Bundesartenschutzverordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung zum Schutz wild lebender
Tier- und Pflanzenarten
Kurztitel: Bundesartenschutzverordnung
Abkürzung: BArtSchV
Art: Rechtsverordnung des Bundes
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Umweltrecht
FNA: 791-1-4
Ursprüngliche Fassung vom: 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. ...)
Inkrafttreten am:
Letzte Neufassung vom: 16. Februar 2005
(BGBl. I S. 2005, 258)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
25. Februar 2005
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) wurde zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten erstmals am 19. Dezember 1986 erlassen.

Sie ist eine auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erlassene Rechtsverordnung, die den Artenschutz einer EG-Verordnung von 1984, durch die in allen EG-Mitgliedsstaaten das Washingtoner Artenschutzabkommen in Kraft gesetzt wurde, erweitert und verschärft.

Die geltende Fassung der Bundesartenschutzverordnung stammt vom 16. Februar 2005 und wurde als Artikel 1 der "Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften" erlassen.

Die Liste der geschützten Pflanzen und Tiere findet sich in der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung. Sie ist nicht zu verwechseln mit den vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

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