Diskussion:Deutscher Sandlaufkäfer

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Synuchus in Abschnitt gesetzlicher Schutz
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gesetzlicher Schutz[Quelltext bearbeiten]

Der Satz " Der Käfer ist sehr selten geworden und deswegen nach der Bundesartenschutzverordnung in Deutschland besonders geschützt und als vom Aussterben bedroht einzustufen." ist in dieser Form nicht korrekt. Die BArtSchV entscheidet nicht über die Seltenheit und über eine Gefährdungseinstufung, dafür sind die Roten Listen zuständig. Sie vermittelt einen gesetzlichen Schutz (so schwach und unbeachtet der auch manchmal sein mag), der teilweise auf dem Status der Roten Listen beruht, teilweise aber auch einen "Generalschutz" für ganze Gattungen ausspricht, egal, ob die betroffenen Arten darin selten oder nicht sind (vgl. Gattung Carabus). Im vorliegenden Fall trifft die Seltenheit zwar zu, abgeleitet ist der gesetzliche Schutz von C. germanica aber aus dem generellen Schutz der Gattung Cicindela, aus der Cylindera herausgelöst wurde. --Synuchus (Diskussion) 12:02, 3. Nov. 2023 (CET)Beantworten

In dem Fall wäre eine Korrektur des Satzes ja eine klare Verbesserung, würde ich befürworten. LG, --Walnussbäumchen (Stephan) (Diskussion) 12:35, 3. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ich hab´s mal korrigiert und aktualisiert. Einen link zur aktuellen Roten Liste Deutschlands (z. B. auf´s "Rote-Liste-Zentrum") kann ich wegen Unfähigkeit allerdings nicht setzen. --Synuchus (Diskussion) 13:31, 4. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Kein Problem, den Einzelnachweis habe ich ausgetauscht. LG, --Walnussbäumchen (Stephan) (Diskussion) 14:02, 6. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Prima - danke! --Synuchus (Diskussion) 14:05, 6. Nov. 2023 (CET)Beantworten