Diskussion:Bundesgesetz über die Stempelabgaben

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von FWS AM in Abschnitt Versicherungsabgabe
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Liegt die Freigrenze wirklich bei einer Million? Artikel 6.1.h des Stempelabgabengesetzes spricht von 250'000 Franken Freibetrag. Bei Genossenschaften sind es nach Artikel 6.1.b sogar nur 50'000 Franken.

Bin grad dabei, für unsere Prüfung in Unternehmenssteuerrecht zu lernen und auch über die 1'000'000 CHF Freibetrag gestolpert. Im Skript von unserem Dozenten steht auch, dass der Freibetrag bei Eigenkapitalzuführung in Kapitalgesellschaften bei 250'000 CHF liegt. Ausserdem wird bei Obligationenemissionen eine Emissionsabgabe in Höhe von 1,2% erhoben.

Nach StG 6 Abs. 1 lit. h. liegt die Freigrenze bei 1'000'000.-. Diese ist auf die gesamten Leistungen der Gesellschafter anwendbar. Korrektur des Beispiels: Erhöhung von 1'000'000 auf 1'500'000; die Abgabe ist auf 500'000 geschuldet.

Versicherungsabgabe[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens fehlt ein 3. Teil der Stempelsteuer: die Versicherungsabgabe. Warum wird diese nicht thematisiert? FWS AM (Diskussion) 10:52, 16. Jan. 2022 (CET)Beantworten