Diskussion:Burgergemeinde Bern

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Funck77 in Abschnitt Burgerschaft
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Weiterführende Links[Quelltext bearbeiten]

Weshalb wird nur die Burgergesellschaft, nicht aber die anderen Gesellschaften und Zünfte erwähnt? Entweder/oder, oder? :-) -- Doitnow 18:22, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Hier wurden einige meiner Feststellungen grosszügig gelöscht mit dem lapidaren Hinweis und ohne nähere Stellungnahme: Behauptungen und Unterstellungen gelöscht (keine Quellenangaben, eher persönliche Meinung als Fakten. Ich werde gerne jeden Satz durch Einzelnachweise und Zahlen belegen. Gruss--Börn Söcks (Diskussion) 15:33, 4. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 22:45, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Mitglied werden?[Quelltext bearbeiten]

Wie wird man Mitglied der Burgergemeinde? Ist das abstammungsbedingt? Oder muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen? --Eingangskontrolle (Diskussion) 10:47, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Diese Fragestellung ist im Wesentlichen im Artikel Bürgergemeinde enthalten. Das Burgerrecht ist ein Bürgerrecht (Heimatort) und wird durch Abstammung, Adoption, Eheschliessung, Schenkung (ehrenhalber) oder Einbürgerung (Einkauf) erworben. Die Bedingungen sind hier zu finden: Burgerrechtsreglement vom 12.12.2001--Funck77 (Diskussion) 11:11, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Das sieht ja sehr nach Resten von Feudalismus in der Schweiz aus. --Eingangskontrolle (Diskussion) 23:20, 17. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ansatzweise. Die Regelung der Bürgerrechte (Heimatort) geht auf die Bettelordnungen des 17. Jahrhunderts zurück; damals wurde festgehalten, dass jede Stadtgemeinde oder Dorfschaft für ihre Einwohner aufkommen muss, wenn sie armengenössig werden. Daher erhält seither jeder Schweizer einen sogenannten Heimatschein. In der Schweiz gibt es öffentlich-rechtliche, sogenannte bürgerliche Korporationen (darunter in einigen Kantonen auch Zünfte) und Bürgergemeinden, die ihre Vermögen verwalten. In vielen Fällen erhalten die Angehörigen Nutzungsanteile, die oft in Naturalien (Holz) bestehen. Die sehr vermögende Burgergemeinde der Stadt Bern bspw. kennt seit 1888 keinen Burgernutzen mehr. Die bernischen Zünfte hingegen kennen die Ausschüttung von bestimmten Nutzungsgeldern (Erziehungsbeiträge, Stipendien). Die Korporationen und Gemeinden, die es sich leisten können, stellen ihr Vermögen zu weiten Teilen in den Dienst der Öffentlichkeit. - Im Kanton Bern führte allein die Zuständigkeit für Vormundschaft und Fürsorge dieser Einrichtungen dazu, dass Napoleon diese zwischen 1798 und 1803 nicht zerschlug, sondern deren Rechte sogar ausbaute. - Die schweizerischen Bürgergemeinden und bürgerlichen Korporationen gehören neben den politischen Gemeinden zu den Rechtsnachfolgerinnen der im Mittelalter entstandenen Stadtgemeinden (civitas) und Dorfschaften. Diese verstanden sich als Kollektiv. Die Bürgergemeinden und Koporationen haben daher nicht einen feudalistischen, sondern bürgerlichen Hintergund. - Die lehensrechtlichen Überbleibsel im Kanton Bern bspw., - die Mannlehen - wurden weitestgehend bis 1874 getilgt. Allerletzte Reste in Form von Waldansprachen (superficies) in der Gemeinde Grindelwald wurden 2002 aufgehoben. - In der Schweizerischen Bundesverfassung steht zu den Bürgergemeinden unter Art. 37bis: Niemand darf wegen seiner Bürgerrechte bevorzugt oder benachteiligt werden. Ausgenommen sind Vorschriften über die politischen Rechte in Bürgergemeinden und Korporationen sowie über die Beteiligung an deren Vermögen, es sei denn, die kantonale Gesetzgebung sehe etwas anderes vor. (Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft) -- Gruss Funck77 (Diskussion) 22:09, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Freunde, hier müssen Belege rein. Es gibt genügend Literatur und Quellen zur Geschichte der Burgergemeinde, auch gedruckte Quellen. Ich biete da gerne Hand, aber in der heutigen Form kann man das nicht stehen lassen. --Funck77 (Diskussion) 15:19, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Burgerschaft[Quelltext bearbeiten]

Auch hier fehlen Belege. Überdies sind einige Aussagen historisch schlicht falsch. Es gibt hierzu neuste Forschungsarbeiten und bereits Wikipedia-Artikel, die zumindest verlinkt werden müssen (bspw. Patriziat (Bern)). Von 1737 bis 1798 waren de iure alle regimentsfähigen Burger adelig. In der Realität sah dies anders aus, aber rechtlich war es so. --Funck77 (Diskussion) 15:32, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Erledigt. --Funck77 (Diskussion) 16:27, 4. Feb. 2017 (CET)Beantworten