Diskussion:Ausschüttungssperre

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
Zur Navigation springen Zur Suche springen

zu: Berechnung der Ausschüttungssperre[Quelltext bearbeiten]

Originaltext: Nach § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB dürfen Gewinne bei der Bilanzierung originärer Firmenwerte

ist falsch, da originäre Firmenwerte nicht aktiviert werden dürfen, sondern nur selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. (nicht signierter Beitrag von 109.84.163.97 (Diskussion) 13:35, 29. Okt. 2012 (CET))Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:15, 1. Feb. 2016 (CET)Beantworten