Diskussion:Ausschüttungssperre

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zu: Berechnung der Ausschüttungssperre[Quelltext bearbeiten]

Originaltext: Nach § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB dürfen Gewinne bei der Bilanzierung originärer Firmenwerte

ist falsch, da originäre Firmenwerte nicht aktiviert werden dürfen, sondern nur selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. (nicht signierter Beitrag von 109.84.163.97 (Diskussion) 13:35, 29. Okt. 2012 (CET))[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:15, 1. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]