Diskussion:Bundesnaturschutzgesetz

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Cherub51 in Abschnitt falsche Wiedergabe des Gesetzessinns im Punkt 2.5
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Ursprung[Quelltext bearbeiten]

Warum wird hier eigentlich verschwiegen, daß das Naturschutzgesetz 1935 von den Nazis erfunden wurde ??? Da wollen sich wohl die grünen Pflänzchen nicht an den braunen Mist erinnern, aus dem sie hervorgegangen sind ... --217.253.183.251 17:14, 29. Okt 2005 (CEST)

Sehr trefflich. Ich finde, daß die Geschichte des Naturschutzgesetzes hier rein muß. Das wurde 1935 verabschiedet. --Salomonschatzberg 22:00, 17. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ja, toll was die Nazis angeblich alles erfunden haben. Gehts noch gut ja? Jedes Gesetz braucht eine Vorbereitungszeit. Und die Nazis haben wie jede Partei die Zeitströmungen aufgegriffen und für ihre Zwecke nutzbar gemacht. Ein wenig die Geschichte studieren und dann wird es klarer. --Fmrauch (Diskussion) 01:04, 15. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Verweis Grundgesetz[Quelltext bearbeiten]

Wie soll ich folgende Passage verstehen: Das deutsche Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beruht zum größten Teil auf der Kompetenz des Artikel 75 des Grundgesetzes zur Rahmengesetzgebung des Bundes - wo doch Artikel 75 gestrichen wurde. Fragend, Conny 18:36, 26. Okt. 2006 (CEST).Beantworten


Überführt durch Art. 125a GG. Materiell-rechtlich findet sich die Kompetenz nun anderweitig (Art. 72 Abs. 3 Nr. 2, 74 Abs. 1 Nr. 29 GG).--AHK 20:16, 18. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Verlinkter Kommentar[Quelltext bearbeiten]

Der verlinkte Auszug aus einem Kommentar ist nützlich. Allerdings bezieht er sich nur auf Abschnitt 6 des Gesetzes. Das sollte kenntlich gemacht werden.--217.232.225.49 13:58, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Der gesamte Artikel bezieht sich auf die alte, nicht mehr geltende Fassung des BNatSchG und nicht auf die neue Fassung vom 29. März 2009, die seit 1. März dieses Jahres gilt. Von wegen nicht taggenau! Um den Leser nicht in die Irre zu führen sollte der Artikel raus genommen werden und neben die Tabelle ein Vermerk eingesetzt werden, dass jemand einen neuen Artikel schreiben soll, sowie ein Link auf das neue Gesetz. In der Tabelle müssten lediglich die letzten beiden Zeilen mit den Änderungen raus, da sie sich noch auf das alte Gesetz beziehen. --nkorn (nicht signierter Beitrag von 217.88.93.1 (Diskussion | Beiträge) 13:15, 8. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

openstreetmap.org: Gebiete nach BNatSchG in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Vor Jahren wurden mal Naturschutzgebiete in OpenStreetmap angelegt, siehe https://www.openstreetmap.org/browse/relation/335603. Diese Liste wurde wieder gelöscht, zur Begründung siehe https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Relations_are_not_categories. Im Moment halte ich die vom BfN gepflegte Übersicht für mindestens gleichwertig. Ob man in OpenStreetmap mit "Bordmitteln" eine Abfrage bauen kann, die alle Naturschutzgebiete ermittelt und anzeigt, halte ich für fraglich. Tools wie z.B. Nominatim haben eineschränkte Filtermöglichkeiten und scheinen die Trefferliste zu reduzieren. --T. Wirbitzki (Diskussion) 23:53, 3. Nov. 2021 (CET)Beantworten

falsche Wiedergabe des Gesetzessinns im Punkt 2.5[Quelltext bearbeiten]

Im Kapitel 5 Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten wird wiedergegeben, §39 lege fest, "dass Hecken und Bäume zum Brutschutz für Vögel in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden dürfen". Das aber steht so nicht im BNatSchG. Dessen §39, Abs. 5, Ziff. 2, (worauf im Text ausdrücklich Bezug genommen wird) lautet, es sei verboten, "... Hecken (usw.) in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen". Von Heckenbeschnitt ist da nicht die Rede. Vielmehr schränkt der gleiche Absatz sogar ein: "zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen." (Hervorhebungen durch mich)--Cherub51 (Diskussion) 12:36, 12. Mär. 2023 (CET)Beantworten