Diskussion:Burgruine Strahlegg

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Grixlkraxl
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Kann meines Erachtens nach Kategorisierung in den ANR. Gruss --Port (u*o)s 11:48, 6. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Zustimmung. Das Leerzeichen vor Burgruine sollte weg. Und noch eher allgemeine Fragen:
  1. Ein-Satz-Absätze zerreissen das Textbild meiner Meinung nach. Ausnahmen nur in begründeten Fällen: Ich finde die Betonung des Denkmalschutzes könnte auch zum vorhergehenden Absatz. Ist aber wohl auch Geschmakssache?
  2. ISBN kann unterbleiben, wenn es keine ISBN gibt.
  3. Ist "Vordemwald" (als relevante Landmarke in St. Gallen) eine BKL zu Vordemwald (Aargau) nötig?
Als orientierungsloser Nichtschweizer --grixlkraxl 16:53, 6. Mai 2009 (CEST)Beantworten