Diskussion:Betriebserlaubnis

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von TenWhile6 in Abschnitt Rechtschreibfehler
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Audi Katalysator[Quelltext bearbeiten]

Die erste ABE für Katalysatoren wurde 1983 an Audi vergeben. Wäre gut wenn das und vielleicht auch andere ähnliche Informationen im Artikel stehen würden. Ansonsten gut.

Begriffsklärung erforderlich?[Quelltext bearbeiten]

Ich meine, man müsste eine Begriffsklärung einführen, denn schließlich sind nicht nur Autos, sondern auch Kindertages- und Erziehungshilfeeinrichtungen Betriebserlaubnispflichtig. Gaststätten benötigen Schanklizenzen, oder benötigen sie auch BEs? Gruß Andreas

Fänd ich auch durchaus sinnvoll. Wie wäre es mit "Betriebserlaubnis (StvZO)"? Gruß Stan76 (16:52, 19. Jun. 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Auch Flughäfen u. Ä. benötigen z. B. eine Betriebserlaubnis. --Philippfinck (Diskussion) 04:52, 31. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Abschnitt Erlöschen der Betriebserlaubnis[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Absatz ist ungenau. Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist nur bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen (Kleinkrafträdern/Mofas) eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, bei zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, Kräder usw., also alles, was ein "richtiges" Kennzeichen hat) hat man mit der Einführung der FZV schlicht vergessen, die Bußgeldvorschriften anzupassen!

-- Cc-dash 23:17, 1. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Der Absatz:
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

ist nicht ganz richtig, denn Anhänger vor dem 1.Juli 1960 in der Land und Forstwirtschaft benötigen keine Betriebserlaubnis, somit ist das fahren mit diesen Anhängern ohne Betriebserlaubnis legitim.

-- WagnerTh 08:17, 27. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Es gibt nicht nur eine Betrieberlaubnis für Fahrzeuge, sondern auch für viele andere Geräte, müsste eingearbeitet werden. Achim Berg 19:09, 11. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Wäre es dann nicht gleich sinnvoller diesen Artikel nach Betriebserlaubnis (Fahrzeug) zu verschieben und eine Begriffserklärung Betriebserlaubnis zu anzulegen ?? ++Wolfgang Götz (Diskussion) 16:25, 3. Mär. 2012 (CET)Beantworten
denk ich auch. --888344 (Diskussion) 14:10, 11. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Nein: Keine Verschiebung, weil der Begriffsinhalt für alle Rechtsobjekte gleich ist. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 10:25, 30. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Quelle gesucht: Handy ohne Außenantenne lässt Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge erlöschen[Quelltext bearbeiten]

In Freisprecheinrichtung steht ein Satz, den ich so deute, dass der Betrieb eines Handys ohne Außenantenne die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge erlöschen lassen kann. Ich habe dort die Frage gestellt, ob das jemand belegen oder widerlegen kann. Bitte dort weiter-diskutieren. --Mmru (Diskussion) 09:16, 10. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Rechtschreibfehler[Quelltext bearbeiten]

Falsch: Gewerbeorrdnung --80.187.66.24 18:02, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Wo siehst du den Rechtschreibfehler? Habe ihn nicht finden können. Im Zweifelsfall, gern selbst korrigieren. LG, --TenWhile6 (Disk | CVU) 15:09, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten