Diskussion:Bezugsgröße

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Die Werte in der Tabelle sollte eigentlich identisch sein mit dem Durchschnittsentgelt oder? Vielleicht könnte man die beiden Seiten sogar zusammenfassen?

Identisch sind sie nicht, sondern die Bezugsgröße entsteht aus dem Durchschnittsentgelt durch Rundung auf durch 420 Euro teilbare Werte. Steht im Artikel. [1] --Udo (Diskussion) 18:41, 25. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Sinn und Anwendung[Quelltext bearbeiten]

Im Wiki steht: "Für bestimmte von der Bezugsgröße abhängige Größen ist auch im Beitrittsgebiet die Bezugsgröße West maßgebend." Laut unzähliger Fundstellen im Internet gilt die Bezugsgröße West für die Kranken- & Pflegeversicherung bundesweit einheitlich. Aber wo genau im Gesetz wurde das festgelegt? Falls jemand die gesetzliche Grundlage findet, würde ich mich riesig darüber freuen, wenn sie dann in Wikipedia steht. (nicht signierter Beitrag von Benuzar (Diskussion | Beiträge) 19:56, 21. Dez. 2017 (CET))[Beantworten]

Die Bezugsgröße ist in § 18 SGB IV geregelt.[2]--Udo (Diskussion) 18:44, 25. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Die Bezugsgrößen sind zwischen Ost und West verschieden[Quelltext bearbeiten]

hat das auch Auswirkungen auf den KV-Freibetrag für Betriebsrentner ab 2020? Im Westen 1/20 gleich € 159,25, für Betriebsrentner Ost weniger?? Oder ist der Freibetrag für alle Betriebsrentner identisch? Wer weiß Bescheid? Danke--Hopman44 (Diskussion) 15:08, 22. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Da kann ich Dir die Lektüre des § 18 Abs. 2 SGB IV empfehlen: Die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet (Bezugsgröße [Ost]) verändert sich zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres auf den Wert, der sich ergibt, wenn der für das vorvergangene Kalenderjahr geltende Wert der Anlage 1 zum Sechsten Buch durch den für das Kalenderjahr der Veränderung bestimmten Wert der Anlage 10 zum Sechsten Buch geteilt wird, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Für die Zeit ab 1. Januar 2025 ist eine Bezugsgröße (Ost) nicht mehr zu bestimmen.
Damit ist alles gesagt.--Stephan Klage (Diskussion) 16:00, 22. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
Danke, Stephan, was Du alles drauf hast, ist ja phänomenal. Nur den Paragraphen kann ich nicht direkt umsetzen auf meine konkrete Frage, ob die Betriebsrentner Ost einen geringeren KV-Freibetrag (bis 2025) haben. Kannst Du das aus der Hüfte beantworten? mfG--Hopman44 (Diskussion) 16:14, 22. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]
Nicht dafür. Die Lesart ist die, dass der Betriebsrentner im Osten keinen modifizierten Freibetrag hat. Deine Frage ist schon nachvollziehbar, führt aber zu keinem unterschiedlichen Ergebnis. Heranzuziehen wäre aufgrund der modifizierenden Anlage, dieser Rechnungsfaktor 1,0700. Er ist aber ausgesetzt worden. Heute gilt: Die Bezugsgröße West gilt in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit. Die abweichende Bezugsgröße für den Rechtskreis Ost hat nur noch Bedeutung für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. VG --Stephan Klage (Diskussion) 16:41, 22. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]