Diskussion:Arbeitszeugnis

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Letzter Kommentar: vor 24 Tagen von Maximilian Birke in Abschnitt Geschichte
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Bei deutschen Beamten wird das Arbeitszeugnis auch Dienstzeugnis genannt (siehe $ 85 BBG). Der Begriff "Dienstzeugnis" wird also nicht nur in Österreich benutzt. Diese Informationen sollte in diesem Artikel stehen. Leider kann ich den Artikel nicht bearbeiten.

Zu gutes Zeugnis[Quelltext bearbeiten]

Wenn der alte Arbeitgeber Streit mit dem Arbeinehmer vermeiden will, stellt er vielleicht ein zu gutes Zeugnis aus. Kann der neue Arbeitgeber den alten Arbeitgeber dafür in Haftung nehmen? --93.135.118.152 21:33, 25. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Grundsätzlich ja. Passiert jedoch praktisch nie. --Bendix Grünlich (Diskussion) 16:37, 1. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Die Sätze "Seit 1896 gibt es im Vorläufer des heutigen BGB bereits den § 630 BGB, der noch vom Dienstzeugnis sprach. Diese Bestimmung wurde ähnlich in die seit Januar 1900 geltende Fassung des BGB übernommen." halte ich für unzutreffend. Das heute geltende BGB wurde am 18.08.1896 ausgefertigt und trat am 01.01.1900 in Kraft. Bereits die Veröffentlichgung von 1986 erhielt diese Norm (vgl. RGBl. 1896 Nr. 21 S. 302 § 630). Einen Vorläufer des BGB gibt es bereits nicht, Vorläufern waren vielmehr eine Vielzahl von Rechtsordnungen. Sofern ich keinen Widerpsruch höre, werde ich den Text entsprechend korrigieren. --Maximilian (Beiträge|Diskussion) 12:14, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten