, dass alle ihre Schnittauflagen von MC One eingehalten wurden und die DVD mit Recht das Signet der JK trägt. Allerdings hat die BpjM das JK-Gutachten quasi für nicht relevant erklärt. Zur Zeit wird von der Exekutive geprüft, ob der Film auf der Liste B bleibt oder für die Liste A freigegeben wird. --RX-Guru 17:12, 14. Mär 2006 (CET)
Hi RX-Guru, habe die Info auch schon unter http://www.mediabiz.de/newsvoll.afp?Nnr=202742&Biz=videobiz&Premium=N&Navi=01150500&T=1 gesehen. Hätte mich bei einem "seriösen" Anbieter wie MC One auch stark gewundert, wenn die einfach für eine nicht von der JK geprüfte Fassung das JK-Siegel verwendet hätten. Mal schauen, wie sich das entwickelt. --Toto 18:13, 14. Mär 2006 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Grund: Der Film wurde inzwischen als Beispiel entfernt. --Anton Sachs (Diskussion) 21:18, 6. Sep. 2021 (CEST)

Frage an RX-Guru

Du erwähnst die Veröffentlichung ungeprüfter Filme auf DVD - dazu hätte ich ein paar Fragen: Gibt es eine Datenbank o.ä., wo man ersehen kann, wieviele Filme ohne Freigabe der FSK im Kino oder auf DVD auf den Markt kommen? Hast Du hier irgendwelche Quellen?

Danke --(nicht signierter Beitrag von 84.148.76.200 (Diskussion) 19:39, 2. Nov. 2005 (CET))

Hoi! Eine Datenbank, in der ungeprüfte Filme gelistet werden, ist mir nicht bekannt. Ich bekomme nur hin und wieder Infos über gänzlich ungeprüfte Filme durch die Fachpublikation VideoWoche. Es sind aber höchstens zwei bis drei Titel pro Jahr. --RX-Guru 20:30, 2. Nov 2005 (CET)
Eine Datenbank, in der man nach ungeprüften Filmen systematisch suchen kann, kenne ich nicht - aber wenn man z.B. bei ofdb.de nachschaut, sieht man sehr schnell, daß relativ viele Filme bei uns ungesprüft erscheinen. Gerade kleinere Genre-Labels (Laser Paradise, X Rated usw.) sparen sich bei "unproblematischen" Filmen einfach die Prüfung - kostet ja schließlich auch eine Menge Geld. --Toto 09:48, 3. Nov 2005 (CET)
@ Toto: Handelt es sich dabei eher um Neuauflagen in z. B. anderen, ungeprüften Schnittversionen oder um echte Neuerscheinungen? Mit den zwei bis drei Titeln pro Jahr meinte ich ganz neue Filme, meist so genannte Garagen-Produktionen. RX-Guru 10:28, 3. Nov 2005 (CET)
OK, echte Neuerscheinungen, die ungeprüft erscheinen, dürften recht selten sein. Dafür ist es aber inzwischen Standard, daß DVD-Veröffentlichungen aus dem Bereich des "klassischen" Exploitation-Films der 70er und 80er gar nicht erst geprüft werden. --Toto 10:44, 3. Nov 2005 (CET)
Und bevor es irgendwelche Probleme gibt, ist dann schon ein Großteil der Auflage verscherbelt ... Kein Wunder, dass sich besonders das AG Tiergarten in den letzten Monaten wieder verstärkt mit Beschlagnahmungen "auszeichnet" ... ;o) --RX-Guru 11:28, 3. Nov 2005 (CET)
@ Toto und RX-Guru Danke euch beiden für eure schnelle Antworten. Es handelt sich doch aber bei den ungeprüften Filmen ausschließlich um DVD´s, oder? Oder gibt es auch wirkliche Independent-Kinos, die ungeprüfte Filme aufführen? Wie erfolgt der Vertrieb der ungeprüften DVD´s? Kann doch nicht über die "normalen" DVD-VErleihs laufen, oder? Danke euch --(nicht signierter Beitrag von 84.148.87.183 (Diskussion) 14:28, 3. Nov. 2005 (CET))
Ungeprüfte DVDs findet man bei den einschlägigen Internethändlern, in einigen Läden (mal ein Beispiel: die letzte Auflage von "Total Recall" hat Kinowelt nicht prüfen lassen, trotzdem wird man den Film auf Nachfrage auch z.B. bei Müller bekommen), auf Filmbörsen und auf fast jedem Flohmarkt. ;-) Bei Kinos sieht es natürlich schlechter aus - aber ab und zu werden auch mal Sondervorstellungen mit solchen Filmen organisiert, z.B. von www.buio-omega.de --Toto 16:04, 3. Nov 2005 (CET)
Da bleibt nur zu hoffen, dass die IP, der Du gerade z. T. illegale Vertriebswege genannt hast, 18+ ist ... ;o) --RX-Guru 16:17, 3. Nov 2005 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Anton Sachs (Diskussion) 21:18, 6. Sep. 2021 (CEST)

Probleme mit mpaa.org

http://www.mpaa.org/movieratings/about/ --Zwobot 18:35, 21. Jan 2006 (CET)

bei der Seiten-Bewertungs-Blatform http://www.mywot.com/de ist der Link mit Orange makiert was auf ein gewisses Risiko hinn weist, bei WOT selber sticht vorallem heraus das "Gewaltverherlichende und illegale Inhalte" oft als negativ gemeldet wurde. Manchmal kann soetwas dazu führen das dies die Seite von den DNS-Servern zumindest Zeitweise nicht geführt werden und dadurch die Seite nicht gefunden werden kann. --Franco Vernanto 14:53, 28. Aug. 2010 (CEST)
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FSK: Freiwillig oder nicht??

Also irgendwie haben ich das Gefühl, dass hier die FSK wirklich frewillig ist. Aber Filme ab 18zen sind doch eigentlich für Minderjährige nicht zugänglich. Aber in diesem Artikel kommt das irgendwie so raus, sodass sie doch für die zugänglich sind. --Topfklao 17:28, 18. Mär 2006 (CET)

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18 vs. 21

Was für Spinner glauben eigentlich, dass es die Volljährigkeit zwar ab 18 Jahren gibt, es aber obendrein auch noch eine "Medien-Volljährigkeit" ab 21 geben würde …? --RX-Guru 12:48, 4. Feb. 2008 (CET)

wohl die gleichen die denken das mansche Heranwachsende mit dem Jugendstrafgesetz und andere nach Erwachsenen Strafrecht zu verurteilen sind. Das deutsche Recht läst zumindest in deisen Fall Spielraum. Wenn man den Faden weider spinnt könnte man hier durchaus unterschiede machen. Allerdings gibt es auch noch mit 30 Jahren Leute die noch nicht reif genug sind alles zu sehen. --Franco Vernanto 14:46, 28. Aug. 2010 (CEST)
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Keine Jugendfreigabe vs. USK18

Nachdem diese Diskussion keine Beachtung fand, versuche ich es noch einmal hier: Ist es nicht irreführend oder gar falsch, dieses Bild in Artikeln älterer Spiele zu verwenden? Schließlich haben diese nicht "Keine Jugendfreigabe" erhalten und waren somit nicht vor einer Indizierung geschützt. --Sentropie 10:41, 4. Jun. 2008 (CEST)

Grundsetzlich kann jeder nachlesen was welche klasifizierung beinhaldet. bei der USK steht auf der Unterseite Alterskennzeichen das Spiele mit einer USK ab 18: "nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte thematisieren und häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre erzeugen" Auf dieser Basis kann zB ein Redakteur eine Zeitschrift dem Spiel durchaus eine USK ab 18 geben, zumal auch immer mehr Eltern sich darüber gedanken machen und ebenfals in diese Zeitschriften hinein Schauen. --Franco Vernanto 14:42, 28. Aug. 2010 (CEST)
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Praxis in Österreich

In Österreich gibt es doch auch "Freigegeben ab 18 Jahren, oder? Ich meine, ich bin aus Österreich, und unter 18 kann man sich dort keine Pornos z.B. anschauen. Berichtigt bitte diesen Fehler, denn ich kenne mich hier nicht gut aus. Grüße --servus ad disputationem 16:15, 2. Nov. 2008 (CET)

pornos sind in österreich ab 16 Jahren erlaubt (bzw. umgekehrt: es ist verboten, pornographisches material an unter 16 jährige abzugeben/zugänglich zu machen/vorzuführen), siehe http://rataufdraht.orf.at/?story=443 --Wohoo 20:42, 29. Nov. 2008 (CET)
ich glaube, in manchen bundesländern gibt es doch die beschränkung dass man pornos nicht unter 18 jahren sehen darf. Das liegt am je nach Bundesländern unterschiedliche Jugendschutzgesetz, was im Artikel (zumindest ansatzweise) erwähnt wird -> die Bundesländer können Empfehlungen der Kommission übernehmen, können aber auch strenger urteilen. --Nico T 12:03, 13. Dez. 2009 (CET)
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Widerspruch im Artikel

Im Artikel steht im Abschnitt Deutschland folgendes:

  • Programm mit einer Freigabe bis 12 Jahren darf zu jeder Tages- und Nachtzeit gezeigt werden,
  • Programm mit einer Freigabe ab 12 Jahren darf ab 20:00 Uhr gezeigt werden,

Wann darf denn nun ein Ab-12-Film gezeigt werden? Jederzeit oder erst ab 20:00 Uhr? Außerdem würde mir auch sinnvoll erscheinen, bis wann am nächsten Morgen ein Film mit diesen Altersfreigaben im Fernsehen gezeigt werden darf. --to:fra Diskussion Beiträge 09:55, 10. Feb. 2009 (CET)

Freigabe ab 12 Jahren darf erst ab 20:00 Uhr gezeigt werden, alles darunter (also FSK 0 und FSK ab 6) den ganzen Tag lang. --Franco Vernanto 14:27, 28. Aug. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Grund: Steht zusätzlich nun auch expliziter im Artikel. --Anton Sachs (Diskussion) 21:18, 6. Sep. 2021 (CEST)

Historie

Seit wann gibt es eigentlich die Altersfreigabe ab 18? Das Mündigkeitsalter in der BRD ist das ja schließlich erst seit 1973, vorher war's 21. --79.193.57.65 23:58, 7. Jul. 2010 (CEST)

Anscheinend seit Anfang der FSK. Auf deren Seite ( http://www.spio.de ) wird im letzten Abschnitt der Unterseite Geschichte (Memento vom 24. Juli 2010 im Internet Archive) beschrieben das man schon 1950 einen Film mit der FSK-Freigabe ab 18 bewerdet hat. --Franco Vernanto 14:17, 28. Aug. 2010 (CEST)
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USA-Freigaben

Die USA-Freigaben der MPAA stehen unter dem Unterkapitel Film und Fernsehen, was nicht stimmt. Diese Freigaben gelten ja bloß für das Kino (G; PG; PG-13; R; NC-17) und die Veröffentlichungen am Heimkinomarkt. Für das Fernsehen gibt es viel mehr, TV-G, TV-PG, TV-M; und was weiß ich noch mehr, siehe en:TV Parental Guidelines. --H8149 (Diskussion) 12:42, 25. Jan. 2017 (CET)

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medienzensur.de

"Infos über Zensur, Jugendschutz und Medienrecht" - trifft es wohl nicht. Der Link geht auf eine Meinungsseite, die nicht dem Spektrum des Durschnittsdeutschen (mit Kindern) entspricht. Ich bin für die Löschung des Links! Oder umbenennen. LG Stefan3 --(nicht signierter Beitrag von 217.66.32.201 (Diskussion) 13:31, 22. Jan. 2018 (CET))

Stimme zu. Hat eigentlich nicht ausreichende Qualität für einen Weblink. --Christian140 (Diskussion) 16:41, 22. Jan. 2018 (CET)
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