Diskussion:Biopiraterie

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Wikiseidank in Abschnitt Kartoffel oder was ist Biopiraterie?
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Biopiraterie[Quelltext bearbeiten]

Die Biopiraterie stellt für die indigenen Völker, als auch Trikontstaaten allgemein,ein großes Problem da. Regelrechte Beutezüge werden von Pharmakonzernen in die "abgelegenen" Gebiete dieser Welt unternommen, um z.B. wertvolle und wenig bis garnicht erforschte Pflanzen einzusammeln und bei Brauchbarkeit zu patentieren. Dadurch kommt es zur systematischen Ausplünderung wertvoller Heilkräuter u.a., darüberhinaus müssen die Einheimischen oftmals auch noch teuer dafür bezahlen, wenn sie ihre einstigen Heilpflanzen anwenden wollen. Als Beispiel sei die Teufelskralle genannt, die inzwischen immer seltener wird. Die Khois,(Buschmänner) die eigentlichen Eigentümer, haben das Nachsehen. --HorstTitus 17:52, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Wieso müssen die Khois "teuer dafür bezahlen", wenn sie die Teufelskralle anwenden wollen? Viele grüße, --Trinitrix 21:48, 16. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Das Artikellemma Bioprivatisierung läßt sich außerhalb der Wikipedia kaum nachweisen. Google-Buchsuche liefert 0 Treffer http://books.google.de/books?hl=de&q=%22Bioprivatisierung%22&lr=lang_de&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=wp

Dagegen Biopiraterie

http://books.google.de/books?lr=lang_de&um=1&q=%22Biopiraterie%22&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen

Ich tippe mal, dass hier falsch verstandener NPOV am Werke war. Es ist aber völlig unproblematisch, ein etabliertes politisches Schlagwort wie Biopiraterie als Lemma zu verwenden, wenn dies klar als solches benannt wird. Das ist allemal besser als die aktuelle Theoriefindung. Auch das Auflisten von "Beispielen" ist möglich, wenn belegt dargestellt wird, *wer wann was* als "Biopiraterie" bzw. "Biopiracy" bezeichnet hat.

Der Artikel sollte verschoben und diesbezüglich überarbeitet werden ... Hafenbar 22:37, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Biopiraterie ist tatsächlich der gebräuchlichere Begriff. Warum verschiebst du diesen Artikel nicht (incl. der Links)? Neon02 10:32, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Das finde ich ebenfalls sehr einsichtig und hab es geändert und überarbeitet: [1], sowie insb. mit einer Einleitung und Definition versehen nach: Vandana Shiva, Christoph Görg und Ulrich Brand (vgl. Zeitsch. Das Argument), der aktuellen Kampagane des BUKO "www.biopiraterie.de" und der „ETC - Action Group on Erosion, Technology and Concentration“ (ehemals als Begriffsprägende NGO von 1993: RAFI) -- andrax 14:39, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Verständnis Patentrecht[Quelltext bearbeiten]

Ich bin durch den Artikel doch verwirrt. Kann ich mir den wirklich Teile der Natur sichern?! Also wirklich Pflanzenarten an sich? Weiter unten und in den Beispielen steht ja, ich könne mir eher die Namen sichern und die Herstellungs-, Weiterverarbeitungsverfahren patentieren lassen ... Das ist ja etwas anderes als gleich die Pflanze.

Das wird vor allem dadurch schzwieriger, dass in den meisten Texten über Biopiraterie davon die Rede ist, dass die Pflanze (also eine "normale", kein gentechnisch veränderte) patentiert wurde, obwohl anscheinend viel mehr Verwendungsart oder der Name gemeint ist. Der erste Absatz wäre dann komplett irreführend. (nicht signierter Beitrag von 87.183.43.207 (Diskussion) 11:21, 4. Apr. 2008 (CEST)) Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma erklärt Biopiraterie nicht, obwohl ein Verweis darauf führt, lediglich der Hinweis, das irgendjemand eine Begriffsabgrenzung fordert, ist zu finden. --77.64.147.49 19:02, 26. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Beispiele nicht recht tauglich[Quelltext bearbeiten]

die meisten Beispiele, die da stehen, sind nicht recht tauglich, weil die Privatisierung offenbar nicht erfolgreich war, wenn die patentierenden Firmen vor Gericht verlieren. Man fragt sich, ob es die "Bioprivatisierung" denn wirklich gibt, oder nur den Versuch dazu. Cholo Aleman 20:26, 25. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Tja, so scheint das wohl zu sein. Innerhin gibt es Patentrecht seit vielen Jahren und einen umfangreichen Erfahrungs- und Rechtsprechungsschatz zum Ausgleichen der Rechte und Pflichten der Erfinder und der Allgmeinheit. Der Artikel ist POV und lässt einen großen Mangel an Verständnis im Patent- und Markenrecht erkennen. Thyl Engelhardt
Richtig. Erst wenn eine Firma erfolgreich vermarktet, wird protestiert. Was haben Umsatzzahlen für eine rechtliche Bedeutung? Das sieht nach Doppelmoral aus. Was darf man patentieren? Das ist eine einfache Frage. Rücksichtslosigkeit und Gier wird es immer geben.-- Kölscher Pitter 10:58, 10. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Entfernung angeblich nichtrelevanter POVs[Quelltext bearbeiten]

Bei diesen handelt es sich um rechtliche Erläuterungen, die zum Verstandnis der Problematik essentiell sind. Der ganze Artikel ist derartig POV und inkompentent, dass es einem den Atem nimmt. Und mein Versuch, das ganze auf eine rechtlich etwas plausiblere Ebene zu bringen, wird gelöscht? Das ist absurd. Sei froh, dass mal jemand mit zuminendest etwas Hintergrundwissen einen solchen Artikel redigiert. Eigentlich gehört er nämlich in der existierenden Weise gelöscht. Thyl Engelhardt213.70.217.172 09:34, 10. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Habe gerade spaßeshalber einen Absatz korrigiert, nur um mal zu zeigen, wie das aussehen würde, wenn man konsequent die Prinzipien der WP anwenden würde, also Falschaussagen entfernt, POVs neutralisiert etc. Allerdings ist das uferlos. Natürlich werden meine Verbesserungen wieder rückgängig gemacht werden, eigentlich schade, wie die WP verkommt. Thyl(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 213.70.217.172 (DiskussionBeiträge) 9:50, 10. Jan. 2009 (CET))

Grammatik[Quelltext bearbeiten]

Der erste Satz ist grammmatikalisch nicht richtig und wegen seiner Überlänge auch nur schwer lesbar und verständlich -- mg (nicht signierter Beitrag von 194.31.121.12 (Diskussion) 22:05, 17. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

warum sollte er ungrammatisch sein?--Mrmryrwrk'soch'os! 08:57, 19. Okt. 2010 (CEST).Beantworten
Ich glaube er war grammatisch richtig, nur leider so lange, dass man am ende nichtmehr wußte, um was es eigentlich geht. Ich hab drei Sätze draus gemacht... --Friedjof 15:09, 19. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Gleich im zweiten Satz des ersten Abschnittes: Im Gegensatz zu herkömmlichen Patenten beruhen diese Patente auch nicht auf „Erfindungen“ Auch der zweite Satz Diese Funktionalität wiederum ist Bestandteil von Erfahrungen und Wissen, das über Generationen in den lokalen Gesellschaften bereits vorhanden ist ist nicht neutral. Wenn die Aussagen drin bleiben sollen, bitte auf korrekte Standpunktzuschreibung achten. --Katach 12:10, 24. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Quellen[Quelltext bearbeiten]

Bitte mit zuverlässigen Quellen arbeiten. Unter Einzelnachweise sehe ich kein einziges Paper. Gibt es keine wissenschaftliche Behandlung des Themas? --Katach 12:15, 24. Jan. 2011 (CET)Beantworten


Beleg unter Biopatente[Quelltext bearbeiten]

Ich habe einen aus meiner Sicht fragwürdigen Beleg aus dem Artikel gelöscht, weil er nicht das belegt, was damit belegt werden soll. Das der Artikel den Sachverhalt nicht wertneutral darstellt, ist zur Genüge gesagt worden. Umso wichtiger sind Belege. Deshalb scheint es mir der Mühe wert, ihnen nachzugehen. Wenn da einer steht, erscheint die Aussage besser abgesichert. M.E. gehört die Aussage unbedingt belegt - aber eben richtig.

Im Detail: Der Beleg soll folgende Aussage belegen: "Diese Funktionalität wiederum ist Bestandteil von Erfahrungen und Wissen, das über Generationen in den lokalen Gesellschaften bereits vorhanden ist. Trotzdem ist die Patentierung rechtlich in vielen Ländern zulässig." Es handelt sich um einen Nachrichtenmeldung des Österreichischen Rundfunks von 2005, die auf einen Artikel in Science zurückgeht (http://www.sciencemag.org/content/307/5715/1566.summary). Der Artikel behandelt eine Studie über 74 Patente auf ausschließlich menschliche Gensequenzen. Er erklärt, dass zahlreiche dieser Patente (aus Sicht der Autoren) problematisch sind. Hauptgründe sind zu weitgefasste Patente auf Verfahren oder Anwendungen, die aus dem schmalen Datensatz, der der Patentierung zugrunde lag, gar nicht begründet werden können. Vorgeschlagen wird zur Lösung ein besseres Training der Patentanwälte in Genetik sowie veränderte Anreizsysteme für Patenteinreicher.

Mit Biopiraterie hat das überhaupt nichts zu tun.-- Meloe 10:41, 1. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

WP:Q[Quelltext bearbeiten]

@Meloe: Du hast eine Menge Aussagen eingebaut, ohne sie zu belegen ([2]). Kannst du bitte etwas mehr auf WP:Q achten und vor allem von eigenen Wertungen absehen? --Katach 20:08, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Übersicht[Quelltext bearbeiten]

Liebe Freunde, die Übersicht lässt noch zu wünschen übrig.

"Die Kontroverse entwickelt sich vor allem aufgrund der unterschiedlichen Definitionen von Wissen in traditionellen Gesellschaften und Industrieländern. Traditionelles Wissen ist unpersönliches Wissen der gesamten Gemeinschaft und hat in der Regel keinen namentlich bekannten Entdecker oder Erfinder.[1]"

Meines Wissens geht es hier zwar um einen wichtigen, aber nicht den einzigen Aspekt. Auch die en gros Aneignung von biologischen Ressourcen über die kein nennenswertes traditionelles Wissen besteht, ist ja problematisch. Zusätzlich zu einem Artikel, der vor allem die Rolle der Anthropologie behandelt, sollten hier noch andere Quellen zu Rate gezogen werden.


"Die Weiterentwicklung von traditionallem Wissen durch Wissenschaft und Technik beruht auf Forschern, denen ihre Weiterentwicklung als persönlicher Verdienst zugesprochen wird."

  • hier stimmt der Übergang nicht bzw. der Aufbau des ganzen Absatzes. Es wird im Folgenden erklärt, was die "normale" Patentierung soll. Das müsste m.E. ganz vorn stehen.

"Um die Tätigkeit des Forschens gegen Trittbrettfahrer abzusichern, die sich bereits vorliegendes Wissen zunutze machen, ohne die Mühe des Forschens auf sich genommen zu haben, ist die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnisse (durch Patente und Urheberrechte abgesichert."

  • Eigentlich müsste mensch sagen: "Um die Tätigkeit des Forschens gegen Trittbrettfahrer abzusichern, die sich bereits vorliegendes Wissen zunutze machen, ohne die Mühe des Forschens auf sich genommen zu haben, kann dem Forscher/Erfinder ein zeitlich befristetes, staatlich garantiertes Monopal ("Patent") an der wirtschaftliche Nutzung bestimmter Forschungsergebnisse zugesprochen werden. Die Patentierbarkeit ist dabei grundsätzlich an das Vorliegen einer Erfindung gebunden. Welches Forschungsergebnis in Einzelnen patentierbar ist, unterscheidet sich zwischen der US-amerikanischen und der EU-Gesetzgebung. Neben der Erteilung von Patenten können Forscher weitere Rechte an ihren Forschungsergebnissen halten. Dazu gehört das Urheberrecht an ihren geistigen Schöpfungen. Es tritt nun folgendes mögliches Problem auf: Das traditionelle Wissen indigener und andere lokaler Gemeinschaften galt - vor Einführung des Access and Benefit Sharing, siehe unten - als allgemein bekanntes, rechtlich ungeschütztes "freies" Wissen, das jeder ohne Weiteres verwenden durfte (vgl.: Gemeinfreiheit). Entsprechend können Forscher dieses Wissen nutzen, um leichter interessante biologische Ressourcen und/odere deren Einsatzmöglichkeiten identifizieren oder abschätzen zu können.
  • Trotzdem stimmt der erste Satz des Abschnitts nicht, da es bislang nicht um unterschiedliche Definitionen von Wissen geht. Die Kontroverse entfacht(e) sich an der Frage, ob indigenes/traditionelles Wissen schutzfähig und lizenzpflichtig ist/sein soll. Wie gesagt, ich würde hier auch nicht allein einer anthropologischen Quelle vertrauen wolllen. Viele Grüße, --Trinitrix 14:42, 15. Sep. 2011 (CEST)Beantworten


  1. Übersicht in: Stephen P. Brush: Indigenous knowledge of natural ressources and inellectual property rights: the role of anthropology. In: American Anthropologist. New Series 95(3) (1993), S. 653-671. doi:10.1525/aa.1993.95.3.02a00060

Brazzein[Quelltext bearbeiten]

Liebe Freund/innen, dach erfolgloser Beleganforderung habe ich diesen Abaschnitt erst einmal aus dem Artikel genommen. Viele Grüße, --Trinitrix 14:52, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Brazzein ist ein in den Früchten der Pentadiplandra brazzeana, einer in Zentralafrika beheimateten Lianenart, enthaltener Süßstoff. Die Beeren werden seit langem von der einheimischen Bevölkerung genutzt. Die Universität Wisconsin beansprucht Brazzein als ihre eigene Erfindung und weist Zusammenhänge mit den natürlichen Vorkommen in Gabun zurück.[1] Die Universität hält drei Patente auf aus Pentadiplandra brazzeana isolierten Verbindungen bzw. auf die industrielle Herstellung von Brazzein (US 5,326,580, US 5,346,998, US 5,527,555). Die Patentierung von Brazzein wird daher von GRAIN und Greenpeace als Biopiraterie eingestuft.[2] Die traditionelle Nutzung und Verbreitung der Pflanze und ihrer Bestandteile ist davon nicht betroffen.

  1. Environmental Audit House of Commons – Second Report – APPENDIX 7 – Trade Related Intellectual Property Rights (TRIPs) and Farmers’ Rights. Session 1998–99. 23. November 1999.
  2. The European Patent Directive: License to Plunder. Briefing published by Genetic Resources Action International, GRAIN, Barcelona, Mai 1998.

Enola-Bohne[Quelltext bearbeiten]

Hallo Lösch-Gemeinde,

warum wird das Beispiel der Enola-Bohne[3] nicht erwähnt? --THausherr Diskussion Bewertungen 18:19, 5. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Beispiel: türkische schwarze karotten[Quelltext bearbeiten]

http://seedfreedom.in/biopiracy-of-turkeys-purple-carrot/

monsanto hat die seid über 300 jahren angebaute schwarze Karotte, wovon es auch ein regionalgetränk gibt, patentiert. das patent ist auch in Europa gültig und die pflanze darf hier nicht einfach so angebaut werden. das groteske ist, das es auch noch den namen "türkische schwarze Karotte" enthält

link zum patent:http://apps.ams.usda.gov/CMS//AdobeImages/200400327.pdf

in Europa wurde nun das patent für ungültig erklärt: https://cpvoextranet.cpvo.europa.eu/WD180AWP/wd180awp.exe/CTX_688-12-pkUOGxUYwU-AEB6F843/_P_MODAL_/SYNC_1601653313 (nicht signierter Beitrag von 78.54.133.101 (Diskussion) 15:09, 29. Jul 2014 (CEST))

Nicht rechtlich geschützte Entnahme?[Quelltext bearbeiten]

Diese Formulierung ist unverständlich: Wenn etwas "nicht rechtlich geschützt" ist, dann kann dessen Entnahme nicht "widerrechtlich" sein.--80.171.180.175 14:46, 11. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Kam wohl durch Übersetzungsprobleme zustande. Absatz wurde von mir nun nach der Quelle umformuliert, so hoffentlich klarer. Die originale Formulierung (in Englisch) findet sich hier.--Meloe (Diskussion) 15:12, 11. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Kartoffel oder was ist Biopiraterie?[Quelltext bearbeiten]

Was ist Biopiraterie? Nur das Wegnehmen aus dem ursprünglichen Lebensraum? Oder das entern/übernehmen der "Biologie" (Genetik) des Lebewesens (bis hin zum Menschen?), um es in anderen Lebensräumen "leben" zu lassen? Muss erst ich als Nichtgläubiger auf den unnatürlichen Umgang mit der "Schöpfung" hinweisen (Abschnitt Kritik)?--Wikiseidank (Diskussion) 12:26, 20. Jun. 2022 (CEST)Beantworten