Diskussion:Arbeitgeberbeitrag

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von HilmarHansWerner in Abschnitt Beitragssatzpunkte??
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In diesem Artikel stand mal ein bisschen Hintergrund zum Sinn der Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag, zusammen mit Quellen. Ich habe mich aber belehren lassen, dass die Wikipedia nicht für Richtigstellungen gedacht ist. Schaut euch einfach die älteren Versionen an. Vielleicht könnt ihr sie so formulieren, dass keiner Anstoß dran nimmt.

Unter gesetzliche Rentenversicherung/"Pflichteinzahlungen in die Rentenversicherung" steht das gleiche.

http://www.politikforum.de/forum/archive/2/2004/03/1/51859

Ich finde den Artikel gut....[Quelltext bearbeiten]

Mann kann ihn natürlich noch besser machen, aber er stellt wenigstens mal klar, dass ein Arbeitgeber für einen entlassenen Arbeitnehmer keine Beiträge mehr bezahlt. ist nunmal so. Also sind es alles Arbeitnehmerbeiträge.

Die Seite ist sehr gut nur gefehlt hat mir wo ich dies im SGB 3 (Sozialgesetzbuch) wiederfinde...

Gut ist anders ...[Quelltext bearbeiten]

Ich find den Artikel vom Schreibstil anstrengend zu lesen, außerdem zahlt ein Arbeitgeber auch Zuschüsse zur Rentenversicherung und im weitesten Sinne kann man auch eine BAV als Arbeitgeberbeitrag sehen. Ich würde den Parteikram raus lassen...

Inhalt korrespondiert nicht mit der Überschrift[Quelltext bearbeiten]

Zwar finden sich hier Verweise auf die einzelnen Fachartikel, das was die Überschrift aber suggeriert, nämlich eine Gesamtschau, läßt sich hier nicht einmal ansatzweise erkennen. Selbst die jeweiligen Beitragssätze werden nicht aufgeführt. Statt dessen wird der Artikel vom Thema "Arbeitgeberzuschuß zur privaten Krankenversicherung" dominiert. Das wäre dann eher die passende Überschrift. --91.47.152.120 16:01, 31. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Unterscheidung volkswirtschaftlich Unsinn[Quelltext bearbeiten]

Volkswirtschaftlich, bzw. makroökonomisch ist es allerdings Unsinn, bzw. zumindest eine Art Augenwischerei, von einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu sprechen. Beide Anteil werden a) vom Arbeitgeber gezahlt und b) erhält der Arbeitnehmer nicht ausgezahlt. Beides zusammen ist, wie man will, ein Arbeitgeber- oder Arbeitnehmeranteil. Beides zusammen Teil der Lohnnebenkosten oder auch gesamt-Lohnkosten. (Wenn beispilsw. heute eine super-linke Regierung durchsetzte, dass der Arbeitnehmeranteil 95 Prozent betrüge, und der Arbeiter nur noch 5 Prozent zu entrichten habe, hätte das keinerlei Auswirkungenː der Arbeitnehmer hätte genauso wenig netto in der Tasche und der Chef die selben Lohnkosten) Die Unterscheidung dient ja nur diesen Zweckenː 1. Den tatsächlichen Anteil der Lohnnebenkosten klein wirken zu lassen (z.B. 2 x 7,3 Prozent GKV sieht besser aus als 14,6 Prozent). 2. Den Arbeitern vorzugaukeln, dass die armen Chefs ja den gerechten Anteil an den Sozialversicherungen leisten. Dass alles wurde mal in meinem Studium, (VWL, Nebenfach) thematisiert. Ich habe aber gerade keine Belege. Kann meine These daher jemand belegen, verifizieren oder zumindest stützen?Flk-Brdrf (Diskussion) 11:49, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Deine These stimmt nur bei einer statischen Betrachtung, wenn die Beitragssätze konstant bleiben. Bei einer Erhöhung/Senkung der Beitragssätze steigt/sinkt automatisch das Gesamtbrutto, ohne dass es einer Tarifvertragsänderung bedarf (= dynamische Betrachtung). Gruß--Udo (Diskussion) 12:37, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Sorry, aber das geht am Kern vorbei. Der Arbeitgeber- und/ oder -nehmeranteil ist immer ein Prozentwert, d.h. damit automatisch dynamisch. Der Beitragssatz ist nie konstant und hängt, und zwar ausschließlich bei Gesetzlichen Sozialversicherung, vom Bruttoarbeitslohn ab. Statisch wäre es, wenn, wie z.B. bei Privaten Versicherungen, das individuelle Risiko als alleinige Grundlage für die Ermittlung der Beiträge wäre. Ein verheirateter Mann der sehr krank ist und 7 Kinder hat und z.B. 2000 EUR im Monat verdient zahlt den selben Beitrag wie ein gesunder Single mit dem selben Einkommen. Steigt das EK, steigt der Beitrag. Wird der Satz, sprich der Prozentwert angehoben, steigen Arbeitgeber- und -nehmeranteile in gleicher Weise.Flk-Brdrf (Diskussion) 16:17, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Das ist ein grundsätzliches Missverständniss: Der Beitragssatz ist stets ein Prozentsatz, beispielsweise 14,6 %. Bleibt dieser Beitragssatz konstant, dann haben wir die Bedingungung für die statische Betrachtung. Steigt dieser Beitragssatz von 14,6 % auf 15,6 %, dann müssen wir das Ganze dynamisch betrachten: Der Arbeitgeberanteil (die Hälfte) steigt dann von 7,3 % auf 7,8 % und das Gesamtbrutto (=Arbeitgeberbrutto) steigt automatisch dementsprechend an. Diese Dynamik würde entfallen, wenn die Aufteilung in AG- und AN-Anteil unterbliebe.--Udo (Diskussion) 17:26, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Hm, ist mir irgendwie immer noch nicht klar, wie sich dadurch eine Dynamik ergibt. Mach doch mal bitte ein konkretes kleines Rechenbeispiel, wo der Unterschied deutlich wird, damit ich das verstehe. Sagen wir mal ein Bruttogehalt (das was beim Arbeitnehmer als Brutto auf dem Lohnzettel steht) von 1000,- EUR und was passiert, wenn der Beitragssatz von 14 (also 2 mal 7 Prozent) auf 16 (also 2 mal 8 Prozent) stiege. ((Soweit wie ich das sehe, wäre das im 1. Fall (1000 EUR Brutto, 70,- EUR AN-Anteil und doch auch 70,- AG-Anteil, bei 16 Prozent wären das doch jeweils 80,- EUR, oder was sehe ich da nicht?))Flk-Brdrf (Diskussion) 18:07, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Das stark vereinfachte Beispiel:
  • AG-Brutto mit 7 % AG-Betrag = 1000 EUR + 70 EUR = 1070 EUR
  • AG-Brutto mit 8 % AG-Betrag = 1000 EUR + 80 EUR = 1080 EUR
Die Dynamik besteht darin, dass das AG-Brutto von 1070 auf 1080 EUR steigt, und zwar ohne Lohntarifverhandlungen.
  • Beträge nach Abzug: zunächst 930 EUR, nach Beitragsatzerhöhung: 920 Euro.
Würde die Aufteilung AG/AN unterbleiben, so gilt:
  • AG-Brutto = 1070 = const.
  • nach Abzug von 140 EUR bleiben 930 EUR, bei 160 EUR bleiben nur 910 Euro.
Die Aufteilung bewirkt also, dass sich die Beitragsatzerhöhung weniger stark auf das AN-Netto auswirkt.
Gruß--Udo (Diskussion) 18:49, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ah, jetzt habe ich das verstanden. Ist eigentlich eine mathematische Trivialität, hat aber a.m.A. wenig mit meiner These oben zu tun. Die beschriebene "Dynamik" wäre dann ja noch größer, wenn alles Arbeitgeberanteil (wie z.B. die gesetzliche Unfallversicherung) wäre und gleich "0" wenn alles Arbeitnehmeranteil wäre. Volkswirtschaftlich (wohl auch betriebswirtschaftlich) ist es aber nach wie vor so, dass alles letztlich Lohnkosten bedeutet, im Sinne von Geld, was ein Arbeiter X einem Unternehmer Y kostet (mikroökonomisch), bzw. was die Arbeiterschaft des Deutschen Volkes der Unternehmerschaft jenes kostet (makroökonomsich). Dass im Falle der Krankenversicherung da nur die 7 Prozent auf dem Lohnzettel stehen, suggeriert dem Volk a.m.S. sehr, dass die Lohnenbenkosten ja gar nicht so hoch sind und die 50ː50 Aufteilung, dass das alles sehr gerecht sei.
Auflistung der Lohnnebenkosten AN-Anteilː Renteː 9,35 v.H., Arbeitslosenvers.ː1,5 v.H., Ges. KVː 7 v.H., Pflegeː 1,18 v.H. = 19,03 v.H. (= Messageː noch recht überschaubar)
Auflistung der Lohnnebenkosten AN-Anteil und AG Anteilː ː Renteː 2x 9,35 v.H., Arbeitslosenvers.ː2 x 1,5 v.H., Ges. KVː 2 x 7 v.H., Pflegeː 2 x 1,18 v.H. und Unfallː 1,6 v.H. = 39,66 v.H. (= Message wäreː monnomann, sehr viel Geld was in den Sozialversicherungen versickertǃ)Flk-Brdrf (Diskussion) 09:56, 13. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ist schon klar; aber es ist eben auch nicht egal, ob man die Aufteilung abschafft oder nicht. Zum Thema gehört dann natürlich auch, dass die Arbeitgeber privat versichert sind und sich aus dem Solidarsystem verabschieden.--Udo (Diskussion) 11:12, 13. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ja, in der Tat sollte der Artikel deutlich ausgebaut werden. Es gibt ja Versicherungspflichtgrenzen für Arbeitnehmer, Selbständige sind ganz befreit und auch Beitragsbemessungsgrenzen. Ich müsste jetzt aber ehrlich gesagt nochmal rumgoogeln um die ganzen Werte rauszusuchen, dennoch ist das alles im Artikel der Erwähnung wert.
Mit den Arbeitgebern gehe ich allerdings nicht so hart ins Gericht. Ideengeschichtlich war die ges. Sozialversicherung ja zunächst zur Absicherung der Arbeiter im Alter gedacht (Bismarcksche Rentenversicherung), wurde dann später auf die Angestellten ausgeweitet. Es ging ja ursprünglich um das Elend der Arbeiter in den Großstädten, der Brutstätte der Sozialisten im Kaiserreich. Selbständige, damals auch die rund 30 - 50 Prozent der Bevölkerung, die Bauern waren, bedurften dieses Schutzes nicht, da sie im Alter auf dem Hof auf dem Altenteil durch den Jungbauern ernährt wurden.Flk-Brdrf (Diskussion) 13:22, 13. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Nun ja, ich weiß nicht, ob dass alles in diesen Artikel hier gehört. Was du beschreibst, ist schon im Artikel Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland (oder auch in Gesetzliche Krankenversicherung) ausführlich beschrieben.--Udo (Diskussion) 14:55, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Beitragssatzpunkte??[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Beitragssatzpunkte", mit dem der Artikel gleich am Anfang loslegt, sollte unbedingt erläutert werden, am besten in Form eines eigenen Artikels und einer Verlinkung des entsprechenden Worts im Text!

Unabhängig von diesem klaren, allgemeinen Verbesserungsbedarf des Artikels, bitte ich aus persönlichen Interesse um rasche Behebung dieses Defizits! Danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 02:48, 28. Aug. 2018 (CEST)Beantworten