Diskussion:Betriebsausgabe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gibt es eigentlich auch eine Definition im HGB zu „Betriebsausgaben“?--193.27.50.81 13:59, 6. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

vorweggenommene BA?[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlen Infos über vorweggenommene BA, also die Kosten, die vor Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit (z.B. vor Gewerbeanmeldung) anfallen.--Mideal (Diskussion) 17:33, 13. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

WP:Sei mutig! Gruß, Siechfred (Diskussion) 11:27, 14. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Ich war dann mal so frei. Gruß, Siechfred (Diskussion) 13:29, 15. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

... m. E. sind hier unter "Mehraufwendungen für Verpflegung bei Geschäftsreisen sind unabhängig von den tatsächlichen Kosten mit den Pauschalen zu bewerten (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG)" noch die alten Sätze des Reisekostenrechts bis 2013 drin, oder?! -ben- (nicht signierter Beitrag von 88.74.41.196 (Diskussion) 15:23, 26. Mai 2015 (CEST))[Beantworten]

gehören vorsteuer und umsatzsteuervorauszahlungen grundsätzlich zu den betriebsausgaben?[Quelltext bearbeiten]

der artikel klärt nicht (soweit ich sehe) ausdrücklich die grundlegende frage, ob die umsatzsteuer, insb. die vorsteuer zu den betriebsausgaben gehört? zählt man also bei der berechnung des steuerlichen gewinns

1. die in bezahlten rechungen enthaltenen enthaltenen vorsteuer-beträge und

2. die an das FA geleisteten umsatzsteuerzahlungen (umsatzsteuervorauszahlungen und ggf. -endzahlung)

zu den betriebsausgaben dazu? oder wird das betriebsergebnis aus netto-beträgen errechnet (wobei dann die umsatzsteuer komplett getrennt behandelt werden müsste)? (man findet im internet [so scheint es] widersprüchliche aussagen dazu...)

man kann nur indirekt schließen, dass die umsatzsteuer-zahlungen zu den betriebsausgaben gehören, da im abschnitt "Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben" ganz spezielle umsatzsteuerzahlungen explizit ausgeschlossen werden (Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben und die Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot der Nummer 1 oder des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 7 oder Abs. 7 gilt...).

wenn die umsatzsteuerzahlungen zu den betriebsausgaben dazugehören, muss logischerweise auch die eingenommene umsatzsteuer

1. aus bezahlten rechnungen und

2. aus erstattungen vom FA

zu den betriebseinnahmen gehören. das bedeutet, dass - solange die mehrwertsteuer (umsatzsteuer - vorsteuer = umsatzsteuerzahllast) innerhalb einer steuerperiode nicht abgeführt ist und dies als kosten eingerechnet wird - die mehrwertsteuer den gewinn mehrt, also mit einkommen- und gewerbesteuer versteuert wird. da man die abschließende umsatzsteuererklärung i.d.r. zusammen mit einkommen- und gewerbe-steuer-erklärung abgibt, wäre die eingenommene mehrwertsteuer (abzüglich der bereits geleisten vorauszahlungen - falls diese als betriebsausgaben angesetzt werden) im gewinn enthalten, und würde den zu versteuernden gewinn mehren... eine steuer versteuert?? merkwürdig. allerdings würde ja die mehrwertsteuer-restzahlung (geleistete vorauszahlungen - ggf. restzahlung), die dann nachträglich, in der nächsten steuerperiode erfolgt, den zu versteuernden gewinn schmälern - wenn sie denn als betriebsausgabe angesetzt werden darf.

also eine entscheidende frage, die ich bitte auch im artikel zu klären. (im diskussionsabschnitt zur EÜR werden entsprechende fragen als "nicht zum thema gehörig" gelöscht...)

im "Einkommensteuergesetz (EStG) § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen" findet sich (soweit ich sehe) nur die wenig hilfreiche angabe: "(4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind."

danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 10:26, 15. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Betriebsausgabenpauschale[Quelltext bearbeiten]

Auf der Website des Bundesfinanzministeriums und auf sonstigen Dokumenten zu H 18.2 EStR (z. B. Datev) sind die Angaben zu Pauschalen für Rechtsanwälte und Hebammen nicht nachvollziehbar. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:37, 10. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]