Diskussion:Augsburger Modell

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Martina Nolte in Abschnitt Prüfung nach Augsburger Modell zur Befreiung der Anleinpflicht
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Berichtigung und Ergänzung zum Augsburger Modell[Quelltext bearbeiten]

Erstens: Am Augsburger Modell dürfen Hunde erst dann teilnehmen, wenn sie mind. 12 (zwölf!!) Monate alt sind (nicht sechs).

Zweitens: Manche Städte gewähren für drei Jahre Befreiung von der Hundesteuer, wenn der Hund den Hundeführerschein nach dem Augsburger Modell besitzt (z.B. Stadt 84489 Burghausen), siehe http://www.burghausen.de/wissenswertes/aktuelles/news/detail/News/hundefuehrerschein-statt-hundesteuer.html

--37.5.227.241 01:03, 8. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Prüfung nach Augsburger Modell zur Befreiung der Anleinpflicht[Quelltext bearbeiten]

Dass ein Verein das behauptet, ist kein ausreichender Nachweis. Im Landesrecht Hamburgs steht die Prüfung nach Augsburger Modell NICHT. http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=6&showdoccase=1&doc.id=jlr-HuGDVHApP4&st=lr

Aus der Behauptung eines Hamburger Vereins die Formulierung „in manchen Bundesländern” zu ziehen, ist auch sehr kühn.

Ich halte es für wahrscheinlich, dass die Aussage richtig ist, aber ohne Beleg muss das raus. Anka ☺☻Wau! 23:10, 16. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Es finden sich etliche SVs, die auf ihre Prüfungsanerkennung hinweisen. Das muss nur dann raus und "wasserdicht(er)" belegt werden, wenn es eine zweifelhafte Aussage ist. Du anerkennst aber ja, dass die Aussage wahrscheinlich richtig sei. --Martina Disk. 02:41, 17. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
  • "Die Sachkundeprüfungen werden von Personen und Stellen abgenommen, die über eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 8 f TierSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2182) bezogen auf Hunde verfügen oder deren Ausbildung durch die für den Tierschutz zuständige oberste Landesbehörde als gleichwertig anerkannt ist." [1]
  • § 11 Absatz 1 Nummer 8 f TierSchG: "für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten" [2]

Das sind im Volksmund: anerkannte Hundeschulen. Darunter zählen u.a. auch SVs und deren Begleithundprüfung nach dem Augsburger Modell bzw. Hundeführerschein nach dem Augsburger Modell .

Hundesteuer und Prüfung nach Augsburger Modell[Quelltext bearbeiten]

„In manchen Bundesländern … Vergünstigung der Hundesteuer“ Das kann nicht passen! Hundesteuern sind nicht Sache der Bundesländer. Ist also falsch und muss zumindest korrigiert werden. Anka ☺☻Wau! 23:12, 16. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

"und Kommunen" ergänzt. --Martina Disk. 02:41, 17. Okt. 2017 (CEST)Beantworten