Diskussion:Autobahnähnliche Straße

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2-zu-1-System[Quelltext bearbeiten]

Das kann man doch nicht als gelbe Autobahn bezeichnen, oder sehe ich das falsch? Das gehört in einen anderen, evtl. sogar neuen, Artikel. --Haberlon ?! 14:52, 4. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Erl. --Haberlon ?! 18:58, 4. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Laut §3 Abs. 3 Abschnitt 2c reicht eine Trennung auch durch eine einfache durchgezogene Linie. Ob beim 2+1-System für Fahrzeuge <3,5t eien Geschw.-Begrenzung gilt, ist unklar. ThiloL (Diskussion) 13:39, 1. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das lese ich im Gesetz aber anders: "... auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind...". Eine durchgezogene Linie kann man darunter schlecht subsumieren. Zwangunddrang (Diskussion) 10:28, 21. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Wenn man hier schon das Deutsche 2+1 dazu zählt, sollte man dann nicht auch die Französische Variante davon erwähnen, welche man wohl als 1+1+1 oder einfach 3-Spurige Nationalstraße beschreiben könnte. D.h. für jede Richtung jeweils eine Fahrbahn und in der Mitte eine Überholspur die an jeder Stelle aus beiden Richtungen benutzt werden kann (nicht signierter Beitrag von 82.212.34.145 (Diskussion) 05:01, 2. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten]

Auslagerung des deutschen Abschnittes[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, zumindest der deutsche Abschnitt sollte in einen eigenen Artikel, wie Beispielsweise Autobahnähnliche Straße in Deutschland ausgelagert werden. Gruß kandschwar (Diskussion) 17:37, 11. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Autobahnähnliche Strassen in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Mir ist einfach nicht klar warum auf einigen autobahnähnlichen Strassen auf der Auffahrt mit dem Verkehrszeichen Autobahn beschildert sind und andere mit dem Verkehrszeichen Autostrasse. Mautpflichtig sind in Österreich fast alle. Die Wiener Aussenringschnellstrasse erfüllt für mich alle Kriterien einer Autobahn, trotzdem ist es eine Schnellstrasse mit Autobahnbeschilderung, hingegen die S31 im Burgenland verfügt nicht einmal eine Mittelsicherung ist aber trotzdem mautpflichtig. Sehr undurchschaubar für mich.... (nicht signierter Beitrag von 62.178.126.19 (Diskussion) 20:49, 7. Nov. 2014 (CET))[Beantworten]

Unterschied zur Autobahn[Quelltext bearbeiten]

Als deutliche Abgrenzung zu "echten" Autobahnen sind an autobahnähnlichen Straßen auch keine Raststätten oder Parkplätze vorgeschrieben. Anlagen aus Gastronomie und Tankstellen können sich zwar in unmittelbarer Nähe ansiedeln, diese sind aber (wie Autohöfe) nicht gesetzlich geregelt. Dadurch unterscheiden sich solche Straßen auch in ihrer Bedeutung im Fernverkehr, da selbst auf längeren Stecken keine Möglichkeit zur Erholung geboten wird. --92.196.53.150 18:14, 28. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

guter Überholkomfort lm 2+1[Quelltext bearbeiten]

Wer jemals insbesondere die im Beispiel genannte B 54 befahren hat, wird eher von einem wilden Gedränge kurz vor Ende der zweiten Spur berichten, als von „komfortablen Überholen“. Ich fahre da täglich her (Steinfurt) und was man da erlebt, ist mehr als wahnsinnig. In meinen Augen ist das reine Augenwischerei. 2A01:598:A124:61CF:40A0:E4D3:7353:578A 17:41, 16. Aug. 2022 (CEST)[Beantworten]