Diskussion:Deportationsgesetz (Osmanisches Reich)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Koenraad in Abschnitt Inhalt ?
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GiftBot (Diskussion) 06:10, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Inhalt ?[Quelltext bearbeiten]

Ich hätte gerne etwas über den Inhalt des Gesetzes gelesen, stattdessen die Wiederholung aus der Einleitung "Der Name des Gesetzes ...". Der Titel des Gesetzes klingt doch erst einmal ganz vernünftig (kein Widerstand zu Kriegszeiten). Ich vermute aber, dass ausgesagt werden soll, dass abweichend vom Titel oder Inhalt des Gesetzes dieses zum Vorwand genommen wurde, um einen Völkermord zu begehen. --77.3.86.139 12:24, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Tut mir leid, ich muss noch mal nachlegen: Ich weiss keine Details um die Internierung von Japanern in den USA während des 2. Weltkriegs. Wenn man die andere Zeit und das andere Land berücksichtigt, könnte der hier neu ergänzte Text auch das Gesetz dafür in den USA beschreiben. Trotzdem kam es m.W. zu keinem Völkermord an den Japanern bzw. Asiaten in den USA. Es sollte doch möglich sein, das abgebildete Gesetz zu übersetzen und dann mit einem Kommentar zu ergänzen, dass die Maßnahmen (a) bereits vorher begonnen hatten, (b) von Beobachtern unisono als unangemessen bezeichnet wurden, (c) die Beseitigung der Armenier als wahrer Zweck von den Staatsführern unumwunden zugegeben wurde. (d) Warum ist das Gesetz provisorisch? Soll das heissen, es wurde übereilt zusammen geflickt, um die bereits begonnene Aktion zu legitimieren? --Wolle1303 (Diskussion) 00:21, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten
@Wolle1303: Auf die schnelle ist mir auch keine Übersetzung des Gesetzes bekannt. Es scheint insoweit eine Rolle beim Völkermord gespielt zu haben, als es darauf abzielte, dass die Deportierten so verteilt werden sollten, dass eine Selbstorganisation der Deportierten unmöglich gemacht werden sollte, sprich es sollte die armenische Nation (millet) so weit zerstört werden, dass sie nicht imstande sein sollte, jemals wieder politische Forderungen zu erheben. Des weiteren machte das Gesetz deutlich, dass die politische Zusammenarbeit zwischen den Jungtürken und der politischen Vertretung der Armenier, die nach der Revolution von 1908 begonnen hatte, zu Ende war. Was dann zu zu den entsetzlichen Vorgängen im Gefolge der Deportation führte, war:
  1. die immer weitergehende radikalisierende Erbitterung der muslimischen Mehrheit gegen die „Christen“, die mit der Annexion Bosnien-Herzegowinas durch Österreich-Ungarn begann, sich im Tripoliskrieg und den Balkankriegen fortsetzte, wobei auch die muslimische Zivibevölkerung z. T. barbarischen Repressionen unterworfen war,
  2. die durch das Deutsche Reich forcierte (Max von Oppenheim) religiös begründete Kriegsideologie
  3. der katastrophale Zustand der Verkehrverbindungen (kaum Eisenbahnen, nicht einmal Straßen), der verheerende Zustand der Lebensmittelversorgung infolge der alliierten Blockade
  4. die Raffgier der Mitbevölkerung, die sich am Eigentum der Armenier bereichern wollte
  5. die Unfähigkeit der Bürokratie (das ist hier weniger personell, sondern institutionell gemeint. Das klassische Osmanische Reich kam mit einer absolut minimalen Organisation aus. Die Errichtung einer modernen Verwaltung im 19. Jahrhundert scheiterte nicht zuletzt z. B. daran, dass der Staat kein ausreichendes Steuersystem hatte, weite Teile des Reichs waren ohne ausreichende Polizeigewalt)
Auf die physische Ausrottung der Armenier waren dagegen die Maßnahmen der Regierung nicht ausgelegt, das unterscheidet sie vom Holocaust und die rassistischen Maßnahmen der Nazis. --Hajo-Muc (Diskussion) 01:18, 24. Dez. 2022 (CET)Beantworten
@Hajo-Muc - 2.1/2 Jahre nach meinem Kommentar entsinne ich nicht mehr genau, was mich damals beschäftigt hatte (mutmasslich kochte damals der Streit um den Genozid oder nicht-Genozid wieder einmal hoch. Ich habe grundsätzlich keinerlei Kenntnisse zur Türkei und ihrer Geschichte und hoffte hier auf Erkenntnisgewinn).
Die Aussagen in deinem Kommentar und die Lücken darin sollten aber mE nicht in der Diskussion versteckt sein, sondern von jemandem mit ausreichend Wissen in den Text eingearbeitet werden. Eine Zusammenarbeit Jungtürken-Armenier, deren Beendigung und die Gründe dafür sind mir nicht erinnerlich aus der damaligen Debatte. Zusammen mit "jemals wieder politische Forderungen zu erheben." wird der "Widerstand zu Kriegszeiten" aber doch langsam deutlicher.
Einige der Punkte scheinen mir auch überwiegend Ausflüchte bzw. Euphemismus zu sein. Reisen und Völkerwanderungen endeten auch vor Einführung der Eisenbahn nicht zwangsläufig in einem Massenmord. Das "Verunmöglichen der Selbstorganisation" und das "Zerstören einer Nation" sind aber nach allgemeiner Darstellung Genozid und damit zumindest rechtlich gleichwertig mit der "physischen Zerstörung". --Wolle1303 (Diskussion) 16:37, 24. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Klaus Kreiser schrieb entsprechend: Der Regierung und allen Verantwortlichen muss aber klar gewesen sein, dass unter den Bedingungen des Jahres 1915 die "Delokalisierung" (Osmanisch tehcîr oder teb'îd, تهجير oder تبعيد ) einem Todesurteil sehr nahe kommen musste. Koenraad 18:08, 24. Dez. 2022 (CET)Beantworten