Diskussion:Cornelia Matzke

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Zweimot in Abschnitt Belegpflicht zu biografischen Angaben
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Belegpflicht zu biografischen Angaben[Quelltext bearbeiten]

Sehr geehrter Herr Lehnke, Sie haben meine Änderungen zum Eintrag von Cornelia Matzke rückgängig gemacht. Berufsbezeichnung: Sie ist nicht Fachärztin für Neurologie. Einen Beleg für etwas zu fordern, was nicht ist, ist völlig sinnfrei. Im übrigen schauen Sie bitte auf der Webseite der zuständigen Ärztekammer in Sachsen nach. Dort sind sämtliche Fachbezeichnungen aufgeführt. Verheiratet mit: dies ist kein Geheimnis, im persönlichen Umfeld ist das bekannt. Das muss nicht belegt werden, kann auch nicht mit einem Link belegt werden, weil die Einwohnermeldeämter diese Information nur bei berechtigtem Interesse herausgeben. Es ist aber relevant für die Qualität der Promotion, die dort verlinkt ist. Die Promotion betrifft ein neurochirurgisches Thema. Frau Matzke ist keine Neurochirurgin. Unter den Betreuern (die für die fachliche Kontrolle sorgen sollen) taucht der Ehemann mit auf. In der zur Promotion gehörenden Fachpublikation taucht der Ehemann als Koautor auf, ebenso als fachlicher Ansprechpartner. Die Promotion hat mit Deckblatt, Danksagungen, wissenschaftlichem Apparat sowie einer Kopie der Fachpublikation nur 40 (!) Seiten. Damit intendiere ich nichts, es gehört aber zur Vollständigkeit. Bitte stellen Sie die Änderungen wieder her. Zudem bitte ich darum, sich bei Forderungen nach Quellen eines gesunden Menschenverstands und Sachkunde zu bemühen. Mit freundlichen Grüßen Hoshi1967 (Diskussion) 20:23, 4. Mär. 2021 (CET)

Benutzer:Dirk Lenke Hallo Hoshi1967! Beim Sichten muss ich weder meinen gesunden Menschenverstand bemühen noch ist Sachkunde erforderlich, stattdessen gelten die entsprechenden Richtlinien. Eine Bearbeitung einer IP, ohne die Zusammenfassungszeile zu nutzen, ist immer schwierig einzuordnen. Die Neurologie habe ich rausgenommen, eine Ehe muss belegt werden. Wenn das über die Promotion machbar ist, dann geht das. Gruß --Dirk Lenke (Diskussion) 11:58, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Benutzer:Hoshi1967 Sehr geehrter Herr Lenke, dann sagen Sie mir bitte auch, wie eine Ehe belegt werden soll. Im übrigen: in der Promotion ist sie nicht belegt. Genau das ist das Problem. Beste Grüße Hoshi1967 (Diskussion) 12:17, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Nochmal: Bei Wikipedia besteht Belegpflicht (siehe WP:Q). Gruß --Dirk Lenke (Diskussion) 12:19, 5. Mär. 2021 (CET)

Es ist nun wirklich daneben, eine Eheschließung belegen zu müssen. Wie soll das gehen? Es gibt x Beispiele, wo das zu Recht nicht geschehen ist; daran dürfte sich auch niemand gestört haben. Würde das dann für Scheidungen auch gelten, selbstverständlich mit einem Link zum vollständigen Urteil des Familiengerichts?--2003:C2:EF1A:1108:B9F1:EE06:4B2:2D0E 12:34, 14. Mär. 2021 (CET)

"zu Recht" ist das nirgends unbelegt, sondern jeweils gegen die Belegpflicht. Das gleiche gilt für Scheidungen … und alles andere. Beispielsweise würde ein Lebenslauf auf einer seriösen Seite oder Zeitung genügen. --Dirk Lenke (Diskussion) 17:07, 14. Mär. 2021 (CET)

Ich bitte Sie sehr: Als eifriger Wikipedianer werden Sie doch wissen, dass die weitaus meisten Passagen bei WP unbeanstandet nicht belegt sind, ob bei Personalangaben (etwa bei Tag der Geburt, Schulbesuchen, Ausbildung, Studium, Examen, Beförderungen, Ruhestand, Funktionen, Eltern, Zahl der Kinder, Wohnorte und so fort) oder in anderen Zusammenhängen. Wo genau steht bei WP:Q, dass etwa eine Scheidung belegt sein muss? Und wenn eine "seriöse" Zeitung oder Seite genügen sollte - wer entscheidet, was seriös ist? Da geht doch das Debattieren von vorn los. Es könnte selbst die Boulevardpresse einmal eine korrekte Angabe liefern, die würden Sie dann aber nicht gelten lassen, oder? Ich bitte um Einsicht und Orientierung an dem, was hier seit Jahr und Tag gute Praxis ist. Bei solchen Beleg-Forderungen müsste WP ganz von vorn anfangen. Viele Grüße --2003:C2:EF1A:1172:9DFC:76C0:2A1C:AFC0 15:49, 15. Mär. 2021 (CET)

Meine Diskussionsseite ist nicht der Ort, um die Richtlinien zu diskutieren. Tschüs --Dirk Lenke (Diskussion) 15:52, 15. Mär. 2021 (CET)

Schwer zu fassen, aber da verweisen Sie auf Ihrer Diskussionsseite selbst auf die Regel WP:Q, lassen es aber nicht zu, dass darüber diskutiert wird. Sehen Sie nicht ein, dass es völlig unmöglich ist, für die genannten Angaben à la Tag der Geburt, Schulbesuche, Ausbildung, Studium, Examen, Beförderungen, Ruhestand, Funktionen, Eltern, Zahl der Kinder, Wohnorte, Auszeichnungen und so fort stets Belege zu fordern, obwohl dem tatsächlich nur ganz selten entsprochen wird? Wie gesagt, dann müsste Wikipedia von vorn anfangen. Das könnte in vielen Fällen den Datenschutz verletzen, aber das interessiert WP schon lange nicht, wiewohl es auch dazu ein Reglement gibt. Da Sie im Minutentakt tätig sind, wäre das Nacharbeiten in Millionen von Artikeln für Sie sicher eine lohnende Aufgabe. --2003:C2:EF23:55FE:1D7E:75EE:EC99:FCB4 12:11, 18. Mär. 2021 (CET)

Belegpflicht bei biografischen Angaben Benutzer:Dirk Lenke meint als Folge des Artikels zu Cornelia Matzke, es gebe eine Belegpflicht zu biografischen Angaben (darunter wie von mir später auf seiner Diskussionsseite erwähnt) Tag der Geburt, Schulbesuche, Ausbildung, Studium, Examen, Beförderungen, Scheidung, Ruhestand, Funktionen, Eltern, Zahl der Kinder, Wohnorte, Auszeichnungen usw. Dagegen bin ich, eine IP, der Meinung, dass solche Belege längst nicht immer gefordert werden können. Sie sind in Artikeln auch nur selten zu finden und können den Datenschutz tangieren. Überdies könnte sie in der Regel nur die Person einfügen, um die es geht; Einträge in eigener Sache gelten aber als unerwünscht. Aus den WP-Regeln, etwa WP:Q, geht meiner Ansicht nach eine so umfassende Belegpflicht nicht hervor. Was meinen andere dazu? Viele Grüße --2003:C2:EF10:7CF3:BDCE:81FC:6F27:4BEB 14:02, 28. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

WP:Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

Was man nicht belegen kann, muss halt draußen bleiben. Ist jedenfalls meine Meinung.--Mautpreller (Diskussion) 14:41, 28. Mär. 2021 (CEST) Man muss auch nicht wissen, mit wem sie verheiratet ist. Das kann problemlos draußen bleiben.--Mautpreller (Diskussion) 14:43, 28. Mär. 2021 (CEST)Beantworten
3M So ist es - die Belegpflicht gilt und kann auch nicht wegdiskutiert werden.
Hier auf dieser Seite von solch abwegigen Betrachtungen bitte Abstand nehmen! Die Seite dient der Verbesserung des Artikels - auf Basis reputabler Sekundärliteratur. Wer keine Belege hat, lässt seine Änderungen draußen und versucht nicht stattdessen die Belegpflicht wegzudiskutieren. Solche Beiträge werden im Zweifelsfall nach WP:DISK wieder gelöscht. --mirer (Diskussion) 03:50, 29. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

Weitere Meinung: Wikipedia wiederholt nur das, was in anderen öffentlichen Quellen steht. Persönliche Bekanntschaft ist wertlos, erleichtert allenfalls die Quellensuche. In diesem Fall gibt es klar ein Quellendefizit. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:40, 29. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

Nebenbei: Laut IP ist sie verheiratet mit einem der Betreuer ihrer Dissertation Prof. Dirk Winkler? Das wäre sicher erwähnenswert, aber wie erwähnt muss es bequellt werden. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:48, 29. Mär. 2021 (CEST)Beantworten
Wie die Vorredner:Innen: Alle Sache sind zu belegen und könnn icht einfach auf grund nicht öffentlich zuänglicher Quellen hier aufgeführt werden. Louis Wu (Diskussion) 11:41, 29. Mär. 2021 (CEST)Beantworten
3Mebenso eindeutig: was nicht belegt werden kann, gehört hier nicht her und im konkreten Fall dürfte die Information auch eher von geringerer Bedeutung für die Person und den Artikel insgesamt sein.--KlauRau (Diskussion) 21:14, 29. Mär. 2021 (CEST)Beantworten
Zwischenruf: Ich bitte sehr, in die Diskussion auch das einzubeziehen, was ich am 28. März um 14:02 Uhr unter "Belegpflicht zu biografischen Angaben" eingetragen hatte. Da geht es um Belege zu sehr vielen biografischen Stationen, die ganz oft fehlen. Das wird von WP-Aktiven fast nie beanstandet. Um die Ehe und den Ehepartner Cornelia Matzkes dreht es sich dabei überhaupt nicht. Danke, --2003:C2:EF10:7C93:6C1A:7967:30A0:6604 11:30, 30. Mär. 2021 (CEST)Beantworten
Wir machen keine Gleichbehandlung im Unrecht. Kannst Du ein Beispiel nennen? Wenn eine Angabe nicht in den Weblinks steht ist oder durch eine kurze Internetrecherche bestätigt werden kann, solltest Du sie infrage stellen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:15, 30. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

Hier ein paar Beispiele für Benutzer:Siehe-auch-Löscher: Heinz Pürer, Katja Kullmann, Hans Daniels. Ist bei ihnen jedes biografische Detail belegt? Das Problem mit dem Belegen beginnt übrigens damit, dass unter WP:Belege steht, alle Angaben sollen belegt werden - und im selben Atemzug von einer Belegpflicht gesprochen wird. Sollen bedeutet im Deutschen aber nicht müssen, in jedem Fall, ausnahmslos, absolut usw. Bei Daniels ist zu lesen, dass die meisten Angaben auf Selbstauskunft beruhen, bei Kullmann gibt es klare Unterschiede zwischen der WP-Version und den Website-Infos. Was tun? --2003:C2:EF10:7C84:4810:9857:323A:3BF3 16:45, 31. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

Bei Heinz Pürer liefert eine kurze Internetrecherche die Ehe-Information unter http://blexkom.halemverlag.de/heinz-purer/ . Daher sehe ich hier kein Problem. Wenn jedoch ein Autor seine Ergänzungen nicht belegen kann, gehört sie nicht rein. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 20:14, 31. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

3M: Die Belegpflicht besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist die Soll-Bestimmung; es soll also belegt werden und ist keinesfalls ein Muss, zumindest nicht für einfache, unstrittige Aussagen: Geburtsdaten, Ausbildungswege, Abschlüsse, selbst der Wohnort, wenn er denn genannt wird und nicht gerade außergewöhnlich ist. Damit sind wir beim zweiten Teil, der in Diskussionen gerne unterschlagen wird. Er lautet sinngemäß: Triviales muss nicht belegt werden. Oder wollt Ihr etwa jeder einzelnen Biographie "Einzelnachweis: Geburtenregister vom DATUM DER GEBURT" oder "Melderegister, abgerufen am xyxy" nachtagen? Gruß Zweimot (Diskussion) 13:12, 9. Apr. 2021 (CEST)Beantworten