Diskussion:Duell

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Duell aus der Sicht des Staates[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

das ist ein wirklich ausgiebiger Artikel.

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob von Staats wegen die Tolleranz gegenüber dem Duell immer so offen war. Wenn allein in Frankreich innerhalb von 16 Jahren 8000 Adelige durch Duelle um kamen, kann ich mir nicht so richtig vorstellen, dass das auf Gegenliebe bei der Obigkeit gestoßen ist. 8000 tote Adelige sind vielleicht auch 8000 tote Offiziere, und das ohne die Verluste aus kriegerischen Auseinandersetzungen. Vielleicht liegt die Dunkelziffer auch noch höher. War das nicht ein hoher Blutzoll? Aus Sicht eines Oberkommandierenden hätte ich da 'was dagegen unternommen. Gibt es dazu irgend welche Standpunkte oder Quellen?

--kek 15:16, 14. Feb 2005 (CET)

Nach meinem Wisssenstand war beim Militär das Duell offiziel verboten, da man solch hohe Verluste in Kriegszeiten nicht hinnehmen wollte. Jedoch sah es in der Praxis so aus, das, obwohl der Ausschluss aus der Armee als Strafe angedroht war, viele Duelle ausgetragen wurden, da die Soldaten ihre Ehre verteidigen wollten. --Oliver Tölkes 13:48, 14. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Das Duell war und ist verboten, allerdings, unterlag man im Heer einem ab dem Offiziersstand jedenfalls gesellschaftlichen Druck zum Duell. So wurde in der k&k Armee der Duellant - wenn das Duell bekannt wurde, ehrenlos aus der Armee entlassen, aber ebenso wenn er verweigerte ("Jemand, der keine persönliche Ehre hat, kann auch nicht die Ehre des Vaterlands verteidigen") jedenfalls war das Stand bis Franz Josef I 195.3.113.176 22:59, 27. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Inkonsistenz, der Artikel widerspricht sich selbst[Quelltext bearbeiten]

Der Schlussatz des zweiten Punktes: "Belächelt, aber auch vielfach kritisiert wurde ein 2004 zwischen dem Wiener FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache und einem Salzburger Arzt ausgefochtenes Duell mit stumpfen Klingen im Rahmen von innerburschenschaftlichen Angelegenheiten." widerspricht der einleitenden Definition eines Duelles, in der es heißt: "Ein Duell (lat.: duellum) ist ein freiwilliger Zweikampf mit gleichen, potenziell tödlichen Waffen, der von den Kontrahenten vereinbart wird, um eine Ehrenstreitigkeit auszutragen. Das Duell unterliegt traditionell festgelegten Regeln. Duelle sind heute in den meisten Ländern verboten."

Bei dem erwähnten "Duell" mit Herrn Strache handelte es sich um kein Duell (vgl. "Zweikampf mit [...] tödlichen Waffen"), sondern um eine pennäler Säbelmensur (vgl. "mit stumpfen Klingen"). Daher gehört diese Falschaussage ersatzlos gestrichen. --80.130.79.196 22:56, 15. Jan 2006 (CET)

Stimme dir zu. Den Satz hatte mal eine IP eingefügt, der gehört eigentlich nicht hier rein. --Jossi 12:10, 16. Jan 2006 (CET)

Ein Duell ist einfach nur ein Zweikampf (certamen singulare, monomachia, singularis pugna). Wenn ich im verabredeten Einzelkampf meinem Gegner den Ellenbogen in die Gurgel ramme, dann ist meine Extremität die tödliche Waffe! Welche Waffe ist denn nicht tödlich? Eine Definition des Duells am lateinischen Duellum festzumachen (auch wenn die Etym. stimmt) ist nicht zielführend! Als akademischer Begriff kennzeichnet es ein Zeit(nach 1750), in der sich das Duell-Recht in Ehrenfragen als Privileg ritterständischer Adliger und von Ober-Offizieren zu einer unfreiwilligen Duell-Pflicht fortentwickelte. In der deutschen Armee waren Duelle bis 1945 als Ehrenhändel genehmigt worden!

Hallo, vielleicht kann ich da als Sportfechter aushelfen. Als eine nichttödliche Waffe wurden in mancher Zeit das Florett, als reine und stumpfe Übungswaffe angesehen. Aber wie sich auch die Zeiten ändern, können sich auch Waffen ändern. Es bekannt, dass auch manche sich mit einem Florett duellierten. Zudem noch eine Sache, ich gelesen hatte: Das als Duellwaffen der Säbel und die Pistole genutzt wurden. Da muss ich auch widersprechen. Es war allgemein üblich, als Klingenwaffe den Degen zu nutzen. Nur Reiter, also Mitglieder der Kavallerie (z.B. Kürassiere, Dragoner, Ulanen usw.) durften den Säbel nutzen. Auch hier sei wieder gesagt: nicht jeder Dragoner trug einen Säbel. Es gab Heere, in denen Dragoner auch schwere Reiterdegen wie den Pallasch nutzen (z.B. die Dragonerregimenter Friedrich des Großen). (nicht signierter Beitrag von 87.150.222.158 (Diskussion) 12:25, 27. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Verbot des Duells[Quelltext bearbeiten]

Ich bin nicht der Meinung, dass das Waffenduell in Deutschland verboten ist. Es ist bloß sozial unüblich geworden. Ist Deutschland ist ja auch die Bestimmungsmensur mit beiderseitig scharfen Degenklingen ohne Halsschutz erlaubt. Das Waffenduell ist KEINE unerlaubte Selbstjustiz, da es nicht um die Privatstrafe an einem Täter geht, sondern um ein beseitigerseitig einverständlich eingegangenes Risiko einer mögliche Körperverletzung (mit Todesfolge). Eine (mögliche) Körperverletzung mit Einwilligung des anderen ist nur dann strafbar, wenn diese wider die guten Sitten ist. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs sind Duelle, Mensuren usw. im Einklang mit dem Sittengesetz (BGHSt 4, 24ff). Gruß fsh

Zumindest der letzte Satz ist falsch. Die zitierte Entscheidung des BGH bezog sich ausschließlich auf Mensuren, nicht auf Duelle. Die Mensur ist deshalb erlaubt, weil die Sicherheitsvorkehrungen lebensgefährliche Verletzungen nach menschlichem Ermessen ausschließen. Das ist aber nicht übertragbar auf das Duell. Das Urteil wurde ausdrücklich damit begründet, dass die Mensur eben kein Zweikampf mit tödlichen Waffen sei. Näheres findest du hier. Jossi 18:07, 26. Aug 2006 (CEST)
Selbstverständlich ist ein Duell wider die guten Sitten. --77.4.85.128 15:32, 26. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]
Dann stimmt aber dieser Satz nicht ganz: Bei der Strafrechtsreform von 1969 wurden die betreffenden Paragraphen aufgehoben, so dass das Duell im heutigen deutschen Strafrecht nicht mehr gesondert behandelt wird, sondern den allgemeinen Strafvorschriften wie gefährliche oder schwere Körperverletzung und Totschlag unterliegt., denn z.B. in Kampfsport, Schönheitschirurgie und BDSM ist zumindest die Verabredung zu konsensueller Körperverletzung straffrei. Laut einem neuen BGH-Urteil ist sogar Verabredung zur Schlägerei strafbar: Die Anwälte sahen die guten Sitten gewahrt. Dem widersprach der BGH. Die "gruppendynamischen Prozesse" bei solchen Schlägereien seien "generell mit einem so erheblichen Grad an Gefährdung des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Kontrahenten verbunden", dass damit eine Grenze überschritten werde. Unklar bleibt, wo diese genau liegt. --88.73.27.252 17:27, 25. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]
Mir ist nicht ganz klar, worauf du mit dieser Argumentation hinauswillst bzw. was an dem zitierten Satz falsch sein soll. Falls du an eine mögliche Straffreiheit des Duells denkst: Bei einem Duell wird immer der Tod des Gegners, wenn nicht beabsichtigt, so doch zumindest billigend in Kauf genommen. Da lässt sich die Strafbarkeit nicht durch Verabredung ausschließen. Insofern ist das mit Kampfsport, Schönheitschirurgie, BDSM oder Schlägereien nicht vergleichbar. --Jossi (Diskussion) 17:51, 25. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Hallo Jossi, Du hast diesen von mir gesetzten Link wieder entfernt: *Kinderduell Innsbrucker Nachrichten 12. Februar 1873 mit der Begründung:(Revert - Weblinks bitte nur vom Feinsten. Zwei Jungen mit Schleudern sind nicht repräsentativ für das Duell.) Im Artikel selbst wird die Geisteshaltung in Deutschland und Österreich am Ende des 19. Jhd. beschrieben. Ich habe in dieser Zeitungsnotiz aus einer österreichischen Zeitung von 1873 diese Geisteshaltung sehr gut wiedergespiegelt gesehen, indem nämlich, geradezu mit Bewunderung beschrieben wird, wie commentmäßig diese Kinder ihr Duell abgewickelt haben. Interessant auch, wie gut diese Kinder über eine commentmäßige Abwicklung eines Duells informiert waren. Dies war also offensichtlich Teil ihres Lern- und Erfahrungshorizonts. Ich werde hier keinen Editwar starten und darauf bestehen, dass der Link wieder in den Artikel kommt, aber ich würde mich freuen, wenn hier auf der Diskussionsseite ein Meinungsaustausch stattfindnen könnte. Wenn übrigens diskutiert wird, was auf die Seite gehört und was nicht, was soll eigentlich das Bild des Damenduells? Hier sehe ich keinerlei Bezug zum Artikel.--Wuselig 23:42, 28. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Bezüglich des Damenduell-Bildes stimme ich dir zu. Ich hätte nichts dagegen, wenn es aus dem Artikel verschwinden würde. Ich fände es auch völlig in Ordnung, wenn du einen entsprechenden Satz über die Geisteshaltung in den Artikel einbaust und dazu den Link zur Zeitungsnotiz referenzierst. Aber im Abschnitt "Weblinks" sollen nach Wikipedia:Weblinks wirklich nur Links erscheinen, die von zentraler Relevanz für das Lemma sind und dem Leser ermöglichen, sein Wissen über den Gegenstand zu vertiefen. Ich finde die Notiz nicht uninteressant, aber ein Leser, der unter "Duell" einen Weblink "Kinderduell" findet, wird zu der Annahme verleitet, es handele sich um eine mehr oder weniger verbreitete Erscheinung, und dafür ist die Tatsache, dass sich 1873 einmal zwei Jungen in Paris mit Kieselsteinen duelliert haben, wirklich nicht repräsentativ genug. Freundlichen Gruß Jossi 11:58, 29. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Damen- oder Weiberduelle hat es viele gegeben! Ich verweise auf das späte 17.Jh. (Theatrum Europäaneum Bd.8-12), wo deren mehrere erwähnt werden. Teils waren dies eigenständige Rechtshändel oder Vertreterkämpfe zwischen den Gattinnen der Streithähne, die auf diese Art Lücken in der Duell-Gesetzgebung austricksten!!! (auch "THE FEMALE DUELL OR THE MAIDENS COMBATE" 1672 über http://catalogue.nla.gov.au/Search/ als Scan verfügbar!)

Was sagen denn deine Quellen?? Meine Quelle bezieht sich eindeutig auf das Wort duo zurück und dies wird auch durch die griechische Sprache untermauert. Auch ist eindeutig gesichert dass es sich bei -l- Suffixen eindeutig ursprünglich um adjektivierungen gehandelt haben muss so z.B. griechisch Kyrillos (herrlich) von Kyrios, Herr lateinisch miscellus (mischlich, Misch-) zu miscere, mischen mittel zu Mitte Diese Liste könnte freilich beliebig fortgesetzt werden. Folglich ist diese Deutung absolut untermauert und inhaltlich auch die einzig wirklich vernünftige. Gruß 84.56.137.180

Auf welche Quelle berufst du dich denn? Ich stütze mich z.B. auf den Georges (Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch), auf Kluge (Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 23. Auflage), auf das Große Duden-Wörterbuch der deutschen Sprache in 6 Bänden, das Duden Herkunftswörterbuch und eine Reihe weiterer deutscher und lateinischer Wörterbücher. Oder schau online z.B. einmal hier oder hier oder hier oder im Duell-Artikel der englischen oder französischen Wikipedia nach – überall findet sich dieselbe Aussage, dass das altlateinische duellum ursprünglich nicht von duo kommt, sondern die archaische Form von bellum ist und erst in der Volksetymologie des ausgehenden Mittelalters mit duo in Verbindung gebracht wurde. Gruß Jossi 02:38, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo Jossi, setz doch die obige Diskussion auf die Diskussionsseite von Duell, und formuliere eine Einleitung mit dem Hinweis auf duellum und bellum und der volksethymologischen Ableitung. Und setze die obigen Links als Zitate in die Ref. Dann hat die Revertiererei endlich ein Ende. Bin selber kurz vor Abreise und habe nicht die Ruhe selbst zu formulieren und basteln--Wuselig 08:17, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich hab jetzt die Etymologie mithilfe neuer seriöser Quellen vervollständigt und hoffe, dass es keine weiteren Einwände gibt. Grüße 84.56.148.237

(Vorstehendes hierher verschoben von Benutzer Diskussion:Jossi Jossi 16:34, 15. Jul. 2007 (CEST))[Beantworten]

Inhaltlich habe ich keine Einwände, aber wie Benutzer:Wuselig in einer früheren Änderungsbegründung schon meinte, ist das hier in erster Linie ein Sachartikel und kein sprachwissenschaftlicher Artikel. Deshalb scheinen mir so eingehende Ausführungen zur Wortgeschichte den Rahmen des Artikels zu sprengen. Dein Einverständnis vorausgesetzt, möchte ich daher vorschlagen, deine Hinweise zur Etymologie in den entsprechenden Abschnitt des Wiktionary-Artikels zu verschieben, wo sie systematisch hingehören. Auf den Wiktionary-Artikel wird ja unter den Weblinks prominent verwiesen, so dass jeder, der sich für das Wort interessiert, sich dort informieren kann. Gruß Jossi 16:47, 15. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja ich denke das wäre sinnvoll, also sollte es so gemacht werden wie du vorgeschlagen hast. Grüße 84.56.132.186

So weit ich weiß taucht in der Scienza cavalleresca (italienische Ritterwissenschaft des 13.-16. Jh) die mittellateinische Ableitung des "duorum bellum".(ob dies schon bei Raimundes von Montferrat oder erst bei Giovanni Legnano war, müßte man in Mario Cavinas Monographie nachsehen). In der Antike gab es das duellum schon als Wort. Häufig finden sich aber auch monomachia, certamen singulare oder singularis pugna, wobei wohl vom Einzelkampf als kleinstem Bestandteil eines Gesamt-(oder Massen-)kampfes auszugehen ist. Für den deutschen Duellbegriff ist wohl eine italienische Beeinflussung am wahrscheinlichsten. --139.30.24.106 00:18, 26. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Duelle und Blutspender[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gehört, daß in Uruguay Duelle erlaubt sind, sofern beide Gegner registrierte Blutspender sind. Habe aber leider keine Quelle finden können. Kann das jemand bestätigen? --Busydude 19:09, 5. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

In der aktuellen Ankünding des ZDF für den Thriller "Duell in der Nacht" wird der erste Satz dieses Artikels wörtlich wiedergegeben. Kazu89 ノート 01:28, 2. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]


bitte genauer erklären[Quelltext bearbeiten]

Mit beiderseitiger Zustimmung konnten auch schärfere Ausnahmebedingungen vereinbart werden, bis hin zum Extremfall des sprichwörtlich gewordenen „Sich über das Sacktuch schießen“. Hierbei hielten die Duellanten ein Taschentuch an den diagonal gegenüberliegenden Enden fest und schossen gleichzeitig, wobei aber nur eine Pistole geladen war.

Warum war nur eine Pistole geladen ? Welche Funktion hatte das Taschentuch ?

Es wäre gut, wenn der Autor hier ein bischen mehr erklären würde. Rainer E. 20:02, 4. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich dächte, das ergibt sich zwingend aus der Situation: Dieses Arrangement soll sicherstellen, dass auf jeden Fall einer der beiden Duellanten stirbt (nämlich der mit der ungeladenen Pistole). Das Taschentuch sorgt für einen Abstand, aus dem der Schuss garantiert tödlich ist. --Jossi 20:58, 4. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Gut, aber wer hatte die geladene und wer die ungeladene Pistole ? Wurde das vorher festgelegt, oder dem Glück überlassen. Legte man vielleicht eine geladene und eine ungeladene Pistole auf einen Tisch, holte dann die beiden Duellanten herein und lies einen wählen, wobei natürlich nicht ersichtlich war, welches die geladene Pistole war ? Rainer E. 22:44, 4. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Es gab wohl auch die Variante, dass beide Pistolen sich in einem schwarzen Sack befanden, in den man blind hineingriff. Aber es bleibt zu berücksichtigen, dass es sich hier wirklich um eine Extremform handelt, die auch nur extrem selten vorkam. Genaueres müsste ich noch herausfinden. --Jossi 13:27, 5. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Schöner Artikel, der noch gewinnen würde, wenn man den Teil Geschichte (sehr lang) in einige Unterkapitel aufteilen würde (Übersichtlichkeit). Gruss --Grey Geezer 08:41, 30. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nötige Abgrenzung zum Zweikampf[Quelltext bearbeiten]

In der Begriffserklärung zum Zweikampf wird man zum Artikel 'Duell' weitergeleitet. Das ist insofern unbefriedigend, als dass gerade im neuzeitlichen Duell andere Gesichtspunkte eine Rolle spielen als in Zweikämpfen in der antiken Mythologie oder Geschichte, in denen es eben nicht um Ehrenstreitigkeiten, sondern um konkrete Überlebensinteressen geht (vgl. David gegen Goliath). Es wäre schön, da mal eine Abgrenzung hineinzubauen. --79.228.80.64 12:18, 23. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Tödliche gegenüber nichttödlichen Duellen[Quelltext bearbeiten]

Schon im Mittelalter, und wahrscheinlich auch bereits in der Antike gab es nicht nur Duelle auf Leben und Tod, sondern beispielsweise auch Duelle aufs erste Blut. Bei Turnieren gab es häufig Duellreihen, bei denen mit stumpfen Waffen gekämpft und nach dem dritten Treffer abgebrochen wurde. Von daher muss der Artikel komplett neustrukturiert werden. Heute versteht man unter einem Duell allgemein eine Auseinandersetzung mit nur einem Gegner, egal ob sportlich, spielerisch oder verbal. --94.221.221.243 21:21, 8. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Plagiat im Abschnitt "Ablauf und Regeln"[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Ablauf und Regeln" ist wörtlich von S. 6 "Das Duell in der frühen Neuzeit" von Hilthart Pedersen abgeschrieben, vgl. Passage in Google Bücher. --M Turner 12:16, 9. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Umgekehrt, lieber M.Turner, umgekehrt. Das Buch von Pedersen war ursprünglich eine Studienarbeit aus dem Jahre 2006, der (von mir verfasste) Abschnitt im Artikel ist vom Oktober 2004. Es gibt nicht nur einen Guttenberg ... --Jossi 15:45, 9. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Soweit es die Vorschau bei Google Books erkennen lässt, scheint er den Abschnitt über die Geschichte des Duells ebenfalls komplett aus dem Artikel abgekupfert zu haben. Aber alles schön mit Fußnoten ausstaffiert... In der Tat sehr Guttenbergisch. --Jossi 19:26, 9. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Entschuldigung für die falsche Verdächtigung. Ich habe zwar versucht in der Versionsgeschichte zu recherchieren, habe aber auf Grund der Vielzahl der Änderungen bald aufgegeben. --M Turner 08:42, 16. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Kein Problem. Ich finde es gut, dass das hier auf der Diskussionsseite dokumentiert ist, für den Fall, dass in Zukunft noch einmal jemand auf die Übereinstimmung aufmerksam wird. Wer eine bestimmte Textstelle in einen Artikel eingefügt hat, kannst du übrigens mit diesem Tool herausfinden. Freundlichen Gruß --Jossi 09:14, 16. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Treffgenauigkeit glattläufiger Pistolen[Quelltext bearbeiten]

Auch glattläufige Pistolen sind mind. bis auf 25m treffgenau. Darüber nimmt die Unschärfe natürlich zu. Enscheidend für den technischen Verlauf ist bei einem Pistolenduell also die Entfernung der Kontahenten. -- Oliver H. 19:16, 28. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Bild Duellpistolen[Quelltext bearbeiten]

Bei den gezeigten Pistole handelt es sich um Reisepistolen, solche haben Putz-Ladestöcke unter dem Lauf, damit auch sie im Felde nachgeladen werden können. Duellpistolen haben keinen Putzstock unter dem Lauf da meist nur je ein Schuss abgegeben wird und andernfalls die Kassette z.V. steht. Das Bild im französischen Artikel zeigt Duellpistolen. Bitte korrigieren. --Hmaag 17:05, 6. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Vielen Dank für den überzeugenden Hinweis. Ich habe das Bild ausgetauscht. --Jossi 23:01, 6. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Literaturhinweis Schopenhauer[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht ist es erwähnenswert, dass sich A. Schopenhauer in seinen "Parerga und Paralipomena" sehr eingehend mit der Thematik der "Ehre" und dem Duell auseinandersetzt. --Awaler 00:43, 12. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Der Hinweis ist noch nicht verjährt, oder? Ich hab mal einen Anfang gemacht. --Logo 00:19, 13. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

neues Bild Duellpistolen[Quelltext bearbeiten]

Bei den jetzt gezeigten Duellpistolen handelt es sich um Scheibenpistolen. Duellpistolen hatten keine Visiereinrichtung, da das Duell ja ein Gottesurteil ist. Bitte korrigieren. (nicht signierter Beitrag von 87.174.70.156 (Diskussion) 2. Dez. 2012, 18:02)

Das mit dem Gottesurteil stimmt so nicht – siehe die Ausführungen im Artikel. Und wo siehst du bei den abgebildeten Pistolen eine Visiereinrichtung? --Jossi (Diskussion) 18:30, 2. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Das verstellbare Korn ist auf beiden sehr gut zu erkennen. Das ist eine Visiereinrichtung ;-) -- Oliver H. (Diskussion) 10:32, 6. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Stimmt, jetzt, wo ich genau hinsehe, habe ich es auch erkannt. ;-) Dass Duellpistolen keine Zielvorrichtungen haben dürften, ist natürlich trotzdem nicht richtig. --Jossi (Diskussion) 20:16, 6. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]
Selbstverständlich hatten Duellpistolen eine Visiereinrichtung. Die Dinger schossen sogar (bei etwas Übung) sehr genau damit. Es ist bekannt das Adelige nach einer ausgesprochenen Duellerklärung auf ein Duell vorbereitet haben und mit der Waffe im Garten ihrer Anwesen hinreichend geübt haben, so das wenn es zum Duell kam (nach der letzten Frage kurz vor dem Duell vom neutalen Sekundanten der den beiden die Pistolen überreichte (und noch kurz den Ablauf erklärte) ob das Duell beiderseitig wirklich stattfinden soll) die beiden Duellaten sehr zielsicher geschossen haben. Ebenfalls fehlt im Text das der neutrale Sekundant der den beiden Duellanten die Waffen übergab und kurz noch mal den Ablauf erklärte (10 Schritt dann umdrehen und schießen) auch dafür verantwortlich war einen der Duellanten der sich vorzeitig versuchte umzudrehen zu erschießen und das am Duellplatz eine medizinische Versorgung in Form eines Arztes anwesend war. Die Aufgabe dieses neutralen Sekundanten war also durchaus komplex. Gruss (nicht signierter Beitrag von 91.59.46.240 (Diskussion) 04:48, 2. Mär. 2013 (CET))[Beantworten]

In welchen Ländern erlaubt?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht 'Duelle sind heute in den meisten Ländern verboten'. Nun die Frage: In welchen Ländern ist es wirklich noch gesetzlich erlaubt sich dem Gesetz nach legal zu duellieren? Gruss (nicht signierter Beitrag von 91.59.46.240 (Diskussion) 21:26, 1. Mär. 2013 (CET))[Beantworten]

Da müsste man wohl erst ein Gutachten, sagen wir mal des zuständigen MPIs, einholen. Glaube nicht, dass es bislang dafür eine gesicherte Quelle gibt...--Kresspahl (Diskussion) 22:35, 1. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Verbot in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Wann wurden Duelle im deutschen Kaiserreich bzw. der Weimarer Republik verboten? im Artikel ist hierüber nichts zu finden. --H.A. (Diskussion) 07:54, 13. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Steht doch in Gesetzliches Verbot: Reichsstrafgesetzbuch von 1871 für das Deutsche Reich (wobei es in den deutschen Einzelstaaten natürlich schon früher Regelungen gab). --Jossi (Diskussion) 13:53, 13. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]
Duelle waren strafbar nach dem Reichsstrafgesetzbuch als Zweikampf mit tödlichen Waffen (15. Abschnitt, §§ 201– 210) und konnten mit Festungshaft geahndet werden. Dieses Verbot wurde freilich faktisch nicht umgesetzt, außer wenn es schwere Verletzungen oder gar Tote gab, was durchaus vorkam. In der BRD gibt es den §228 STGB der sagt: "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt." Ein klassisches Duell streng nach den klassischen Duellregeln kann nicht gegen die guten Sitten verstoßen, ganz im Gegenteil. So müßten theoretisch Duelle straffrei sein, wenn beide vorher die "gegenseitige Körperverletzung" bestätigen die sie vorhaben vorzunehmen. Praktisch, tja gute Frage, ich glaube in der BRD hat es nie ein klassisches Duell gegeben. Gruss (nicht signierter Beitrag von 91.59.11.71 (Diskussion) 00:16, 13. Nov. 2013 (CET))[Beantworten]
Und was veranlasst dich zu der Annahme, dass ein Duell nicht gegen die guten Sitten verstößt? Dem heutigen „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ dürfte es wohl kaum mehr entsprechen, wenn zwei Leute sich dazu verabreden, einander Löcher in den Bauch zu schießen. Im Übrigen läuft die Argumentation schon deshalb ins Leere, weil § 228 StGB nicht zur Anwendung kommen kann, wenn über die bloße Körperverletzung hinaus die Gefahr einer tödlichen Verletzung besteht – und genau das ist ja der Sinn eines Duells. Das wurde juristisch bereits im Göttinger Mensurenprozess geklärt, in dem die Sittenwidrigkeit ausdrücklich nur unter der Voraussetzung verneint wurde, dass tödliche Verletzungen ausgeschlossen sind. --Jossi (Diskussion) 12:13, 13. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Körperverletzung mit anschließender Todesfolge. Wobei die Todesfolge ja noch ein paar Tage dauern kann nach der Schußabgabe/Körperverletzung wenn die Kugel nicht richtig getroffen hat und der Tod durch Blutvergiftung oder Organversagen eintritt. Und gute Sitten, warum nicht? Duelle sind oder besser waren Handlungen innerhalb eines hohen Standes und unter Ehrenmänner. Duelle waren Jahrhunderte der Ausdruck von guter Sitte. Und nur weil sich die Zeiten geändert haben es nicht mehr als gute Sitte abzutun wäre etwas zu einfach. Außerdem, wenn beide Duellanten es wollen und es streng nach den alten Duellregeln abläuft, was spricht dagegen das sie es tun? Gruss (nicht signierter Beitrag von 91.59.61.128 (Diskussion) 10:07, 17. Nov. 2013 (CET))[Beantworten]
Es galt auch mal als gute Sitte, Hexen zu verbrennen. Tut es heute auch nicht mehr. Im Übrigen sind deine persönlichen Einschätzungen hier vollkommen unerheblich, weil diese Frage durch den Bundesgerichtshof rechtlich verbindlich entschieden worden ist (siehe oben). --Jossi (Diskussion) 13:43, 17. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Da wirfst du aber was durcheinander. Oben meinst du mit juristisch entschieden den Göttinger Mensurenprozess der 50er Jahre. Zum ersten laute das Urteil: Körperverletzung mit Einwilligung sei nicht strafbar (§ 226a StGB a. F.; inzwischen § 228) und auch nicht sittenwidrig. Ergebnis war STRAFFREIHEIT. Hier aber weil es rein um studentische Menur ginge, das hat ja mit einem (Fecht)Duell nichts zu tun. Bei einem Duell gehr es um ein austragen einer Ehrensache oder genauer um Satisfaktion, eine studentische Mensur hat damit nichts zu tun. Halten wir aber fest die Entscheidung des Gerichts: Körperverletzung mit Einwilligung sei nicht strafbar (§ 226a StGB a. F.; inzwischen § 228) und auch NICHT sittenwidrig. Somit haben wir die Sittenhaftigkeit ja wohl rechtlich auch geklärt das Duelle nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Achh so, Hexenverbrennung hatte nicht mit den Guten Sitten zu tun sondern allein aus religösen Glauben von der katholischen Kirche durchgeführt, aus dem Grund weil Hexen, Teufel und Co in Konkurenz mit der katholischen Lehre standen und die katholische Kirche schlicht ihre Monopolstellung auf dem religösen Gebiet sichern wollte. Nur aus dem Grund wurden Nachwerke wie der Hexenhammer verfaßt. Das alles auf dem religösen Gebiet reiner Aberglaube ist steht auf einem anderen Blatt und weder was mit dem urchristlichen Glauben noch was mit Guten Sitten zu tun. Gruss (nicht signierter Beitrag von 91.59.61.128 (Diskussion) 14:41, 17. Nov. 2013 (CET))[Beantworten]
Lies doch bitte, was der BGH entschieden hat, und nicht nur das, was du lesen willst: Körperverletzung mit Einwilligung ist nur dann nicht sittenwidrig, wenn die Gefahr tödlicher Verletzungen ausgeschlossen ist. Und genau das ist bei einem Duell nicht der Fall, im Gegensatz zur Mensur, die, wie du richtig schreibst, etwas ganz anderes ist. Das ist vollkommen eindeutig, daher für mich hier EOD. --Jossi (Diskussion) 18:36, 17. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]
Quelle des BGH Urteils zu §228 StGB ? Gruss91.59.23.45 22:52, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
[1]. --Jossi (Diskussion) 11:02, 12. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Hobbyjurist? Da geht es um studentische Duelle, schlag diesen Begriff mal bitte hier bei Wikipedia nach. Also fällt dein ganzer Konstrukt hier zusammen wie ein Kartenhaus, Gruß 91.59.27.89 21:23, 26. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Mich würde einmal interessieren warum genau Duelle eigentlich verboten sind? Das wird mir aus dem Artikel nicht ganz klar. Wenn zwei Leute sich freiwillig und einvernehmlich verabreden, sich zu treffen und gegenseitig mit Pistolen oder sonstigen Schusswaffen zu beschießen um eine private Streitigkeit zu klären - was geht das den Staat eigentlich an bzw. wieso interessiert es ihn?
Nimmt man mal den "schlimmsten" Fall an und einer oder beide Duellanten sterben, das kann dem Staat doch an sich egal sein, denn im Gegensatz zu einem Meuchelmord, einer Vergewaltigung, einem Überfallen- und dabei brual Zusammengeschlagen-Werden etc. ist das ganze doch ein einvernehmlicher Akt. Die betroffenen gehen das Risiko verletzt/getötet zu werden doch von sich aus ein (wie beim Fallschirmspringen, Bungeejumping usw.). Von daher würde mich interessieren, warum die freiwillige Teilnahme an Duellen verboten ist, während ein freiwilliger Boxkampf, freiwilliges Fallschirmspringen, freiwillige Prostitution und viele andere Dinge, die die meisten von uns gruselig/eklig/abstoßen/furchteinflössend usw. finden und daher nie machen würden erlaubt sind, sofern die Betroffenen sich freiwillig auf sie einlassen?
Das einzige was ich hierzu bisher finde ist, das dies nach richterlicher Meinung gegen das Sittengesetz verstoßen soll (was immer das jetzt konkret heißen soll). Aber wie begründen die Richter diese Meinung? Heißt das einfach dass die entscheidenden Juristen persönlich finden, dass Sich-Duellieren "pfui" ist und sie bei dem Gedanken an Duelle ein mulmiges Gefühl haben, oder ist dies auch mit irgendwelchen sachlichen, oberhalb der Ebene persönlichen Unwohlempfindens bezüglich einer Sache liegenden, Argumenten begründet worden? Oder hat das am Ende mehr politische als juristische Gründe etwa im Sinne: Der Staat kann es sich nicht leisten brauchbare Steuerzahler/Arbeitskräfte auf diese Weise zu verlieren, ergo verbiet er es um die Leute zur andauernden Nutzung im Sinne des Staates zu erhalten. Zsasz (Diskussion) 22:56, 4. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Dazu kannst du etwas im Artikel zum (hier vergleichbaren) Delikt der Tötung auf Verlangen nachlesen: „umfassender Lebenschutz“, „es soll einer Relativierung des Lebens als objektives Rechtsgut entgegengewirkt werden“. „Leben als objektives Rechtsgut“ bedeutet, in Umgangssprache übertragen, etwa so viel wie: Das menschliche Leben ist ein so hohes Gut, dass es (von Ausnahmefällen wie Notwehr abgesehen) grundsätzlich nicht in Ordnung ist, einen anderen Menschen umzubringen, selbst dann nicht, wenn der andere damit einverstanden ist. Es ist so sehr nicht in Ordnung, dass es dem Staat eben nicht egal sein kann. Der Unterschied zwischen einem Duell und den anderen von dir genannten Betätigungen liegt darin, dass ein Duell gerade auf den Tod des anderen abzielt, während bei den anderen Betätigungen der Tod ein Unfall ist, der zwar passieren kann, den man aber möglichst zu vermeiden sucht. --Jossi (Diskussion) 01:24, 5. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Danke, das macht die Sache schon deutlich klarer, wäre ggf. auch eine nützliche Präzisierung des Artikels. Eine gewisse Portion Subjektivität seitens der Richter scheint mir in dieser Argumentationslinie zwar enthalten zu sein (erinnert mich ein wenig an das Argument des britischen Premierministers Asquith, er würde das Frauenwahlrecht ablehnen, da er durch die Einbeziehung der Frauen in das schmutzige Geschäft der Politik ihre Würde untergraben sehen würde) aber das ist wohl ein Privileg derjenigen, die die Position der höchsten Deutungshoheit haben ihre Subjektivität zur Tatsache erklären zu dürfen. Wobei - ohne jetzt spitzfindig zu sein, aber der Gedanke kam mir noch -: wenn man sich mit kugelsicheren Westen (wenn auch nicht am ganzen Körper) duelliert, also wie beim Boxkampf, Fallschirmspringen gewisse Vorsichtsmaßnamen (oder Schein-Vorsichtsmaßnahmen) trifft, um sich pro forma bei einem tödlichen Duellausgang darauf berufen zu können, dass der Tod ja nicht geplant war und vermieden hatte werden sollen, aber "leider", unfallhafterweise doch erfolgte, da eine der nicht gesicherten Körperstellen (Kopf etc.) von der Kugel getroffen wurde, wäre die Rechtslage technisch dann wie bei einem Sportunfall. Zsasz (Diskussion) 07:53, 5. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Zweikämpfe, bei denen das Risiko auf gewisse nicht-tödliche Verletzungen reduziert ist, gibt es ja erlaubterweise in Form der Mensur. Ansonsten wäre ein Duell, bei dem durch Schutzmaßnahmen eine tatsächliche Gefahr ausgeschlossen wird, als Duell irgendwie ... nicht wirklich sinnhaft, oder? Ich meine, dann könnte man sich ja auch ebenso gut gegenseitig mit Eiswasser bewerfen. Wenn aber die Schutzmaßnahmen eigentlich nur zum Schein vorgenommen werden, weil man sich das Risiko des Umbringens oder Umgebrachtwerdens erhalten will, dann wären die Richter, glaube ich, nicht so blöd, dass sie das nicht merken würden. --Jossi (Diskussion) 09:37, 5. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]
Du weichst hier immer vom Thema ab, "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt StGB 228" - das steht im Raum. Die Frage ist und bleibt wie oder was als "gute Sitten" definiert ist. Nur darum geht es. Ein BGH Urteil habe ich gefunden wo es um Holligans ging die sich im gegenseitigen Einverständnis halb tot prügelten. Die Verurteilung nach StGB 228 gab es nur weil es ausartete und Unbeteiligte Verletzt wurden, laut Richter war somit die Schlägerei der 2 GEGEN die guten Sitten. Wenn sich aber nun 2 Duellanten in voller Absicht und gegenseitigen Einverständnis duellieren und einer der beiden stirbt, was dann? Darum geht es hier. Die Meinung der meisten ist: Duellieren der 2 ist ihre eigene private Sache, der Überlebende geht gesetzlich frei da raus. Bißher gibt es hier keinen Beweis des Gegenteils. Gruss 91.59.23.45 23:01, 11. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Ich wiederhole mich: Dass ein Duell nicht gegen die guten Sitten verstößt, ist deine Privatmeinung. Ich kenne niemanden, der diese Meinung teilen würde. Und Wikipedia ist nicht dazu da, Privatmeinungen zu propagieren (siehe Was Wikipedia nicht ist). --Jossi (Diskussion) 11:06, 12. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Du wiederholst dich in der Tat, es ist DEINE private meinung das Duelle nicht ehrenvoll sind und gegen die guten Sitten verstoßen. Gruß 91.59.27.89 21:23, 26. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Da es sich bei Wikipedia um eine weltweite Organisation handelt, sollte in der Diskussion mindestens erwähnt werden, dass es sich hier um deutsches Recht handelt. Zudem hat die Frage nichts mit "guten Sitten" zu tun. Auch dieser Begriff wird je nach Staat oder Religion anders eingestuft. -- Hmaag (Diskussion) 11:45, 12. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Grund für Duelle[Quelltext bearbeiten]

Für das Jetzt und Heute spannender als alles andere wäre m.E., warum genau sich Leute eigentlich duellierten? Ich habe ein Gerücht im Kopf, dass das tatsächlich sehr häufig eigentlich z.B. falsche Schreibweise von Fachwörtern und ähnliche eigentlich vollkommen belanglose Themen waren, die dann über die Beleidigung den Ehrenhandel in Gang setzten! Also der wahre Grund hinter dem Geschehen. Heute würde man von der "hidden story" sprechen. Leider taucht das nicht groß in dem Text auf, hat dazu jemand Informationen? Die ganze Geschichte geht doch nicht erst beim "Handschuh vor die Füße werfen" oder ins Gesicht schlagen los. Die Geschichte davor wäre spannend. (nicht signierter Beitrag von 193.29.76.37 (Diskussion) 14:18, 22. Mai 2015 (CEST))[Beantworten]

alemannischer Jargon[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Alemannischen ist mir die Frage an einen Gegner: "Wotsch e' Düll?" bekannt. Was selbstverständlich die Frage nach einem Zweikampf bedeutet. Vielleicht als Trivia interessant?--2003:88:EF2F:F01:7CD4:C7EE:C31:C257 14:27, 19. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

im Artikel fehlt der heutige allgemeine Gebrauch: Duell wird heutzutage medial unreflektiert inflationär verwendet[Quelltext bearbeiten]

TV-Duell - Gretchenfrage bei der Präsidentenwahl spaltet französische Familien
Sendezeit: 3. Mai 2017, 08:38 Uhr
Autor: Kostolnik, Barbara
Programm: Deutschlandfunk
Sendung: Informationen am Morgen
Länge: 02:24 Minuten
MP3: Audio abspielen
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2017/05/03/tv_duell_gretchenfrage_bei_der_praesidentenwahl_spaltet_dlf_20170503_0838_4f053879.mp3

TV-Duell - Gretchenfrage bei der Präsidentenwahl spaltet französische Familien
Sendezeit: 3. Mai 2017, 05:17 Uhr
Autor: Kostolnik, Barbara
Programm: Deutschlandfunk
Sendung: Informationen am Morgen
Länge: 03:35 Minuten
MP3: Audio abspielen
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2017/05/03/tv_duell_gretchenfrage_bei_der_praesidentenwahl_spaltet_dlf_20170503_0517_b8227b54.mp3

TV-Duell vor der NRW-Wahl: Kraft vs. Laschet
Sendezeit: 3. Mai 2017, 06:14 Uhr
Autor: Küpper, Moritz
Programm: Deutschlandfunk
Sendung: Informationen am Morgen
Länge: 04:31 Minuten
Text zum Beitrag: Kein klarer Sieger des Abends
http://www.deutschlandfunk.de/tv-duell-im-nrw-wahlkampf-kein-klarer-sieger-des-abends.1773.de.html?dram:article_id=385193 MP3: Audio abspielen http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2017/05/03/tv_duell_vor_der_nrw_wahl_kraft_vs_laschet_dlf_20170503_0614_fc3f10b9.mp3

TV-Duell vor der NRW-Wahl: Kraft vs. Laschet
Sendezeit: 2. Mai 2017, 23:32 Uhr
Autor: Küpper, Moritz
Programm: Deutschlandfunk
Sendung: Das war der Tag
Länge: 03:31 Minuten
MP3: Audio abspielen
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2017/05/02/tv_duell_vor_der_nrw_wahl_kraft_vs_laschet_dlf_20170502_2332_6cf58d6d.mp3

--Über-Blick (Diskussion) 13:33, 3. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

TV Duell ist doch in der Begriffserklärung.. siehe [2]. Gruss --VonDerSchuldenburg (Diskussion) 13:42, 3. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

OK hab ich übersehen - sorry --Über-Blick (Diskussion) 13:44, 11. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

zitat aus benutzerdisk[Quelltext bearbeiten]

hallo Jossi2, deine behauptung "duellum=Krieg" ist leider unrichtig, die quellen hingegen sind korrekt.

bitte nicht nur den ersten Halbsatz der quelle angucken. zwar fußt duellum in seiner modifizierten Form auf "bellum". that's aber auch all. gruß --Gerhardvalentin (Diskussion) 03:05, 31. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Umgekehrt wird ein Schuh draus: duellum ist die altlateinische, also ältere Form von bellum: Georges, Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch, s.v. duellum. Genau so steht es auch in Pfeiffers Etymologischem Wörterbuch: „Alat. duellum ‘Krieg’ ergibt lat. bellum, bleibt aber als seltene Nebenform erhalten und wird schon früh volksetymologisch mit lat. duo ‘zwei’ verbunden. Im Mlat. wird das altertümliche duellum, nunmehr mit der Bedeutung ‘Zweikampf’, wieder aufgenommen.“ --Jossi (Diskussion) 11:19, 31. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]